Pressemitteilungen

 

 

 
09.09.2026

Wahlbenachrichtigungen werden versandt – Briefwahl startet

Kommunalwahl 2026 am 13.09.2026 Am 13. September 2026 öffnen die Wahllokale in der Samtgemeinde Nenndorf ihre Türen. Rund 14.900 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger sind an diesem Tag aufgerufen, ihre Stimmen bei den Kommunalwahlen abzugeben.In den kommenden Tagen werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe an alle Wahlberechtigten versandt. Der Wahlbenachrichtigungsbrief informiert nicht nur über den Wahltag und das zuständige Wahllokal, sondern kann zugleich für die Beantragung von Briefwahlunterlagen genutzt werden.Ein Antrag auf Briefwahl kann außerdem bequem online unter www.nenndorf.de oder persönlich im Wahlamt gestellt werden. Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist gesetzlich nicht zulässig.Die Briefwahl kann ab sofort beantragt werden. Das Briefwahlbüro, in dem die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden können, öffnet voraussichtlich am Montag, 10. August 2026, im Haus Kassel (Eingang Tourist-Information), Hauptstraße 4, 31542 Bad Nenndorf. Mit der Ausgabe der Wahlunterlagen kann begonnen werden, sobald der Druck der Stimmzettel abgeschlossen ist.Bei Fragen zur Kommunalwahl steht das Wahlamt der Samtgemeinde Nenndorf gerne zur Verfügung:Telefon: (05723) 704-83 E-Mail: wahlen@nenndorf.deDer WahlleiterLUTZ Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich in der Zeit vom 03.08.2026 08:00 Uhr bis 09.09.2026 08:00 Uhr. Briefwahl beantragen  

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24.04.2026

öffentliche Ausschreibung

der Stadt Bad Nenndorf nach VOB:Maßnahme: Herstellung der Kompensationsfläche 4809/017 "Tiefer Bruch"Leistung: Pflanzung einer Strauch-Baumhecke, Umbruch und Aussaat einer Grünfläche  (Vergabenummer 117/26) Nähere Infos zu den Gewerken finden Sie hier:

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03.04.2026

Einführung digitaler Parkausweise in der Samtgemeinde Nenndorf

Die Samtgemeinde Nenndorf informiert alle Bürger*innen darüber, dass in der Samtgemeinde Nenndorf seit dem 02. Februar 2026 digitale Parkausweise eingeführt wurden. Mit der Umstellung verfolgt die Samtgemeinde das Ziel, Anwohnende und Beschäftigte während der Landesgartenschau in Bad Nenndorf bestmöglich zu entlasten und die Parksituation während der Dauer der Veranstaltung spürbar zu verbessern. Sowohl Bewohner-, Beschäftigten- als auch Saison-Parkausweise können künftig online über das Bürgerportal der Samtgemeinde Nenndorf beantragt werden. Nach erfolgreicher Prüfung der Voraussetzungen wird der Parkausweis digital erteilt und ist kennzeichenbezogen. Ein Auslegen eines physischen Parkausweises hinter der Windschutzscheibe ist nicht mehr erforderlich. Die digitalen Parkausweise dienen ausschließlich als Ausnahmen von bestehenden Parkzeitbeschränkungen; das Parken in der Stadt bleibt auch weiterhin kostenfrei. Im Zusammenhang mit der Landesgartenschau 2026 bietet die Samtgemeinde Nenndorf Saison-Parkausweise zu vergünstigten Preisen an. Diese gelten für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober 2026 und ermöglichen berechtigten Bewohnerinnen, Bewohnern sowie Beschäftigten das zeitlich uneingeschränkte Parken in den jeweils festgelegten Bereichen. Mit dem reduzierten Preis möchte die Samtgemeinde insbesondere Anwohnende und Beschäftigte während der Landesgartenschau entlasten. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Parkausweisarten sowie zur Antragstellung sind unter "Parkausweis beantragen" abrufbar. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes der Samtgemeinde Nenndorf gerne zur Verfügung.

