Hunde auf den Friedhöfen

Hunde auf den Friedhöfen nun erlaubt
Aufgrund einer Änderung der Friedhofssatzung dürfen Hunde nun mit auf die Friedhöfe der Samtgemeinde Nenndorf genommen werden.
Samtgemeindebürgermeister Mike Schmidt erklärt gegenüber der Presse, Hintergrund dieser Entscheidung seien mehrere Anfragen von trauernden Angehörigen gewesen, die einen Hund haben und diesen nach der bisherigen Friedhofssatzung nicht auf den Friedhöfen mitführen durften.
Er weist jedoch darauf hin, dass die Hunde an der Leine zu führen sind und Hundehaufen sofort zu entfernen sind. Hierzu wurden auf alle Friedhöfen der Samtgemeinde Nenndorf spezielle „Hundetoiletten“ an allen Ein- bzw. Ausgängen aufgestellt.

Außerdem wird nochmals auf die Friedhofsordnung Punkt 3. hingewiesen, dass das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art -auch Fahrräder-, ausgenommen Kinderwagen, Rollstühle sowie Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und der von der Friedhofsverwaltung zugelassenen Unternehmen nicht gestattet ist.
Hunde auf dem Friedhof