Naturschutzhinweise zum nahenden Frühling

In Anbetracht der Jahreszeit weist die Samtgemeinde alle Bürger*innen auf einige naturschutzrechtliche Relevanzen hin. Allgemein bekannt ist, dass am 01.04.2023, wie in jedem Jahr, die Brut- und Setzzeit beginnt, welche am 15.07.2023 endet. Diese Regelung dient dem besonderen Schutz wildlebender Tiere bei der Aufzucht des Nachwuchses. Bedingt durch klimatische Veränderungen beginnt diese Zeit in unseren Breiten inzwischen deutlich früher, mitunter bereits Anfang oder Mitte März. Wer sich in der freien Natur bewegt oder über eigenen Grund und Boden verfügt, sollte einige wichtige Regularien des Naturschutzrechts, insbesondere des Bundesnaturschutzgesetzes kennen. In den Vorschriften ist beispielsweise auch geregelt, dass u.a. Hecken, Gehölze und Gebüsche in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. nur in pflegender und Form gebender Weise geschnitten werden dürfen. Eingriffe, die über eine solche Pflege hinaus gehen, sind in Teilen verboten und mit Bußgeldern bedroht. Auch im Hinblick auf starke Rückschnitte oder Fällungen von Bäumen in privaten Gärten wird angeraten, zuvor fachkundigen Rat einzuholen. Sofern vor einem Eingriff eine Erlaubnis einzuholen ist, sind die Unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen zu kontaktieren. Hundebesitzer sind verpflichtet, während der gesamten Brut- und Setzzeit Hunde in der freien Landschaft anzuleinen. angesehen. In diesem Zusammenhang sei zu dem auf die Kurparksatzung der Stadt Bad Nenndorf hingewiesen. Im gesamten Kurpark gelten neben dem Gebot, Hunde an der kurzen Leine zu führen, weitere
Vorschriften, die ergänzend zu den generellen Vorschriften des Naturschutzrechts Anwendung finden. Abschließend wird gebeten, alle
Fütterungsmaßnahmen in Gärten und Parks einzustellen, da dies
insbesondere dem Rattenbefall Vorschub leistet.