Aufdringliches Betteln

Aufdringliches Betteln in der Bad Nenndorfer Innenstadt.

Seit einiger Zeit kommt es in der Bad Nenndorfer Innenstadt immer wieder zu aufdringlichem Betteln. Dies belästigt die Passanten in argem Maße und ist darüber hinaus gemäß der Gefahrenabwehrverordnung der Samtgemeinde Nenndorf verboten. Dieser Unsitte will die Verwaltung nun ein Ende setzen.
Da das Verhängen eines Bußgeldes oder Ähnliches in solchen Fällen keine Wirkung hat, erwägt die Verwaltung die Anordnung einer Ersatzzwangshaft zur Lösung des Problems. Um diese durchsetzen zu können, braucht es aber mehrere Verfahrensschritte und vor allem die Dokumentation erneuter Verstöße. Deswegen ist es auch notwendig, dass belästigte Bürgerinnen und Bürger entsprechende Vorfälle als Ordnungswidrigkeit bei der Polizei anzeigen.
Sollte auch diese Maßnahme keinen Erfolg einbringen, prüft die Verwaltung die Anordnung von Platzverweisen für die Bad Nenndorfer Innenstadt.