Pressemitteilungen

 

 

 
14.03.2023

Zukunftstag 2023

Am Donnerstag, den 27.04.2023, findet niedersachsenweit der Zukunftstag zur Berufsorientierung statt. Die Samtgemeinde Nenndorf nutzt auch dieses Jahr wieder die Chance sich bis zu 10 interessierten Jugendlichen und Kindern vorzustellen und Ihnen den abwechslungsreichen Arbeitsalltag im öffentlichen Dienst näherzubringen. Die Auszubildenden der Samtgemeinde Nenndorf haben dafür ein vielseitiges Programm erarbeitet und werden alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Zeit von ca. 8.30 bis 14.00 Uhr betreuen. Anmeldungen nimmt Frau Riemenschneider per E-Mail (Sarah.Riemenschneider@nenndorf.de) entgegen. Bei der Anmeldung werden folgende Angaben benötigt: Name, Anschrift, Telefonnummer und Alter der Teilnehmerin / des Teilnehmers. Alle Plätze für den Zukunftstag 2023 sind bereits vergeben.     M. Schmidt

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10.03.2023

Neuwahl des Behinderten- und Seniorenbeirates der Samtgemeinde Nenndorf

Der Behinderten- und Seniorenbeirat vertritt die Interessen und Belange der älteren Generation und Menschen mit Beeinträchtigung in der Samtgemeinde Nenndorf. Nach einer Auflösung des Beirates im letzten Jahr sollen in Kürze neue Mitglieder für den Beirat gewählt werden. Die Neuwahl findet im Rahmen einer Delegiertenversammlung statt. Der Behinderten- und Seniorenbeirat besteht aus 7 Mitgliedern. Mindestens drei Mitglieder müssen das 60. Lebensjahr vollendet haben; mindestens drei Mitglieder sollen von einer Behinderung persönlich oder aufgrund der Nähe zu einer dritten Person oder Personengruppe betroffen sein. Die Mitglieder des Behinderten- und Seniorenbeirates müssen ihren Hauptwohnsitz in der Samtgemeinde Nenndorf haben. Sie dürfen nicht als stimmberechtigtes Mitglied in einem der politischen Gremien in der Samtgemeinde Nenndorf oder ihren Mitgliedsgemeinden vertreten sein. Die Wiederwahl bereits tätiger Beiratsmitglieder ist möglich. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Alle Vereine und Institutionen, die in der Behinderten- und/oder Seniorenarbeit in der Samtgemeinde Nenndorf tätig sind, sowie die ortsansässigen Senioren- und Pflegeeinrichtungen werden gebeten, bis zu zwei Delegierte für die Delegiertenversammlung zu benennen. Einzelpersonen können sich selbst als Delegierte nominieren und an der Wahl teilnehmen. Die Delegierten sind bis spätestens 11.04.2023 bei der Samtgemeinde Nenndorf, Rodenberger Allee 13, 31542 Bad Nenndorf, Email: petra.schwaiger@nenndorf.de schriftlich anzumelden. Die Schriftform wird auch durch die Übermittlung per Email gewahrt. Von einer telefonischen Mitteilung wird gebeten, Abstand zu nehmen. Bei der Meldung sollen neben der benennenden Institution Vor- und Nachname, Geburtsjahr und Anschrift der/des Delegierten, sowie die von ihr/ihm vertretene Personengruppe (Behinderte und/oder Senioren) angegeben werden. Zu der Delegiertenversammlung werden die Delegierten gesondert eingeladen.

