Bürgerentscheid Kurhaus 2013

Die Ergebnisse des Bürgerenscheids zum Erhalt des Kurhauses der Stadt Bad Nenndorf 2013 finden Sie hier.

Am 22. September 2013, dem Tag der Bundestagswahl 2013, fand in der Stadt Bad Nenndorf ein Bürgerentscheid über den Erhalt des Kurhauses statt.

Die Fragestellung, über die bei dem Bürgerentscheid mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden konnte, lautete:

„Sind Sie dafür, dass der Ratsbeschluss vom 31. Oktober 2012 zur Zukunft des Kurhauses aufgehoben und die begonnene Sanierung des Kurhauses fortgesetzt wird?“

Vorausgegangen war ein Bürgerbegehren gemäß § 32 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), dass der Stadt Bad Nenndorf am 31.01.2013 angezeigt und mit der erforderlichen Anzahl von Unterstützungsunterschriften am 21.06.2013 schriftlich eingereicht worden ist.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Nenndorf hat in seiner Sitzung am 17.07.2013 festgestellt, dass die Voraussetzungen des § 32 NKomVG vorliegen und das Bürgerbegehren zulässig ist.

Über das zulässige Bürgerbegehren war nunmehr gemäß § 33 NKomVG ein Bürgerentscheid durchzuführen. Der Verwaltungsausschuss hat beschlossen, dass der Bürgerentscheid zeitgleich mit der Bundestagswahl 2013 am Sonntag, 22. September 2013, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr stattfindet.

Das Bürgerbegehren hatte folgenden Wortlaut:

„Sind Sie dafür, dass der Ratsbeschluss vom 31. Oktober 2012 zur Zukunft des Kurhauses aufgehoben und die begonnene Sanierung des Kurhauses fortgesetzt wird?" Vorgesehene Maßnahmen: 

Ratsbeschluss vom 31.10.2012:

Der Rat der Stadt Bad Nenndorf beschließt:
1. Das Kurhaus wird nicht weiter saniert, auch nicht nach der Modernisierungsvoruntersuchung vom Büro Zech. Mittelfristig und längerfristig ist ein Neubau gewünscht und geplant.

Städtebaufördermittel sollen für folgende Aufwendungen in Anspruch genommen werden:

2. Der Rat spricht sich für Gespräche mit der Samtgemeinde aus, die zu dem Ziel führen sollten, das Rathaus in ein neues Geschäfts- und Rathaus an Stelle des bisherigen Kurhauses zu verlegen. Die Flächen im Gebäude sollen weiterhin einer Nutzung bis zu einem tatsächlichen Neubau zugeführt werden.

3. Das Grundstück Rodenberger Allee 13 mit den Gebäuden Rodenberger Allee 13, 13 A sowie Deisterweg 4 und 6 wird durch die Veräußerung einer anderweitigen Nutzung zugeführt.

4. Im Haushaltsplan 2013/Wirtschaftsplan 2013 BgA-Kurbetriebe werden für die Tätigkeit eines Projektplaners 30.000 € bereitgestellt.

Begründung des Bürgerbegehrens:

Nach der von der Stadt in Auftrag gegebenen Modernisierungsvoruntersuchung (MVU) des Architekturstudios pm war das Kurhaus sanierungsfähig. Das Konzept der Architekten sah einen Rückbau der im Lauf der letzten Jahrzehnte durchgeführten Baumaßnahmen und damit eine Anpassung an das ursprüngliche Erscheinungsbild des Kurhauses vor.

Der Stadtbau-Historiker Sid Auffarth, Vorstand der Baudenkmal-Stiftung Raum Hannover, empfahl gemeinsam mit Professor Norbert Rob Schittek eine Sanierung der wertvollen Gebäudesubstanz des Kurhauses und damit den Erhalt von Baukultur.

Kosten- und Finanzierungsübersichten der Varianten:

Die Beträge sind Ermittlungen der Verwaltung entnommen, welche auf Weisung des Rates vier Nutzungsvarianten durchgerechnet hatte.
Kosten- und Finanzierungsübersichten als PDF herunterladen

Als Vertretungsberechtigte waren benannt:

  1. Frau Dorit Kosian, Podbielskistraße 2, 31542 Bad Nenndorf
  2. Frau Renate Daseking-Henning, Wilhelmstr. 5 A, 31542 Bad Nenndorf
  3. Herr André Zimmermann, Gerhart-Hauptmann-Weg 15, 31542 Bad Nenndorf
 
 

Ansprechpartner

Herr Schmittke
Telefon: 05723 704-57
Fax: 05723 704-66
E-Mail: martin.schmittke@nenndorf.de