Pressemitteilungen

 

 

 
10.03.2022

Startschuss für die Dorfentwicklung in den Büntedörfern am 28. Mä

Die Dorfregion „Wir in den Büntedörfern“ ist in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsenaufgenommen worden. Das gemeinsame Ziel der Gemeinden Haste, Hohnhorst und Suthfeld sowiedes Ortsteils Waltringhausen ist es, neben den einzelnen Dörfern die gesamte Dorfregion zukunftsfähigzu gestalten, den dörflichen Charakter zu erhalten und das Miteinander zu stärken. Der Dorfentwicklungsprozessin den Büntedörfern bietet allen Interessierten die Möglichkeit, sich aktiv an der Gestaltungihrer Heimat zu beteiligen.Den Startschuss für die Dorfentwicklungsplanung bildet die Auftaktveranstaltung am Montag, 28. März2022 von 18:30 bis 20:30 Uhr, online als Zoom-Videokonferenz. Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreterinnenund Vertreter aus Politik, Verwaltung, (Land-)-Wirtschaft, Soziales, Vereinen und Verbändensind herzlich eingeladen, ihre Einschätzungen und Ideen in die Erarbeitung des Dorfentwicklungsplanseinzubringen.Die beauftragten Planungsbüros KoRiS – Kommunikative Stadt- und Regionalentwicklung und Stadtlandschaftführen durch den Abend. Im ersten Teil wird über die Dorfentwicklungsplanung informiert undProjektbeispiele im öffentlichen und privaten Bereich gezeigt. Zudem wird ein erster Überblick überZuschussmöglichkeiten aus Mitteln der Dorfentwicklung für öffentliche und private Vorhaben geben.Im zweiten Teil haben Sie die Möglichkeit aktiv zu werden. In einer Arbeitsphase werden insbesondereProjektideen für die Dorfentwicklungsplanung gesammelt. Zur besseren Planung wird um Anmeldungzur Auftaktveranstaltung über folgenden Link gebeten: www.kurzelinks.de/buente-auftaktIm Sommerhalbjahr 2022 sind weitere Veranstaltungen, z.B. Dorf-Arbeitsgruppen mit Dorfrundgängenund Treffen von thematischen Arbeitsgruppen zu den Handlungsfeldern geplant. Weitere Informationenerhalten Sie unter www.nenndorf.de. Ansprechpartner für Fragen zur Veranstaltung und für dieDorfentwicklungsplanung ist Herr Kleipsties, Tel. 0511/590974-30, kleipsties@koris-hannover.de. Auftaktveranstaltung für die Dorfentwicklung in den Büntedörfern am 28.03.2022 Mit der Auftaktveranstaltung am 28.03.2022 startet die gemeinsame Erarbeitung eines Dorfentwicklungsplanes für die Gemeinden Haste, Hohnhorst und Suthfeld sowie den Ortsteil Waltringhausen der Stadt Bad Nenndorf. Das Ziel der Dorfregion „Wir in den Büntedörfern“ ist es, neben den einzelnen Dörfern die gesamte Dorfregion zukunftsfähig zu gestalten, den dörflichen Charakter zu erhalten und das Miteinander zu stärken. Der Dorfentwicklungsprozess in den Büntedörfern bietet allen Interessierten die Möglichkeit, sich aktiv an der Gestaltung ihrer Heimat zu beteiligen.Kommen Sie hierzu gerne am 28.03.2022 ab 18:30 Uhr zur Auftaktveranstaltung und tauschen Sie sich mit Ihren Nachbarn, Freunden und Bekannten zu Zielen und Projekten für die Dorfregion aus. Die Veranstaltung wird aufgrund der derzeitigen Corona-Situation über die Videokonferenz-Plattform „Zoom“ stattfinden. Eine Teilnahme ist von jedem internetfähigen Gerät aus möglich.Zur besseren Planung bitten wir um Anmeldung über folgenden Link: www.kurzelinks.de/buente-auftakt. Nach der Anmeldung erhalten Sie automatisch den Zugangslink zum Meeting sowie eine Anleitung zur Teilnahme an einem Zoom-Meeting. Weitere Informationen zur Dorfentwicklung in den Büntedörfern erhalten Sie im Infoblatt.

