Die kreisangehörige Samtgemeinde Nenndorf (rd. 18.000 EW) sucht zum nächstmöglichen Termin:
einen Stadtplaner (m/w/d) für Fachbereich Bauen und Umwelt
Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Die Bezahlung richtet sich nach den Vorschriften des TVöD und erfolgt bis zur Entgeltgruppe 12. Die Stelle kann sowohl in Vollzeit (39 Wochenstunden) als auch in Teilzeit (Minimum 30 Wochenstunden) besetzt werden.
Die Samtgemeinde Nenndorf mit dem Mittelzentrum Bad Nenndorf ist eine wachsende und sich im Wandel befindende familienfreundliche Kommune. Eine stetige Wohnbauentwicklung, zahlreiche Infrastrukturvorhaben sowie die Erschließung umfangreicher Gewerbeflächen sind ursächlich für die Einrichtung dieser neuen Stelle.
Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen:
- Betreuung der städtebaulichen Entwicklungsplanungen (Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel)
- Koordination und inhaltliche Bearbeitung der Bauleitplanung für kommunale Vorhaben (Feuerwehren, Kindertagesstätten, Rathaus, Schule)
- Umsetzung des Wohnraumversorgungskonzepts
- Begleitung der Innenstadtsanierung „Lebendige Zentren“ und der Dorfentwicklungsplanung
- Ausarbeitung von städtebaulichen Entwürfen und Satzungen
- Aufbau der digitalen Stadtplanung
Einstellungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Stadtplanung, Raumplanung oder Architektur mit Fachausrichtung Stadtplanung. Mehrjährige Berufserfahrung und Kenntnisse in der Stadtentwicklungsplanung, der Bauleitplanung, sowie insbesondere im Städtebaurecht sind erforderlich. Der Arbeitsplatz fordert neben einer hohen sozialen Kompetenz Kreativität und gestalterische Fähigkeiten im Bereich des Städtebaus und der Architektur. Ein sicherer Umgang mit GIS- und CAD-Anwendungen ist erforderlich.
Schwerbehinderte und schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Bewerber (m/w/d) werden im gesetzlichen Rahmen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Auskünfte werden durch Frau Simone Oppermann telefonisch (05723/704-11) oder per E-Mail (simone.oppermann@nenndorf.de) erteilt. Fachliche Fragen können auch direkt an die Fachbereichsleiterin Frau Annette Stang telefonisch (05723/704-31) oder per E-Mail (annette.stang@nenndorf.de) gerichtet werden.