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10.11.2025

Ablesen der Wasserzähler

In dieser Woche wurden Ablesemitteilungen an die Hauseigentümer versandt. Die Samtgemeinde bittet alle Hausbesitzer, den Wasserzählerstand bis zum 05.12.2025 selbst abzulesen. Der abgelesene Stand kann telefonisch unter (05723) 704-50 oder 70, per Mail an steuerabteilung@nenndorf.de, oder per Post übermittelt werden.HINWEIS: Ab diesem Jahr besteht auch die Möglichkeit den Zählerstand online zu erfassen. Nutzen Sie dazu bitte den aufgeführten QR-Code oder den angegebenen Link, der sich auf der Ablesemitteilung befindet. Sofern bis zum 05.12.2025 kein Zählerstand vorliegt, wird der Verbrauch gemäß dem geltenden Ortsrecht geschätzt.

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25.02.2025

Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2025 in der Samtgemeinde Nenndorf

Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 können Sie am Wahlabend hier abrufen. Bundestagswahl 2025

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21.11.2024

Vermarktung von kommunalen Gewerbegrundstücken

Die Stadt Bad Nenndorf bietet derzeit folgende kommunale Gewerbegrundstücke an: mehr...

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22.02.2024

Heilpädagogische Fachkraft (m/w/d) für die integrative Kindertagesstätte in Haste mit Waldgruppe gesucht

Die kreisangehörige Samtgemeinde Nenndorf (rd. 18.000 EW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine heilpädagogische Fachkraft (m/w/d) für die integrative Kindertagesstätte in Haste mit Waldgruppe Die Stelle ist auf unbestimmte Zeit zu besetzen. mehr...

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20.02.2024

Gruppenleitung/ pädagogische Fachkraft (m/w/d) für eine Krippengruppe

Die kreisangehörige Samtgemeinde Nenndorf (rd. 18.000 EW) sucht zum nächstmöglichen Termin für die Kindertagesstätte in Kreuzriehe eine Gruppenleitung/ pädagogische Fachkraft (m/w/d) für eine KrippengruppeDie Arbeitszeit beträgt bis zu 39 Stunden wöchentlich und soll innerhalb der vorgesehenen Betreuungszeit von 7.00 bis 16.30 Uhr erbracht werden. mehr...

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12.07.2023

eine Fachkraft (m/w/d) für den Bereich Grundstücksangelegenheiten bis zu Entgeltgruppe 9c TVöD / A 10 NBesG gesucht

Gruppenleitungen/ pädagogische Fachkräfte (m/w/d) für eine Kindergarten- und eine Krippengruppe. Die Arbeitszeit beträgt bis zu 39 Stunden wöchentlich und soll innerhalb der vorgesehenen Betreuungszeit von 7.00 bis 16.30 Uhr erbracht werden. Einstellungsvoraussetzung für die Pädagogischen Fachkräfte (EGR S 8a) ist der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zum Erzieher (m/w/d), Kindheitspädagogen (m/w/d), Sozialpädagogen (m/w/d) oder Heilerziehungspfleger (m/w/d). mehr...

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12.06.2023

Eine Leitung (m/w/d) für die neu einzurichtende Krippe gesucht

Die kreisangehörige Samtgemeinde Nenndorf (rd. 18.000 EW) sucht zum 01.09.2023 eine Leitung (m/w/d) für die neu einzurichtende Krippe im Haus der Begegnung in Bad Nenndorf (Inbetriebnahme voraussichtlich im Dezember 2023) Entgeltgruppe S 9 TVöD Die Arbeitszeit beträgt mindestens 30 Stunden wöchentlich und kann auf Wunsch bis zu 39 Stunden wöchentlich erhöht werden.mehr...

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Kontakt

Samtgemeinde Nenndorf
Rathaus I

Rodenberger Allee 13
Rathaus II
Poststraße 4
31542 Bad Nenndorf

Telefon: 05723 704-0
Telefax: 05723 704-55
E-Mail: info@nenndorf.de