Bürgerbüro

Das Bürgerbüro ist Ihre zentrale Anlaufstelle im Rathaus. Hier laufen die am häufigsten nachgefragten Dienstleistungen aus allen Bereichen des Rathauses zusammen.

Unsere verlängerten Öffnungszeiten bieten auch Berufstätigen eine gute Erreichbarkeit. Verkürzte Wartezeiten und die Bündelung von Aufgaben ersparen Ihnen lange Wege und Zeit.

Für den Fall, dass unsere Öffnungszeiten oder die Lage des Bürgerbüros Ihren Besuch dennoch erschweren, bieten wir Ihnen alternativ unsere Nebenstelle in der Gemeindeverwaltung in Haste. Unsere Nebenstelle steht allen Bürgerinnen und Bürgern der Samtgemeinde Nenndorf offen, also nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz in der Gemeinde Haste. Leistungen, die wir Ihnen ausschließlich in Bad Nenndorf bieten können, sind im folgenden Leistungskatalog gekennzeichnet.


Viele Dienstleistungen bieten wir jetzt auch online an.
Besuchen Sie unser Serviceportal unter:
Service portal Icon1

 

 

 


Wohnungsgeber-bestätigung

Bitte beachten Sie:
Ab dem 01. November 2015 muss bei allen Neuanmeldungen und Ummeldungen im Bürgerbüro die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung mit vorgelegt werden. In dieser Bescheinigung bestätigt der „Wohnungsgeber/Vermieter“, dass Sie auch tatsächlich in Ihrer neuen Wohnung einziehen werden. Der Mietvertrag ersetzt grundsätzlich nicht die Bescheinigung!  Die Wohnungsgeberbestätigung finden Sie hier oder direkt im Bürgerbüro der Samtgemeinde Nenndorf.


Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzug eines Kindes

Vollmachtserklärung zur Abholung eines/einer Personalausweises/eID-Karte

 

 

 
 

Kontakt

Bürgerbüro der Samtgemeinde Nenndorf

Poststraße 4
31542 Bad Nenndorf

Telefon: 05723 704-23
Fax: 05723 704-66
E-Mail: buergerbuero@nenndorf.de

vorherige Terminabsprache
Telefonisch 05723-7040
oder online Terminvergabe