Neuwahl des Behinderten- und Seniorenbeirates der Samtgemeinde Nenndorf

Der Behinderten- und Seniorenbeirat vertritt die Interessen und Belange der älteren Generation und Menschen mit Beeinträchtigung in der Samtgemeinde Nenndorf. Nach drei Jahren läuft in kürze die Amtszeit des aktuellen Beirates aus und es ist geplant, im Rahmen einer Delegiertenversammlung, den Beirat neu aufzustellen.

Der Behinderten- und Seniorenbeirat besteht aus 7 Mitgliedern. Mindestens drei Mitglieder müssen das 60. Lebensjahr vollendet haben; mindestens drei Mitglieder sollen von einer Behinderung persönlich oder aufgrund der Nähe zu einer dritten Person oder Personengruppe betroffen sein.

Die Mitglieder des Behinderten- und Seniorenbeirates müssen ihren Hauptwohnsitz in der Samtgemeinde Nenndorf haben. Sie dürfen nicht als stimmberechtigtes Mitglied in einem der politischen Gremien in der Samtgemeinde Nenndorf oder ihren Mitgliedsgemeinden vertreten sein. Die Wiederwahl bereits tätiger Beiratsmitglieder ist möglich. Die Amtszeit beträgt drei Jahre.

Alle Vereine und Institutionen, die in der Behinderten- und/oder Seniorenarbeit in der Samtgemeinde Nenndorf tätig sind, sowie die ortsansässigen Senioren- und Pflegeeinrichtungen werden gebeten, bis zu zwei Delegierte, die passiv wahlberechtigt sein müssen, für die Delegiertenversammlung zu benennen.

Die Delegierten sind bis spätestens 08.05.2026 bei der Samtgemeinde Nenndorf, Rodenberger Allee 13, 31542 Bad Nenndorf, Email: meldung.bus@nenndorf.de schriftlich anzumelden. Die Schriftform wird auch durch die Übermittlung per Email gewahrt. Von einer telefonischen Mitteilung wird gebeten, Abstand zu nehmen. Bei der Meldung sollen neben der benennenden Institution Vor- und Nachname, Geburtsjahr, Anschrift und Emailadresse der/des Delegierten, sowie die von ihr/ihm vertretene Personengruppe (Behinderte und/oder Senioren) angegeben werden.

Einzelbewerber/innen können als Delegierte zur Wahl zugelassen werden, wenn ihre schriftliche Anzeige mit den oben genannten Daten der Verwaltung spätestens eine Woche vor dem Tag der Delegiertenversammlung vorliegt und von mindestens 5 wahlberechtigten Personen unterzeichnet ist. Die Verwaltung gibt zu diesem Zweck Formblätter an interessierte Einzelbewerber/innen aus.

Die Delegiertenversammlung soll voraussichtlich am 03.06.2026 um 16:00 Uhr im Haus Kassel stattfinden. Die Delegierten werden dazu gesondert eingeladen.