Bebauungsplan Nr. 90 "Hauptstraße"

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Nenndorf hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 90 „Hauptstraße“ mit den Zielen der Begrenzung der zulässigen Gebäudehöhen und der innerstädtischen Nachverdichtung beschlossen. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Nenndorf hat in dieser Sitzung weiterhin beschlossen, dass die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB durchgeführt wird.
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Samtgemeinde Nenndorf, Rodenberger Allee 13, 31542 Bad Nenndorf (Bauamt, Zimmer 2.06) während der bekannten Dienstzeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung unterrichten. Des Weiteren liegt der Planentwurf nebst Begründung in der Zeit vom 07.04.2015 bis 07.05.2015 am oben genannten Ort öffentlich aus.

Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 90 "Hauptstraße"

Auslegung von Bebauungsplänen