Ablesen der Wasserzähler in der Samtgemeinde Nenndorf
In dieser Woche wurden Ablesemitteilungen an die Hauseigentümer versandt. Die
Samtgemeinde bittet alle Hausbesitzer, den Wasserzählerstand bis zum 06.12.2024
selbst abzulesen. Der abgelesene Stand kann telefonisch unter (05723) 704-50 oder 70, per Mail an steuerabteilung@nenndorf.de, per Post oder hier direkt übermittelt werden: Wasserzähler Ableseformular.
Sofern bis zum 06.12.2024 kein Zählerstand vorliegt, wird der Verbrauch gemäß dem geltenden Ortsrecht geschätzt.