Citymanagement

Citymanagement der Stadt Bad Nenndorf

-          Ausgestaltung eines Verfügungsfonds einschließlich Förderkatalog
-          Weitere Vorgehensweise im Citymanagement

Seit Sommer 2016 läuft ein Citymanagement-Prozess in Bad Nenndorf. Ziel des Citymanagements ist es aufbauend auf die umfassenden Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung in den kommenden Jahren die Grundlagen für eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung der Innenstadt von Bad Nenndorf zu erarbeitet und damit die Erlebbarkeit und Außendarstellung positiv zu beeinflussen. Zur Etablierung und Unterstützung dieses Prozesses wurde die CIMA Beratung + Management GmbH aus Lübeck mit ins Boot geholt.

Der Prozess Citymanagement besteht grundsätzlich aus zwei Phasen, einer Konzeptions- bzw. Aufbauphase und einer anschließenden Umsetzungsphase. In der Konzeptionsphase werden gemeinsam die Grundlagen für das Citymanagement gelegt und klare Ziele und Maßnahmen herausgearbeitet. In der Umsetzungsphase gilt es das erarbeitete Konzept gemeinsam mit allen Innenstadtakteuren umzusetzen.

Das Büro ist im ständigen Dialog mit den Einzelhändlern, Gewerbetreibenden, Eigentümern und der Verwaltung. Begonnen hat der Prozess mit einer Befragung der Einwohner und Besucher der Stadt im letzten Herbst. In der Lenkungsgruppe, die sich aus Personen der zuvor genannten Gruppen zusammengefunden hat, ist in den letzten Monaten das Thema der Profilierung beraten worden. Es war nicht schwer, sich als Kurstadt auf das Thema „Wellness und Gesundheit“ zu einigen. Denn Bad Nenndorf war mit seinen prachtvollen Gebäuden, dem Kurpark und den Gesundheitsangeboten rund um die 3 natürlichen Heilmittel lange Zeit ein stolzer, beliebter und florierender Kurort mit allem, was dazu gehört. Auch wenn nach der Gesundheitsreform 1997 die Übernachtungszahlen und Besucher rückläufig sind, vieles ist noch da und macht die Stadt attraktiv für Besucher.

Auf der Grundlage der Profilierung hat das Büro einen Handlungs- / Maßnahmenkatalog entwickelt, der nun abgestimmt und der Öffentlichkeit präsentiert wird. Der Fremdenverkehrs- und Wirtschaftsausschuss wird am 25.7.2017 darüber beraten. Weiterhin erfolgt eine Informationsveranstaltung am 24.8.2017. Uhrzeit und Ort werden noch bekannt gegeben. Die Konzeptionsphase ist damit abgeschlossen. Bei der Umsetzung von Wettbewerbs- und Marketingstrategien ist die Cima aber weiterhin begleitend tätig.

Den lokalen Akteuren wird ein Verfügungsfonds für Maßnahmen / Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Die Regularien zu dem Förderkatalog hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 21.06.2017 beschlossen.

Die im Rahmen des Citymanagementprozesses eingerichtete Lenkungsrunde, die sich aus Bürgern, Gewerbetreibenden, Politik und Verwaltung zusammen setzt, fungiert nun auch als  Entscheidungsgremium für die Förderung von Einzelprojekten aus dem Verfügungsfond. Die Stadt Bad Nenndorf ist für die Abwicklung des Verfügungsfonds zuständig.

Die Lenkungsgruppe hat gegenüber der Stadt einen Kostenrahmen für den Verfügungsfond in Höhe von jährlich 10.000 €/ jährlich vorgeschlagen. Von diesen Mitteln sind 50 % aus Städtebauförderungsmitteln förderfähig, die anderen 50 % werden aus zusätzlichen Eigenmitteln der Stadt und/ oder durch Sponsoren eingebracht. Bürger, Vereine und sonstige Initiativen können Anträge auf Förderung stellen. Einzelmaßnahmen sollen 1.000 € nicht überschreiten.

Antragsteller können Einzelpersonen, Vereine oder Gruppen sein. Der Antrag ist mit einer Projektbeschreibung zu versehen, die die Ziele der Einzelmaßnahme, die angesprochene Zielgruppe, die Kosten der Maßnahme sowie die vorgesehene Finanzierung enthält. Zum Beispiel:  50 % Verfügungsfond, 50 % Sponsoren.

Gefördert werden gem. dem Förderkatalog folgende Maßnahme:

       - Maßnahmen zur Stärkung der Stadtteilkultur
       - Maßnahmen zur Belebung des Einzelhandels
       - Maßnahmen zur Verbesserung des Images
       - Öffentlichkeitsarbeit
       - Mittmachaktionen / Feste
       - Verschönerungsarbeiten
       - Weihnachtsbeleuchtung
       - sportliche Veranstaltungen
       - Bürgergetragenen Aktionen im öffentlichen Raum, wie anlegen von Blumenbeeten
       - Open-Air-Kino
       - Kunst im öffentlichen Raum
       - Schaufenstergestaltung
       - Marketingaktionen
       - Workshops
       - Musik
       - Investitionen im Freiraum, wie z.B. Möblierung, stationäre Beleuchtung, Kunst,      Begrünung etc.
       - Zwischennutzung von leerstehenden Gewerberäumen für temporäre Projekte.

Bei allen Förderungen ist zu beachten, dass des es sich um eine Maßnahmen im Sanierungsgebiet handeln muss und sich von der Profilierungsstrategie ableiten lässt.

Weitere Informationen können bei der Stadt Bad Nenndorf, 704-32 (Herr Bock) erfragt werden.

Bad Nenndorf, 11.7.2017