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09.03.2022

Die Samtgemeinde Nenndorf sucht Schiedsfrau/-mann

Für das Schiedsamt der Samtgemeinde Nenndorf wird eine neueSchiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I (Stadt Bad Nenndorf) zum 01.10.2022 gesucht.Die Hauptaufgabe der Schiedsperson besteht darin, dieaußergerichtliche Schlichtung von Streitfällen herbeizuführen und eineEinigung in kleineren Streitigkeiten als neutrale Person zu erreichen.In das Ehrenamt berufen werden kann, wer das 30. Lebensjahr vollendet hat, wer in dem Bezirk des Schiedsamts I (Bad Nenndorf, Riepen, Waltringhausen und Horsten) wohnt und wer über ein unbelastetes polizeiliches Führungszeugnis verfügt. Die Schiedsperson sollte über Verhandlungsgeschick verfügen und inder Lage sein in einem Streitfall ruhig und sachlich als Vermittler zuagieren. Grundlegende PC-Kenntnisse sind ebenfalls von Vorteil.Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 14.04.2022 an die SamtgemeindeNenndorf, Abteilung Öffentliche Sicherheit und Digitalisierung,Rodenberger Allee 13, 31542 Bad Nenndorf.

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04.03.2022

Erinnerung an die Straßenreinigungspflichten

Die Windverhältnisse in den vergangenen Wochen haben verbreitet für erhebliche Sturmschäden gesorgt.Aus gegebenen Anlass möchte die Verwaltung der Samtgemeinde Nenndorf alle Anlieger*innen öffentlicher Straßen an Ihre Straßenreinigungspflichten erinnern.Schmutz, Laub, Unrat sowie Astbruch sind zu entfernen und Gefahrenquellen unverzüglich zu beseitigen.Die Reinigungspflicht umfasst auch die Verpflichtung zur Reinigung bei besonderen Verunreinigungen, z. B. durch Bauarbeiten oder auch durch starken Wind.Anwohner*innen sind regelmäßig angehalten eine entsprechende Straßenreinigung vorzunehmen. Die Reinigungspflicht erstreckt sich bis zu Fahrbahnmitte, soweit für diese Fahrbahn keine Ausnahme nach der Straßenreinigungssatzung besteht.Die komplette Straßenreinigungssatzung sowie -Verordnung der Samtgemeinde Nenndorf kann im Internet unter https://www.nenndorf.de/ abgerufen werden.

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05.01.2022

Zensus 2022: Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte gesucht!

Im kommenden Jahr ist es wieder soweit: Mit Hilfe einer statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und wie sie arbeiten. Viele politische und verwaltungsrechtliche Entscheidungen beruhen auf diesen erhobenen Daten. Um verlässliche Werte zu erlangen, wird regelmäßig eine EU-weite Bestandsaufnahme durchgeführt. Dabei kommen u.a. stichprobenartige Befragungen zum Einsatz, die von ausgewählten Erhebungsbeauftragten durchgeführt werden. Aus der Samtgemeinde Nenndorf werden daher rund 20 Freiwillige gesucht, die vor Ort als Erhebungsbeauftragte tätig werden. Ihre Aufgabe wird es sein, die notwendigen Befragungen mithilfe eines Fragebogens ab dem Frühjahr 2022 durchzuführen. Der zu befragende Personenkreis wird rechtzeitig bestimmt. Es handelt sich dabei grundsätzlich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die jedoch mit einer nicht unerheblichen Aufwandsentschädigung entlohnt wird. So wurden bei der letzten Zensus-Runde im Jahr 2011 rund 7,50 Euro pro erfolgreich abgeschlossene Befragung gezahlt. Ein ähnlicher Betrag ist auch im kommenden Jahr zu erwarten. Bis zu 50 Personen können von einem Beauftragten befragt werden, wobei mehrere Personen zu einem Haushalt gehören können. Ehrhebungsbeauftragte/r können alle Personen werden, die bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem sollten sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsangehörige/r eines Mitgliedsstaates der EU sein. Fehlende fachliche Kenntnisse werden durch eine kurze, ca. 3-stündige Schulung vermittelt. Wer Interesse an der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte/r hat, kann bis zum 10.01.2022 telefonisch unter (05723) 704-56 oder per E-Mail an sara.hattendorf@nenndorf.de sein Interesse mitteilen. Weitere ausführliche Informationen zum Zensus 2022 finden Sie unter www.zensus2022.de.

