Die kreisangehörige Samtgemeinde Nenndorf (rd. 18.000 EW) sucht ständig
Gruppenleitungen (m/w/d –EG S8a) und Zweitkräfte (m/w/d –EG S4)
für die Kindertagesstätten
Die Samtgemeinde Nenndorf betreibt insgesamt acht Kindertagesstätten (Krippen, Kindergärten und Horte/ nachschulische Betreuung) in verschiedenen Größen und mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Auf Grund der stetig wachsenden Nachfrage an Betreuungsplätzen, wird sich das Angebot in den nächsten Jahren noch erweitern. Es gibt 7 Stellen für Vertretungskräfte, die grundsätzlich jeweils einer Einrichtung zugewiesen sind. Eine Unterscheidung zwischen Gruppenleitung und Zweitkraft wird grundsätzlich nicht vorgenommen; beide Mitarbeiter/innen arbeiten gleichberechtigt im Team zusammen. Auf die Arbeitsverhältnisse findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung.
Einstellungsvoraussetzung ist entweder der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zum Erzieher (m/w/d), zum sozialpädagogischen Assistenten (m/w/d) oder einer gleichwertigen Ausbildung.
Schwerbehinderte und schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Bewerber (m/w/d) werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.