Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen im Ortszentrum von Bad Nenndorf

-          Stand des Sanierungsverfahrens
-          Erhebung von Ausgleichsbeträgen

Die Arbeiten im Sanierungsgebiet der Stadt Bad Nenndorf gehen gut voran. Straßen wie die Kurhausstraße, die Hauptstraße, die Straße „Am Thermalbad“, die Fußgängerzone, Teile der Horster Straße und die Kurpromenade sind neu hergerichtet worden. Derzeit befinden sich noch der Zentrale Platz und Teile der Bahnhofstraße  im Ausbau. Im Frühjahr dieses Jahres werden diese Maßnahmen zum Abschluss gebracht.

Für dieses Jahr ist vorgesehen, gemäß dem Sanierungsplan Teile der Kampstraße (ab Straße „ Am Thermalbad“ bis zur Fußgängerzone) und die „Untere Parkstraße“  (Schittek- Brunnen“ bis Einmündung Kurpromenade) auszubauen.

Eine weitere enorme Aufgabe besteht in der Modernisierung des ehemaligen Kurhauses. Diese Modernisierung wird ebenfalls mit Mitteln der Städtebausanierung mitfinanziert. Die Vorbereitungen hierzu laufen.

Von Eigentümern der im Sanierungsgebiet  liegenden Grundstücke wird nun des Öfteren an die Verwaltung die durchaus berechtigte  Frage herangetragen, was es mit den in der Bürgerinformationsveranstaltung am 22.10.2013 angesprochenen Ausgleichsbeträgen auf sich hat. In dieser Veranstaltung hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass die im Sanierungsgebiet liegenden Eigentümer zu sogenannten Ausgleichsbeträgen herangezogen würden. Ausgleichsbeträge werden gemäß dem Baugesetzbuch auf Grund der angenommenen Wertsteigerungen der im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke von den betreffenden Eigentümern erhoben. Sie ermitteln sich aus der Differenz zwischen dem qm- Wert der Grundstücke zu Beginn des Sanierungsverfahrens und dem Wert zum Abschluss des Sanierungsverfahrens.  Basis ist hierfür die Bodenrichtwertkarte, die vom Katasteramt Rinteln erstellt wird. Straßenausbaubeiträge werden im Sanierungsgebiet nicht erhoben.

Ein Ende des Sanierungsverfahrens ist nun absehbar. Die Gesamtmaßnahme wird vermutlich in den Jahren 2020/ 2021 abgeschlossen sein, es sei denn, es werden noch weitere Maßnahmen hinzukommen. Bezüglich der Ausgleichsbeträge bedeutet dieses grundsätzlich, dass erst nach Abschluss des Sanierungsverfahrens eine Abrechnung der Ausgleichsbeträge erfolgen wird. Da jedoch der größte Teil der geplanten Maßnahmen erfolgt ist, kann schon zum jetzigen Zeitpunkt eine Bewertung im Sanierungsgebiet vorgenommen werden. Das Katasteramt in Rinteln ist daher beauftragt worden, im Rahmen eines zu bildenden Gutachterausschusses die Endwerte  für eine aktuelle Richtwertkarte zu erstellen. Da diese Ermittlungen das gesamte Sanierungsgebiet umfassen, wird mit einem Ergebnis frühestens im Sommer 2016 gerechnet. 

Die Verwaltung plant, nach Erstellung des neuen Gutachtens eine weitere Bürgerinformationsveranstaltung einzuberufen. Hier soll das Ergebnis der neuen Grundstückswertermittlung vorgestellt werden. Dazu wird rechtzeitig geladen. Ein wesentlicher Teil der Veranstaltung wird dabei sein, den Eigentümern  die Möglichkeit einer Ablösevereinbarung zu offerieren.  Näheres wird in der Veranstaltung vorgetragen.