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01.12.2021

Verkaufsoffene Sonntage 2022 nach dem NLöffVZG

Auf Grundlage von § 5 Absatz 1 Satz 1 des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) vom 08.03.2007 (Nds. GVBl. S. 111) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2019 (Nds. GVBl. S. 80) dürfen Verkaufsstellen im Sinne des § 2 Abs. 1 NLöffVZG im Stadtgebiet Bad Nenndorf an folgenden Sonntagen für die Dauer von fünf Stunden zwischen 13:00 Uhr und 18:00 Uhr geöffnet sein: -      23.01.2022 (anlässlich des "Neujahrstreffen")-      24.04.2022 (anlässlich der „Napoleonische Festtage“)-      04.09.2022 (anlässlich des „Gourmetfestes“)-      16.10.2022 (anlässlich des „Bauernmarktes“)

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11.11.2021

Ortsbegehung zur Überprüfung des Heilbadstatus der Stadt Bad Nenndorf

Vertreterinnen des Nds. Wirtschaftsministeriums und Mitglieder des Beirates für Kurorte besichtigten am Dienstag, den 09.11.2021 das Kurgebiet sowie die Kuranlagen der Stadt Bad Nenndorf. Die Ortsbegehung ist Bestandteil der Überprüfung der Anerkennung des Ortes als Moor und Mineralheilbad sowie der genau vor einem Jahr am 09.11.2020 beantragten Neuanerkennung als Thermalheilbad. Begrüßt wurden die Gäste durch Frau Bürgermeisterin Marlies Matthias sowie Vertreter/innen der verschiedenen Leistungsträger vor Ort in der Wandelhalle. Der Geschäftsführer der Nds. Staatsbad Betriebsgesellschaft, Herr Maik Fischer, Herr Stadtdirektor Mike Schmidt sowie der Geschäftsführer der KurT führten anschließend zur Bedeutung der Anerkennung Bad Nenndorfs als Heilbad, zur Gewinnung und Abgabe der ortsgebundenen natürlichen Heilmittel, zur Historie des Ortes, zur kurörtlichen Infrastruktur und zu den touristischen sowie kulturellen Angeboten aus. Während der Begehung des Ortes wurden insbesondere das Gesamtbild der touristischen und gesundheitlichen Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten, die Ausschilderung und die Barrierefreiheit bewertet. Fachkundig begleitet wurden die Mitglieder der Kommission durch den technischen Leiter der Nds. Staatsbad Betriebsgesellschaft, Herrn Sven Pasucha, die Leiterin des Therapiebereichs der Nds. Staatsbad Betriebsgesellschaft, Andrea Niemann und den ausgewiesenen Fachmann für die Quellen, Herrn Karl-Heinz Griesing. Von besonderer Bedeutung war die Besichtigung der für das Prädikat „Thermalheilbad“ wichtigen Landgrafenquelle am Ortsrand von Soldorf. Aus dieser Quelle entspringt die über 20 Grad warme „schwefelhaltige Thermalsole“, welche im sog. Soleschuppen am Rande des Kurparks zunächst aufbereitet und anschließend in die Landgrafentherme gepumpt wird. Aus dieser Quelle wird auch das renovierte Therapiebecken in der Landgrafenklinik gespeist, welches ebenfalls besichtigt wurde. Zum Abschluss der Begehung konnten die Mitglieder der Prüfungskommission einen Blick in die Technik der Mooraufbereitung und den neu gestalteten Medical-Wellness-Bereich im Moorbadehaus werfen, welcher erst Mitte November der Öffentlichkeit zugänglich sein wird. Im Rahmen der Abschlussbesprechung zeigten sich die Vertreterinnen des Ministeriums sowie die Mitglieder des Beirates positiv beeindruckt. Mit der Entscheidung, ob Bad Nenndorf weiterhin als Mineral- und Moorheilbad und künftig auch als Thermalheilbad anerkannt wird, ist in sechs bis acht Wochen zu rechnen. Die sog. „Dreierprädikatisierung“ wäre einmalig in Niedersachsen. Bad Nenndorf, 10.11.2021 Stadt Bad NenndorfMike Schmidt   Im Soleschuppen, von links Sven Pasucha (technischer Leiter Nds. Staatsbad Nenndorf Betriebs-GmbH), Claudia Franke (Nds. Wirtschaftsministerium), Benjamin Lotz (Geschäftsführer KurT), Maik Fischer (Geschäftsführer Nds. Staatsbad Nenndorf Betriebs-GmbH), Franziska Hennig (Nds. Wirtschaftsministerium), Mylena Rinker (Mitglied des Beirates), Mike Schmidt (Stadtdirektor), Hans-Hermann Buhr (Mitglied des Beirates), Ines Behn-Künzel (Mitglied des Beirates), Karl-Heinz Griesing (Sachverständige Person Quellen)

