Neuwahl des Behinderten- und Seniorenbeirates der Samtgemeinde Nenndorf

Der Behinderten- und Seniorenbeirat vertritt die Interessen und Belange der älteren Generation und Menschen mit Beeinträchtigung in der Samtgemeinde Nenndorf. Nach einer Auflösung des Beirates im letzten Jahr sollen in Kürze neue Mitglieder für den Beirat gewählt werden.

Die Neuwahl findet im Rahmen einer Delegiertenversammlung statt. Der Behinderten- und Seniorenbeirat besteht aus 7 Mitgliedern. Mindestens drei Mitglieder müssen das 60. Lebensjahr vollendet haben; mindestens drei Mitglieder sollen von einer Behinderung persönlich oder aufgrund der Nähe zu einer dritten Person oder Personengruppe betroffen sein.

Die Mitglieder des Behinderten- und Seniorenbeirates müssen ihren Hauptwohnsitz in der Samtgemeinde Nenndorf haben. Sie dürfen nicht als stimmberechtigtes Mitglied in einem der politischen Gremien in der Samtgemeinde Nenndorf oder ihren Mitgliedsgemeinden vertreten sein. Die Wiederwahl bereits tätiger Beiratsmitglieder ist möglich. Die Amtszeit beträgt drei Jahre.

Alle Vereine und Institutionen, die in der Behinderten- und/oder Seniorenarbeit in der Samtgemeinde Nenndorf tätig sind, sowie die ortsansässigen Senioren- und Pflegeeinrichtungen werden gebeten, bis zu zwei Delegierte für die Delegiertenversammlung zu benennen. Einzelpersonen können sich selbst als Delegierte nominieren und an der Wahl teilnehmen.

Die Delegierten sind bis spätestens 11.04.2023 bei der Samtgemeinde Nenndorf, Rodenberger Allee 13, 31542 Bad Nenndorf, Email: petra.schwaiger@nenndorf.de schriftlich anzumelden. Die Schriftform wird auch durch die Übermittlung per Email gewahrt. Von einer telefonischen Mitteilung wird gebeten, Abstand zu nehmen. Bei der Meldung sollen neben der benennenden Institution Vor- und Nachname, Geburtsjahr und Anschrift der/des Delegierten, sowie die von ihr/ihm vertretene Personengruppe (Behinderte und/oder Senioren) angegeben werden.

Zu der Delegiertenversammlung werden die Delegierten gesondert eingeladen.