Die Stadt Bad Nenndorf zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Gärtner (m/w/d) für den Bauhof
Die Stellen sind auf unbestimmte Zeit zu besetzen. Die Bezahlung richtet sich nach den Vorschriften des TVöD und erfolgt –je nach Qualifikation- bis zur Entgeltgruppe 5. Die Arbeitszeit beträgt 39 Stunden wöchentlich.
Einstellungsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung zum Gärtner (m/w/d) -vorrangig der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau- sowie der Führerschein der Klassen B und BE. Bewerben können sich auch Personen, die eine entsprechende Ausbildung nicht nachweisen können, jedoch über vergleichbare Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten bei optimalem Einsatz von Arbeitszeit und Arbeitsmaterial wird erwartet.
Schwerbehinderte und schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Bewerber/innen werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.