HIER UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK:

An- Ab- und Ummeldungen von Wohnungen
Aufenthaltsbescheinigung
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Auskunftssperren
Beglaubigungen
Fifty-Fifty-Tickets
Fischereischein
Fundangelegenheiten
Führungszeugnis
Haushaltsbescheinigung
Kinderreisepass
Meldebescheinigung
Melderegisterauskünfte
Personalausweis
Reisepass
Seniorentaxi-Gutscheine
Untersuchungsberechtigungsscheine

An- Ab- und Ummeldungen von Wohnungen

Nach einem Wohnungswechsel besteht nach den Vorschriften des Nds. Meldegesetzes die Verpflichtung, den neuen Wohnsitz innerhalb einer Woche beim örtlichen Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro anzumelden. Die Abmeldung einer Wohnung ist nur bei der Auflösung einer Zweitwohnung oder im Falle eines Wegzuges ins Ausland erforderlich.
Mitbringen müssen Sie für eine An-, Ab- oder Ummeldung Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung. 

Die An-, Ab- oder Ummeldung ist gebührenfrei

Aufenthaltsbescheinigung

Die Aufenthaltsbescheinigung enthält zusätzlich zu den Angaben einer Meldebescheinigung Informationen zu Ihrer Konfession und Ihrem Familienstand.
Eine Aufenthaltsbescheinigung benötigen Sie für die Anmeldung einer Eheschließung beim Standesamt. 

Die Gebühr beträgt 7,50 €

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Für die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister müssen Sie Ihren Personalausweis mitbringen.
Die Erteilung der schriftlichen Auskunft erfolgt durch das Bundesamt für Justiz in Bonn.
Sofern Sie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde benötigen, halten Sie bitte die Behördenanschrift bereit, da die Auskunft vom Bundesamt für Justiz unmittelbar an die Behörde versandt wird.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen
Die Gebühr beträgt 13,00 €.

Auskunftssperren (nicht in Haste)

Grundsätzlich haben Außenstehende (Private, Behörden, etc.) die Möglichkeit, im Melderegister gespeicherte Informationen (z.B. Adressdaten) im Bürgerbüro zu erfragen. Dieser Weitergabe von persönlichen Daten kann im Einzelfall widersprochen werden.
Eine Auskunftssperre muss schriftlich beantragt werden und bedarf einer Begründung.

Eine Auskunftssperre kann nur befristet eingerichtet werden.
Die Einrichtung einer Auskunftssperre ist gebührenfrei.

Beglaubigungen

Zahlreiche Behörden, Jobanbieter, etc. akzeptieren keine einfachen Kopien Ihrer vorzulegenden Unterlagen, sondern verlangen Originale oder beglaubigte Kopien oder Abschriften der Dokumente. Wir beglaubigen Kopien und Abschriften Ihrer Urkunden, Zeugnisse und sonstiger Dokumente sowie Unterschriften. Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass der Inhalt der Kopie mit dem des Originals übereinstimmt, bzw. dass die gezeichnete Unterschrift von Ihnen geleistet worden ist.

Für die Beglaubigung einer Kopie oder Abschrift beträgt die Gebühr 5,00 €, für eine Unterschrift 5,00 €. Für Renten- und Bildungszwecke (Bewerbung, Universität) sowie für GEZ-Befreiungsanträge ist die Beglaubigung gebührenfrei.

Fifty-Fifty-Tickets

Fifty-Fifty-Tickets sind Taxi-Gutscheine für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 25 Jahren.


Gegen Vorlage des Personalausweises werden jeweils 20 Taxi-Gutscheine ausgehändigt. Die Ausgabe kann einmal im Jahr erfolgen.
Fifty-Fifty-Tickets sind eine Initiative des Landkreises Schaumburg.
Die Ausgabe der Fifty-Fifty-Tickets ist gebührenfrei. 

Fischereischein (nicht in Haste)

Hobbyangler benötigen, um in deutschen Gewässern angeln zu dürfen, einen Fischereischein. Voraussetzung ist, dass Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Mitbringen müssen Sie für die Beantragung eines Fischereischeines Ihren Personalausweis, ein Lichtbild sowie einen Nachweis über die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung beim Landesfischereiverband. 

Die Gebühr beträgt 45,00 €.

Fundangelegenheiten

Gefundene Gegenstände, deren Eigentümer nicht bekannt ist, können bei uns abgegeben werden. Sofern Sie etwas verloren haben, kann es also gut sein, dass die Sache bei uns verwahrt wird.
Wollen Sie bei Ihrer Versicherung beispielsweise einen Fahrraddiebstahl anmelden, benötigen Sie zuvor von uns eine Bescheinigung, dass die verlorene Sache (z.B. Fahrrad) nicht als Fundsache bei uns abgegeben worden ist. 

