Winterdienst-pflichten

Da noch weitere winterliche Tage anstehen, möchte die Samtgemeinde Nenndorf alle Anlieger und Hinterlieger öffentlicher Straßen auf ihre Straßenreinigungspflichten aufmerksam machen.
Bei Schneefall und/oder Eisglätte sind die Anlieger verpflichtet die Gehwege und Gossen vor Ihrem Grundstück in einer Breite von 1,50 Meter von Schnee und Eis zu befreien und mit abstumpfenden Mitteln (ausgenommen reine Salze) abzustreuen. Die Reinigung muss bis spätestens 09.00 Uhr morgens erfolgt sein und ist bei Bedarf im Laufe des Tages zu wiederholen. Bei Straßen ohne Gehweg, beispielsweise in verkehrsberuhigten Bereichen, ist ein ausreichend breiter Streifen neben der Fahrbahn schnee- und eisfrei zu halten.

Die geräumten Schnee- und Eismassen sind so zu lagern, dass weder der öffentliche Verkehr noch die Nachbarn hierdurch behindert werden.

Bei Verstößen gegen die Räum- und Streupflicht können Bußgelder verhängt werden.

Die komplette Straßenreinigungssatzung kann im Internet unter www.nenndorf.de abgerufen werden.