Erinnerung an die Ablesung der Wasserzähler

Die Samtgemeinde erinnert alle Hausbesitzer an die Abgabe des Wasserzählerstandes bis zum 01.12.2017. Der abgelesene Stand kann telefonisch, per Mail, per Fax oder per Post übermittelt werden.

Sofern bis zum 01.12.2017 kein Zählerstand vorliegt, wird der Verbrauch gemäß dem geltenden Ortsrecht geschätzt.