Weitere Bewerber*innen für das Jugendschöffenamt gesuch

Die Samtgemeinde Nenndorf sucht bis zum 20.08.2023 weitere Bewerber*innen, die sich für das Amt der Jugendschöff*innen interessieren. Voraussetzung ist, dass Sie in der Samtgemeinde Nenndorf wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Jugendschöff*innen sollten über Erfahrungen oder Kenntnisse in der Erziehung von oder im Umgang mit jugendlichen Menschen verfügen und Interesse an den vielfältigen erzieherischen Möglichkeiten des Jugendstrafverfahrens mitbringen.
Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Weitere Informationen sowie Bewerbungsformulare sind auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de zu finden. Bitte senden Sie die Bewerbungsformulare schriftlich an die Samtgemeinde Nenndorf – Ordnungsamt -, Rodenberger Allee 13, 31542 Bad Nenndorf oder per Email an ordnungsamt@nenndorf.de.