Ablesen der Wasserzähler

Ablesen der Wasserzähler In der Samtgemeinde Nenndorf

In der Zeit von 15.11.2016 bis 30.11.2016 werden in der Samtgemeinde Nenndorf die aktuellen Stände der Wasserzähler durch die bestellten Ableser abgelesen.

Die Ablesung kann auch am Wochenende und in den Abendstunden erfolgen. Jeder Ableser kann sich auf Verlangen ausweisen. Die Samtgemeinde bittet darum, den Ablesern ungehinderten Zutritt zu den Wasserzählern zu gewähren.

Sollte der Ableser niemanden antreffen, so sind die Zählerstände dem Steueramt der Samtgemeinde Nenndorf selbst mitzuteilen. Sofern bis zum 10.12.2016 kein Zählerstand vorliegt, wird der Verbrauch geschätzt. Eine nachträgliche Korrektur wird nur bei erheblichen Abweichungen von der Schätzung vorgenommen.