Wahlbenachrichtigungen werden versandt – Briefwahl startet

Kommunalwahl 2026 am 13.09.2026

Am 13. September 2026 öffnen die Wahllokale in der Samtgemeinde Nenndorf ihre Türen. Rund 14.900 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger sind an diesem Tag aufgerufen, ihre Stimmen bei den Kommunalwahlen abzugeben.

In den kommenden Tagen werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe an alle Wahlberechtigten versandt. Der Wahlbenachrichtigungsbrief informiert nicht nur über den Wahltag und das zuständige Wahllokal, sondern kann zugleich für die Beantragung von Briefwahlunterlagen genutzt werden.

Ein Antrag auf Briefwahl kann außerdem bequem online unter www.nenndorf.de oder persönlich im Wahlamt gestellt werden. Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist gesetzlich nicht zulässig.

Die Briefwahl kann ab sofort beantragt werden. Das Briefwahlbüro, in dem die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden können, öffnet am Montag, 10. August 2026, im Haus Kassel (Eingang Tourist-Information), Hauptstraße 4, 31542 Bad Nenndorf. Mit der Ausgabe der Wahlunterlagen kann begonnen werden, sobald der Druck der Stimmzettel abgeschlossen ist.

Bei Fragen zur Kommunalwahl steht das Wahlamt der Samtgemeinde Nenndorf gerne zur Verfügung:
Telefon: (05723) 704-83 E-Mail: wahlen@nenndorf.de

Der Wahlleiter
LUTZ

Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich in der Zeit vom 03.08.2026 08:00 Uhr bis 09.09.2026 08:00 Uhr.

Briefwahl beantragen