Woran Sie nach der Hochzeit denken sollten

Wir haben JA- gesagt! – Woran Sie nach der Hochzeit denken sollten

Sie haben geheiratet. Ein unvergesslicher Tag und eine wunderschöne Hochzeitsfeier liegen hinter Ihnen. Eventuell sind Sie gerade aus den anschließenden Flitterwochen zurück gekehrt. Und nun gilt es einige Formalitäten zu erledigen, damit alle erforderlichen Stellen über die Veränderung Ihres Familienstandes und ggf. Ihres Namens informiert sind. 

Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, was für Sie nach Ihrer Eheschließung zu tun ist, haben wir die wichtigsten Aufgaben für Sie zusammengestellt. Wir bitten dabei zu berücksichtigen, dass hier nur eine Auswahl der üblichen Verpflichtungen genannt werden kann, und im Einzelfall weitere Meldepflichten bestehen können.

Es ist möglich, dass einzelne Institutionen zum Nachweis Ihrer Eheschließung Heiratsurkunden verlangen. Unsere Standesbeamten stellen Ihnen in diesen Fällen gerne weitere Urkunden aus.

Steuerklasse ändern

Durch die Eheschließung ändert sich grundsätzlich Ihre Lohnsteuerklasse. Informieren Sie daher Ihr Finanzamt über die neue Lohnsteuerklasse. 

Versicherungen kontaktieren

Sofern Sie eine Lebensversicherung haben, können Sie Ihren Eheparter als Begünstigten eintragen lassen. Hausrat-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungen müssen ggf. an die neuen Lebensverhältnisse angepasst werden. 

Neuen Personalausweis/ Reisepass beantragen

Sofern sich durch die Eheschließung Ihr Name geändert hat, benötigen Sie einen neuen Personalausweis und, falls erforderlich, einen neuen Reisepass. Die Beantragung erfolgt im Bürgerbüro/ Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde. Üblicherweise wird die Meldebehörde vom Standesamt über Ihre Eheschließung innerhalb weniger Tage informiert. Sicherheitshalber sollten Sie aber Ihr Stammbuch als Nachweis für die Eheschließung mitbringen.

Fahrzeugpapiere und Führerschein umschreiben lassen

Sofern sich durch die Eheschließung Ihr Name geändert hat, müssen Sie bei der KFZ-Zulassungsstelle Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) und Teil II (früher: Fahrzeugbrief) ändern lassen. Die Umschreibung des Führerscheins ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, empfiehlt sich aber, um eventuellen Schwierigkeiten, z.B. bei einem Auslandsaufenthalt, vorzubeugen. Bringen Sie als Nachweis eine Heiratsurkunde oder Ihr Stammbuch mit. Die zuständige KFZ-Zulassungsstelle für den Bereich der Samtgemeinde Nenndorf befindet sich beim Landkreis Schaumburg, Jahnstr. 20, 31655 Stadthagen, Tel. (05721) 703-0.

Namensänderung mitteilen

Sofern sich durch die Eheschließung Ihr Name geändert hat, müssen oder sollten Sie die Namensänderung allen Stellen, bei denen Sie namentlich registriert sind, mitteilen. Dies können sein: Krankenkassen, Versicherungen, Banken/ Sparkasse, Bausparkasse, Stadtwerke, Grundbuchamt, etc.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, eine eventuelle Namensänderung für Vereins- oder Parteimitgliedschaften, Telefonbucheinträge, Telefon-/ Internetanbieter, Kreditkarten, Visitenkarten, Tageszeitung oder sonstige Abonnements bekannt zu machen bzw. zu ändern.

 
 

Ihre Ansprechpartner im Standesamt

Standesamt Bad Nenndorf
Poststraße 4
31542 Bad Nenndorf
Fax: 05723 704-66
E-Mail:
standesamt@nenndorf.de

Sara Hattendorf
Telefon: 05723 704-56