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28.02.2023

Naturschutzhinweise zum nahenden Frühling

In Anbetracht der Jahreszeit weist die Samtgemeinde alle Bürger*innen auf einige naturschutzrechtliche Relevanzen hin. Allgemein bekannt ist, dass am 01.04.2023, wie in jedem Jahr, die Brut- und Setzzeit beginnt, welche am 15.07.2023 endet. Diese Regelung dient dem besonderen Schutz wildlebender Tiere bei der Aufzucht des Nachwuchses. Bedingt durch klimatische Veränderungen beginnt diese Zeit in unseren Breiten inzwischen deutlich früher, mitunter bereits Anfang oder Mitte März. Wer sich in der freien Natur bewegt oder über eigenen Grund und Boden verfügt, sollte einige wichtige Regularien des Naturschutzrechts, insbesondere des Bundesnaturschutzgesetzes kennen. In den Vorschriften ist beispielsweise auch geregelt, dass u.a. Hecken, Gehölze und Gebüsche in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. nur in pflegender und Form gebender Weise geschnitten werden dürfen. Eingriffe, die über eine solche Pflege hinaus gehen, sind in Teilen verboten und mit Bußgeldern bedroht. Auch im Hinblick auf starke Rückschnitte oder Fällungen von Bäumen in privaten Gärten wird angeraten, zuvor fachkundigen Rat einzuholen. Sofern vor einem Eingriff eine Erlaubnis einzuholen ist, sind die Unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen zu kontaktieren. Hundebesitzer sind verpflichtet, während der gesamten Brut- und Setzzeit Hunde in der freien Landschaft anzuleinen. angesehen. In diesem Zusammenhang sei zu dem auf die Kurparksatzung der Stadt Bad Nenndorf hingewiesen. Im gesamten Kurpark gelten neben dem Gebot, Hunde an der kurzen Leine zu führen, weitereVorschriften, die ergänzend zu den generellen Vorschriften des Naturschutzrechts Anwendung finden. Abschließend wird gebeten, alleFütterungsmaßnahmen in Gärten und Parks einzustellen, da diesinsbesondere dem Rattenbefall Vorschub leistet.

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24.02.2023

Bushaltestellen in Horsten und Waltringhausen werden barrierefrei

In der kommenden Woche setzt eine beauftragte Firma den Umbau von barrierefreien Bushaltestellen fort. Seit Mitte Februar wurden bereits die Haltestellen in Horsten umgebaut. Nun sind die Bushaltestellen „Auf dem Wachtlande“, „Im Winkel“ und „Mühle“ in Waltringhausen an der Reihe. Durch die Vollsperrung des Bereichs der Bushaltestelle „Auf dem Wachtlande“ an der Nenndorfer Straße, wird es ab dem 28.02. bis voraussichtlich 10.03. zu Verkehrsbehinderungen kommen. Die Umleitung erfolgt über die B65 und die Bückethaler Straße. Die geförderte Gesamtmaßnahme hat ein Auftragsvolumen von ca. 410.000€ und soll bis Ende April 2023 abgeschlossen sein. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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10.02.2023

Ist mein Dach zur Stromproduktion geeignet?

Im Solarportal  der Energieagentur Schaumburg können Sie sich mit wenigen Klicks anzeigen lassen, ob sich die Dachflächen Ihres Hauses für den Bau einer Anlage zur Stromproduktion (Photovoltaik) oder zur Wärmeproduktion (Solarthermie) eignen. Weitere Informationen

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25.01.2023

Bauhof zieht um

Aufgrund des Umzugs ist der Bauhof heute am 25.01.2023 weder telefonisch noch per Mail zu erreichen. Für dringende Notfälle steht ab mittags folgende Nummer zur Verfügung: 01517 4486956

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06.01.2023

Öffentliche Umfrage zum Mobilitätskonzept für die Samtgemeinde Nenndorf

Wo fahren Sie täglich lang? Gibt es gefährliche Stellen auf dem Schulweg Ihrer Kinder? Wo fühlen Sie sich als Radfahrende oder zu Fuß gehende Person unsicher oder gefährdet?Für die Samtgemeinde Nenndorf wird durch die Mobilitätswerk GmbH derzeit ein Mobilitätskonzept erarbeitet, welches insbesondere die Nahmobilität fördern soll.Bringen Sie dafür Ihre Hinweise und Ihr lokales Wissen ein und verbessern Sie damit die Situation vor Ort! Neben der Möglichkeit, Ihre täglichen Wege in eine Karte einzuzeichnen, können Sie Gefahrenstellen sowie den Bedarf für Abstellanlagen verorten und beschreiben. Zudem können Sie in einer offenen Frage allgemeine Hinweise und Ideen einbringen. Ganz einfach online teilnehmen unter:https://tinyurl.com/nenndorf-mobilitaet Oder den nebenstehenden QR-Code scannen:    Die Umfrage ist bis zum 05.02.2023 für Sie freigeschaltet.Für die Umfrage benötigten Sie 5 bis 10 Minuten. Alle Angaben sind anonym!Am 25.01.2023 findet um 19 Uhr eine gemeinsame Bauausschusssitzung der Mitgliedsgemeinden Nenndorfs in der Wandelhalle statt. In dieser soll der Beschluss des Dorfentwicklungsplanes der Büntedörfer in den einzelnen Räten vorbereitet werden. Darüber wird Ihnen die Möglichkeit gegeben an bereitstehenden Notebooks an der öffentlichen Umfrage zum Mobilitätskonzept teilzunehmen. Bei Bedarf wird Ihnen dabei im Anschluss an die Sitzung unterstützend zur Seite gestanden!Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung! Pressemitteilung Online-Umfrage MK SGN.pdf

