Wegesperrung im Kurpark

Verkehrssicherungsrechtliche Wegesperrung im Kurpark

Der im Kurpark befindliche „Carl-Thon-Weg“ muss aus Gründen der Verkehrssicherheit gesperrt werden. Hier befinden sich am Trassenbereich des Weges mehrere Bäume, welche in ihrer Standsicherheit stark eingeschränkt sind.

Der Weg liegt im Landschaftsschutzgebiet. Aus diesem Grund müssen die Schutzzeiten für Fällungen eingehalten werden. Diese erstrecken sich von März bis Oktober.

Der Weg beginnt im unteren Bereich an den Erlengrundteichen und läuft im oberen Bereich auf die sogenannte „Bubikopfallee“ zu. Das Erreichen der Cäcilienhöhe ist weiterhin über die „Bubikopfallee“ gesichert.