Erinnerung an die Straßenreinigungspflichten

Die Windverhältnisse in den vergangenen Wochen haben verbreitet für erhebliche Sturmschäden gesorgt.
Aus gegebenen Anlass möchte die Verwaltung der Samtgemeinde Nenndorf alle Anlieger*innen öffentlicher Straßen an Ihre Straßenreinigungspflichten erinnern.
Schmutz, Laub, Unrat sowie Astbruch sind zu entfernen und Gefahrenquellen unverzüglich zu beseitigen.
Die Reinigungspflicht umfasst auch die Verpflichtung zur Reinigung bei besonderen Verunreinigungen, z. B. durch Bauarbeiten oder auch durch starken Wind.
Anwohner*innen sind regelmäßig angehalten eine entsprechende Straßenreinigung vorzunehmen. Die Reinigungspflicht erstreckt sich bis zu Fahrbahnmitte, soweit für diese Fahrbahn keine Ausnahme nach der Straßenreinigungssatzung besteht.
Die komplette Straßenreinigungssatzung sowie -Verordnung der Samtgemeinde Nenndorf kann im Internet unter https://www.nenndorf.de/ abgerufen werden.