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03.01.2023

Verkaufsoffene Sonntage 2023

Verkaufsoffene Sonntage 2023 gemäß NLöffVZGAuf der Grundlage des § 5 Absatz 1 Satz 1 des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) vom 08.03.2007 (Nds. GVBl. S. 111), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2019 (Nds. GVBl. S. 80),dürfen Verkaufsstellen im Sinne des § 2 Abs. 1 NLöffVZG im Stadtgebiet Bad Nenndorf an folgenden Sonntagen für die Dauer von fünf Stunden zwischen 13:00 Uhr und 18:00 Uhr geöffnet sein:- 22.01.2023 (anlässlich der "Wintertage")- 30.04.2023 (anlässlich der „LustiKen Festspiele im Kurpark“)- 27.08.2023 (anlässlich des „Gourmetfestes im Kurpark“)- 15.10.2023 (anlässlich des „Bauernmarktes im Kurpark“)

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06.12.2022

Dorfentwicklung "Wir in den Büntedörfern"

Öffentliche Auslegung startet: Dorfentwicklungsplan für die Dorfregion „Wir in den Büntedörfern“ liegt vor Die Strategierunde der Dorfregion „Wir in den Büntedörfern“hat bereits im September den Entwurf des Dorf­entwicklungsplans diskutiert und das „Feintuning“ vorgenommen. Bereits zum diesjährigen Stichtag, dem 30. September 2022, sind für erste Projekte auf Grundlage des Dorfentwicklungsplan-Entwurfes von Seiten der Kommunen beim Amt für Regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Hildesheim, Anträge zur Bewilligung gestellt worden. Der nun fast fertige Plan enthält fast 30 Projekte für die gesamte Dorfregion. Zudem werden zahlreiche weitere Maßnahmen für jedes der acht Dörfer Haste, Helsinghausen, Hohnhorst, Kreuzriehe, Ohndorf, Riehe, Scheller und Wilhelmsdorf sowie den Ortsteil Waltringhausen der Stadt Bad Nenndorf formuliert. “Ich freue mich sehr über die Zusammenarbeit in der Dorfregion. Gemeinsam können wir so die Zukunft in den Mitgliedsgemeinden aktiv gestalten“, sagt der Samtgemeindebürgermeister Mike Schmidt. Interessierte aus der Bevölkerung haben ab sofort die Gelegenheit, einen Blick in den Dorfentwicklungsplan zu werfen und Anregungen abzugeben: Die als Broschüre vorliegende Planung wird öffentlich im Gemeindehaus in Haste (Hauptstraße 42, 31559 Haste) und im Planungsamt (Rathaus I) der Samtgemeinde Nenndorf (Rodenberger Allee 13, 31542 Bad Nenndorf) ausgelegt. Zudem steht der Entwurf des Dorfentwicklungsplanes im Internet auf der regionseigenen Internetseite unter www.buentedoerfer.de zum Herunterladen bereit. (Unter dem Reiter "Downloads)  Auch hier zu downloaden: Entwurf des Dorfentwicklungsplanes "Wir in den Büntedörfern" Informationen zu den Fördermöglichkeiten erhalten Interessierte bei Dr. Harald Meyer vom Planungsbüro Stadtlandschaft (0511/14391, harald.meyer@stadtlandschaft.de) und Niklas Kleipsties vom Planungsbüro KoRiS (0511/590974-30, kleipsties@koris-hannover.de). Die beiden Planer haben bereits den Erarbeitungsprozess des Dorfentwicklungsplans begleitet und sind nun für die Umsetzungsbegleitung des Dorfentwicklungsplans beauftragt. Weiterführende Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der regionseigenen Internetpräsenzen der Büntedörfer zu finden.   Melden Sie sich gerne bei redaktionellen Fragen bei: KoRiS - Kommunikative Stadt- und Regionalentwicklung M. A. Niklas Kleipsties kleipsties@koris-hannover.de Bödekerstr. 11, 30161 Hannover Stadtlandschaft Dr. Harald Meyer harald.meyer@stadtlandschaft.de Lister Meile 21, 30161 Hannover

