Verkehrssicherungsrechtliche Wegesperrung im Kurpark

Die im Kurpark befindlichen Zuwegungen zwischen Minigolf Anlage und Kurhaus müssen aus Gründen der Verkehrssicherheit gesperrt werden.

Hier befindet sich auf der Rasenfläche eine Rotbuche, welche in ihrer Standsicherheit stark eingeschränkt ist.

Das Schlösschen ist weiterhin über die Kurparkpromenade erreichbar.