Bebauungsplan Nr. 74 "Altes Kurhaus"

Bebauungsplan Nr. 74 "Altes Kurhaus"

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Nenndorf hat in seiner Sitzung am 15.04.2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 74 „Altes Kurhaus“, 1. Änderung, gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB öffentlich auszulegen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 74 „Altes Kurhaus“, 1. Änderung, erstreckt sich auf das Grundstück des ehemaligen Kurhauses (Hauptstraße 11 in Bad Nenndorf).

Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Samtgemeinde Nenndorf, Rodenberger Allee 13, 31542 Bad Nenndorf (Bauamt, Zimmer 2.06) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung unterrichten. Des Weiteren liegt der Planentwurf nebst Begründung in der Zeit vom 26.05.2015 bis 26.06.2015 am oben genannten Ort öffentlich aus.

Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 74 "Altes Kurhaus"
Bebauungsplan Nr. 74 "Altes Kurhaus"
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 74 "Altes Kurhaus"