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09.11.2022

Verwaltung packt die Koffer

Über die Sommermonate wurde in der ehemaligen Kurverwaltung in der Poststraße kräftig gearbeitet: Tischler-, Maler- und Elektrofirmen haben dafür gesorgt, dass das vor einigen Jahren vom Staatsbad aufgegebene Gebäude für einen Teil der Samtgemeindeverwaltung nutzbar gemacht werden konnte. In den kommenden beiden Wochen steht nunmehr der Umzug des Fachbereichs 1, also von Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt, Familienbüro, sowie der Personal- und EDV-Abteilungen an. Auch Samtgemeindebürgermeister Mike Schmidt wird künftig seinen Dienstsitz im „Rathaus II“ in der Poststraße haben.Erforderlich wird dieser Schritt, weil die Verwaltung aufgrund neuer Aufgaben, insbesondere im Zusammenhang mit der Landesgartenschau und der absehbaren Übernahme von Einrichtungen des Staatsbades, weiteres Personal beschäftigen wird und die Kapazitäten im Rathaus in der Rodenberger Allee dafür nicht länger ausreichen.Im bisherigen Rathaus (künftig „Rathaus I“) werden weiterhin die Fachbereiche Finanzen sowie Planen und Bauen untergebracht sein. Auch hier wird es aufgrund der personellen Veränderungen in den kommenden Wochen noch zu Umstrukturierungen und räumlichen Veränderungen kommen.Die Verwaltung nutzt dabei den Tapetenwechsel, um sich insgesamt zukunftsorientiert aufzustellen. Die Arbeitsplätze werden an beiden Rathausstandorten künftig als Cloud-Arbeitsplätze eingerichtet, die das flexible Arbeiten an unterschiedlichen Orten ermöglichen. Außerdem werden „Mobile-Working“ Büros eingerichtet, die von allen Mitarbeitenden oder externen Dienstleistern genutzt werden können, sodass kein Mitarbeitender an ein Büro oder einen festen Arbeitsplatz gebunden ist.Darüber hinaus wird die Kundenberatung im neuen Bürgerbüro sowie in den anderen Servicebereichen künftig ausschließlich über Terminvergaben koordiniert. „Wir haben aus der Corona-Zeit gelernt, dass alle Beteiligten von verbindlichen Terminabsprachen profitieren und Wartezeiten damit der Vergangenheit angehören“, zeigt sich Samtgemeindebürgermeister Mike Schmidt davon überzeugt, dass das neue Modell gegenüber starren Öffnungszeiten flexibler und zeitgemäßer ist.Termine können sowohl online unter www.nenndorf.de/terminvergabe, telefonisch unter (05723) 704-0 oder persönlich im Rathaus II (Poststraße) vereinbart werden.Aufgrund des Umzugs werden beide Rathäuser von Montag, 14.11. bis Mittwoch, 16.11. geschlossen bleiben. Es ist nicht auszuschließen, dass zeitweise auch die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt ist. Standesamt und Bürgerbüro können notfalls über die Mobilnummer 0160 90526249 erreicht werden. Zudem ist die Außenstelle des Bürgerbüros in der Gemeinde Haste zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet.

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Kontakt

Samtgemeinde Nenndorf
Rathaus I

Rodenberger Allee 13
Rathaus II
Poststraße 4
31542 Bad Nenndorf

Telefon: 05723 704-0
Telefax: 05723 704-55
E-Mail: info@nenndorf.de