Wohnungsgeber-bestätigung

Bitte beachten Sie:

Ab dem 01. November 2015 muss bei allen Neuanmeldungen und Ummeldungen im Bürgerbüro die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung mit vorgelegt werden. In dieser Bescheinigung bestätigt der „Wohnungsgeber/Vermieter“, dass Sie auch tatsächlich in Ihrer neuen Wohnung einziehen werden. Der Mietvertrag ersetzt grundsätzlich nicht die Bescheinigung!  Die Wohnungsgeberbestätigung finden Sie hier oder direkt im Bürgerbüro der Samtgemeinde Nenndorf.

Ihr Bürgerbüro