Für die Bescheinigung wird eine Gebühr erhoben. 

Die gefundenen Gegenstände werden bei uns mindesten 6 Monate aufbewahrt. Regelmäßig führen wir eine Fundsachenversteigerung durch, bei der alle Gegenstände, die lange genug verwahrt worden sind (vom Handy bis zum Fahrrad) unter den Hammer kommen. Die Fundsachenversteigerung hat sich in den letzten Jahren zu einem Pflichttermin für Schnäppchenjäger entwickelt.

Führungszeugnis

Für die Beantragung eines Führungszeugnisses müssen Sie Ihren Personalausweis mitbringen.
Die Ausstellung des Führungszeugnisses erfolgt durch das Bundesamt für Justiz in Bonn. 

Sofern Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigen (Belegart O), halten Sie bitte die Behördenanschrift bereit, da das Zeugnis vom Bundesamt für Justiz unmittelbar an die Behörde versandt wird.

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen. 

Die Gebühr beträgt 13,00 €.

Sie können auch direkt elektronisch unter Nutzung der Ausweisfunktion des neuen Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses bei der Registerbehörde, dem Bundesamt für Justiz, übermitteln.

Weitere Informationen finden Sie hier: 

Online-Portal des Bundesamtes für Justiz

Weiterleitung zur Website https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ 

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Haushaltsbescheinigung

Eine Haushaltsbescheinigung benötigen Sie, wenn Sie nachweisen müssen (z.B. bei der Beantragung von Kindergeld) wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben. 

Mitbringen müssen Sie Ihren Personalausweis. 

Kinderreisepass

Der Kinderreisepass hat den früheren Kinderausweis abgelöst.
Mitbringen müssen Sie für die Beantragung eines Kinderreisepasses –auch für Säuglinge- ein biometrisches Lichtbild (bitte weisen Sie den Fotografen unbedingt darauf hin) sowie eine Geburtsurkunde Ihres Kindes.

Kinder, die das 10. Lebensjahr vollendet haben, müssen persönlich unterschreiben. Darüber hinaus ist die Zustimmung beider Elternteile (sofern sorgeberechtigt) erforderlich. Sind Sie allein für Ihr Kind sorgeberechtigt, müssen Sie dies durch eine entsprechende Bescheinigung nachweisen.

Der Kinderreisepass wird vor Ort hergestellt und kann sofort mitgenommen werden.
Der Kinderreisepass ist 6 Jahre, maximal aber bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gültig. 

Die Gebühr beträgt 13,00 €.

Meldebescheinigung

Die Meldebescheinigung enthält Angaben zu Ihren Vor- und Zunamen, Ihrem Geburtsdatum und –ort sowie Ihrer gemeldeten Wohnung.
Mitbringen müssen Sie für die Ausstellung einer Meldebescheinigung Ihren Personalausweis.
Die Gebühr beträgt 7,50 €. Für Rentenzwecke sowie zur Vorlage bei der Kindergeldkasse oder der Agentur für Arbeit ist die Bescheinigung gebührenfrei.

Für gewerbliche Meldebescheinigungen wird eine Gebühr in Höhe von 12,00 € fällig, welche in Vorkasse zu leisten ist. Hierbei ist wichtig, dass Sie angeben, ob die Meldebescheinigung für Werbezweckeoder den Adresshandel genutzt werden soll.

Melderegisterauskünfte

Sie haben die Möglichkeit, im Melderegister gespeicherte Personendaten abzufragen. Für Privatperson sind Auskünfte allerdings auf die Angabe der Adresse beschränkt.
Die Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft beträgt 7,50 €.

Personalausweis

Ab dem 16. Lebensjahr sind Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Ein neuer Personalausweis ist regelmäßig bei Ablauf der Gültigkeit oder nach Namensänderungen (z.B. wegen Eheschließung) erforderlich. 

Mitbringen müssen Sie für die Beantragung eines Personalausweises ein aktuelles Lichtbild, sofern vorhanden den alten Personalausweis sowie eine Urkunde über Ihren Personenstand (Geburts- oder Heiratsurkunde).

Seit dem 01.11.2007 können auch Deutsche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einen Personalausweis beantragen (also auch Kinder im Kleinkindalter). Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist erforderlich. 

Der Personalausweis hat bei Personen unter 24 Jahren eine Gültigkeit von 6 Jahren; danach 10 Jahre.
Der Personalausweis für Personen unter 24 Jahren kostet 22,80 €. Für alle Weiteren wird jeweils eine Gebühr von 28,80 € erhoben.
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Ca. 2 bis 3 Wochen nach der Antragstellung kann der Ausweis bei uns abgeholt werden. 

