Informationsveranstaltung zur Städtebausanierung

Die Arbeiten im Rahmen der Städtebausanierung in Bad Nenndorf gehen gut voran. Die meisten geplanten Vorhaben sind umgesetzt worden, was die Nenndorfer Bürgerschaft sicher auch schon festgestellt hat, wenn sie sich im Zentrum von Bad Nenndorf aufgehalten hat. Neben der Sanierung noch einzelner Straßenteile steht als verbleibende Hauptaufgabe die Sanierung des ehemaligen Kurhauses an.

Auf Grund des positiven Sanierungsstandes ist die Stadt Bad Nenndorf in die Lage versetzt worden, eine Neubewertung der Grundstückspreise im Sanierungsgebiet vornehmen zu können (vergleichbar mit einer Richtwertkarte). Hierzu wurde beim Gutachterausschuss des Katasteramtes Rinteln ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Richtwerte zu Beginn der Sanierung und zum Abschluss der Sanierung festlegt. (Anfangs- und Endwerte). Dieses Gutachten liegt nun vor und hat auch finanzielle Auswirkungen auf die Eigentümer im Sanierungsgebiet.

Nach dem Baugesetzbuch sind vom Eigentümer eines Grundstücks bei Abwicklung des Sanierungsverfahrens sogenannte Ausgleichsbeträge an die Gemeinde zu zahlen. Basis zur Berechnung dieser Ausgleichsbeträge ist der Unterschied zwischen dem Anfangs- und dem Endwert je qm Grundstücksfläche. Multipliziert man diese Differenz mit der Grundstücksgröße, erhält man den Ausgleichsbetrag. Dieser kann unterschiedlich ausfallen, da das Sanierungsgebiet in Zonen aufgeteilt ist, wobei je nach Lage des Grundstücks und Art der Sanierungsmaßnahme entsprechend unterschiedliche Endwertsteigerungen entstehen.

Der Ausgleichsbetrag ist nach Abschluss der Sanierung zu entrichten. Die Gemeinde kann auch eine Ablösung im Ganzen vor Abschluss der Sanierung zulassen. Die Gemeinde soll auf Antrag des Ausgleichsbetragspflichtigen den Ausgleichsbetrag vorzeitig festsetzen, wenn der Ausgleichsbetragspflichtige an der Festsetzung vor Abschluss der Sanierung ein berechtigtes Interesse hat und der Ausgleichsbetrag mit hinreichender Sicherheit ermittelt werden kann

Die Stadt Bad Nenndorf möchte den Eigentümern eines Grundstücks im Sanierungsgebiet im Rahmen einer Informationsveranstaltung die Ausgleichsproblematik genauer erläutern. Weiterhin stehen zur Beantwortung von Fragen die Vorsitzende des Gutachterausschusses, Frau Karin Wolters und Herr Michael Broermann vom Katasteramt in Rinteln zur Verfügung.

Das Gutachten über die Anfangs- und Endwerte kann ab dem 20.2.2017 hier vorab eingesehen werden.

Die Veranstaltung findet statt am Montag, den 6.3.2017 in der Wandelhalle in Bad Nenndorf. Die Veranstaltung beginnt um 18.30 Uhr. Hierzu lädt die Stadt herzlich ein und würde sich freuen, wenn recht viele Interessenten an der Informationsveranstaltung teilnehmen würden.

Bad Nenndorf, 15.02.2017