Allgemeines
Kindergartengebühren
Die Benutzungsgebühren für die Betreuungsangebote in den Kindertagesstätten betragen monatlich:
Krippe Vormittagsgruppe Kernzeit von 7.30- 13.00 Uhr 204,00 € Sonderzeit von 7.00- 7.30 Uhr 14,00 €
Ganztagsbetreuung Kernzeit von 7.30- 15.30 Uhr 330,00 € Sonderzeit 30 Min. (Früh- o. Spätdienst) 14,00 € Sonderzeit 60 Min. (Früh- o. Spätdienst) 28,00 € Mittagessenspauschale Ganztagsbetreuung 85,00 €
Kindergarten, soweit die Betreuungszeit von 8 Stunden überschritten wird Sonderzeit 30 Min. (Früh- o. Spätdienst) 30,00 € Sonderzeit 60 Min. (Früh- o. Spätdienst) 60,00 € Mittagessenspauschale Ganztagsbetreuung 89,00 €
Hort Einheitlicher Tarif 210,00 € Mittagessenspauschale 89,00 € |
Geschwisterkinder
Besuchen Geschwisterkinder, für die eine Benutzungsgebühr zu entrichten ist, gleichzeitig eine Kindertagesstätte in der Samtgemeinde Nenndorf, ermäßigt sich die Gebühr für das zweitälteste Kind um 50 %, für das drittälteste Kind um 75 % und für alle weiteren Kinder um 100 %.
Kooperation
Die Kindertagesstätten arbeiten mit anderen Institutionen, wie Grundschule, Frühförderung oder ortsansässigen Unternehmen zusammen.
Schließtage
In der Regel sind die Krippen, Kindergärten und Horte mindestens 2 Wochen / 3 Wochen in den Sommerferien und zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.
Bezüglich Ihrer Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten
und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten
der Samtgemeinde Nenndorf