Sollten Sie bereits früher ein gültiges Dokument benötigen, können wir Ihnen einen vorläufigen Personalausweis ausstellen, den Sie sofort mitnehmen können.
Abweichend vom „normalen“ Personalausweis beträgt die Gültigkeit 3 Monate.
Es wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.

Reisepass

Für Reisen in zahlreiche Länder, überwiegend außerhalb Europas, benötigen Sie einen gültigen Reisepass. Einen neuen Reisepass benötigen Sie im Bedarfsfall nach Ablauf der Gültigkeit oder nach Namensänderungen (z.B. wegen Eheschließung). 

Mitbringen müssen Sie für die Beantragung eines Reisepasses ein biometrisches Lichtbild (bitte weisen Sie den Fotografen unbedingt darauf hin), sofern vorhanden den alten Pass sowie eine Urkunde über Ihren Personenstand (Geburts- oder Heiratsurkunde). 

Auf Grund der in den letzten Jahren gestiegenen Sicherheitsbestimmungen werden in Ihrem Reisepass seit dem 01.11.2007 Ihr Gesichtsfeld und Ihr Fingerabdruck auf einem Chip gespeichert und in den Reisepass integriert. Bei Bedarf können Sie Ihre gespeicherten biometrischen Daten bei uns einsehen. 

Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bekommen einen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren. Es wird eine Gebühr in Höhe von 37,50 € erhoben.
Nach Vollendung des 24. Lebensjahres ist der Reisepass 10 Jahre gültig. Die Gebühr beträgt 70,00 €.
Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Ca. 3 Wochen nach der Antragstellung kann der Pass bei uns abgeholt werden. 

Sollten Sie bereits früher ein gültiges Dokument benötigen, besteht für Sie die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen. Der Expresspass wird im beschleunigten Verfahren von der Bundesdruckerei hergestellt wird. In der Regel kann der Pass am dritten Werktag nach der Beantragung bei uns abgeholt werden. 

Die Gebühr beträgt 32,00 € zusätzlich zu der Gebühr für einen auf herkömmlichem Weg beantragten Reisepass. 

Sollten Sie auf der Stelle ein Dokument benötigen, können wir Ihnen einen vorläufigen Reisepass ausstellen, den Sie sofort mitnehmen können. Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig und kostet 26,00 €. Allerdings wird ein vorläufiger Reisepass unter Umständen nicht von den Behörden Ihres Reiselandes akzeptiert. Ein vorläufiger Reisepass wird nur im Ausnahmefall ausgestellt.

Ob Sie im konkreten Fall einen Reisepass benötigen, erfahren Sie auf dem sichersten Weg auf den Internetseiten der Botschaft Ihres Reiselandes.

Seniorentaxi-Gutscheine

Das Seniorentaxi ist eine Initiative des Landkreises Schaumburg und dient als Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr. 

Alle Personen ab dem 65. Lebensjahr oder für Schwerbehinderte ab 50 % mit Wohnsitz im Landkreis Schaumburg sind berechtigt, das Seniorentaxi zu nutzen. Sie erhalten bei uns Seniorentaxi-Gutscheine, die Ihnen beim Bezahlen der Taxifahrt zu 2,50 € je Gutschein angerechnet werden. Maximal die Hälfte des Fahrpreises kann mit den Gutscheinen beglichen werden. 

Das Seniorentaxi kann für Fahrten innerhalb des Kreisgebietes montags bis freitags zwischen 18.00 Uhr und 06.00 Uhr des darauf folgenden Tages, samstags zwischen 14.00 Uhr und 06.00 Uhr des darauf folgenden Tages sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig bis 06.00 Uhr des darauf folgenden Tages bei den teilnehmenden Taxiunternehmen in Anspruch genommen werden.

Untersuchungsberechtigungsscheine (nicht in Haste)

Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine Ausbildung oder ein Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) beginnen wollen, müssen sich zuvor nach den Bestimmungen des Jugendarbeitschutzgesetzes einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Hierfür wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt, der dem Hausarzt vorgelegt werden muss. 

Untersuchungsberechtigungsscheine werden gebührenfrei ausgestellt. 

 
 

Kontakt

Bürgerbüro der Samtgemeinde Nenndorf

Poststraße 4
31542 Bad Nenndorf

Telefon: 05723 704-23
Fax: 05723 704-66
E-Mail: buergerbuero@nenndorf.de

vorherige Terminabsprache
Telefonisch 05723-7040
oder online Terminvergabe