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11.09.2021

Samtgemeinde Nenndorf investiert in Infektionsschutz an Grundschulen

Seit Monaten ist es ein Quälendes Thema: Welche Maßnahmen sind geeignet, um die Schülerinnen und Schüler vor der Ansteckung mit dem Corona Virus in den Schulen besser zu schützen- insbesondere bei den unter 12 jährigen, für die bis auf Weiteres keine Schutzimpfung in Frage kommt, und wer soll die hohen Kosten dafür tragen.Politik und Verwaltung der Samtgemeinde Nenndorf haben nunmehr entschieden, nicht länger auf die Gunst des Landes Niedersachsen oder anderer Stellen zu hoffen, sondern bis zu den Herbstferien konkrete Maßnahmen für einen bestmöglichen Infektionsschutz an den Schulen in Trägerschaft der Samtgemeinde durchzuführen.Den Grundstein dazu hat der Samtgemeinderat bereits in seiner Sitzung am 15. Juli gelegt, indem einstimmig beschlossen wurde, mit einer Ionisationstechnik ausgestattete mobile Luftreinigungsgeräte für jeden Klassenraum in den Grundschulen Bad Nenndorf und Haste anzuschaffen, selbst wenn es dafür keine Fördermittel geben sollte. Bedingung war, dass Elternvertreter und Schulleitungen von den präferierten Geräten gleichermaßen überzeugt werden können.Die Verwaltung hatte in diesem Zusammenhang vorab bereits Kontakt zu der in Bad Nenndorf ansässigen Fa. Bioclimatic aufgenommen, die auf diesem Sektor über innovative und leistungsstarke Technologien verfügt. Die Geräte können in die Raumdecken eingesetzt werden und sind somit platzsparend und gleichermaßen nahezu geräusch- und geruchsneutral.Hiervon konnten sich die Vertreterinnen und Vertreter aus der Elternschaft sowie der Schulleitungen trotz Sommerferien kürzlich bei einer Präsentation überzeugen und zeigten sich begeistert von der möglichen Anschaffung.Infolgedessen hat der Samtgemeindeausschuss nunmehr endgültig grünes Licht gegeben und die Anschaffung von 70 Geräten zu einer Gesamtsumme von rund 175.000 Euro auf den Weg gebracht.Ist hiermit bereits ein wichtiger Schritt für eine bessere Luftqualität in den Klassenräumen vollbracht, gehen Politik und Verwaltung noch einen Schritt weiter:Um nicht nur die vorhandene Luft rein zu halten, sondern auch für einen kontinuierlichen Luftaustausch zu sorgen, ohne permanent bei jeder Witterung die Fenster öffnen zu müssen, sollen zusätzlich Lüftungsgeräte beschafft und in die Fenster der Klassenräume eingebaut werden. Da hier die Investitionskosten sogar bei rund 500.000 Euro liegen, hat die Politik diese Anschaffung allerdings unter den Vorbehalt einer Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt.Diese Förderzusage ist in dieser Woche nunmehr eingetroffen, sodass die Anschaffungskosten mit einer Förderung von 80 % getilgt werden können und der Weg für einen optimalen Infektionsschutz an den Grundschulen frei ist.Samtgemeindebürgermeister Mike Schmidt zeigt sich begeistert von dem Durchbruch: „Wieder einmal ist es uns, während anderenorts noch viel diskutiert wird, dank des breiten Konsens aus Politik und Verwaltung gelungen, mutig und zielgerichtet zu handeln und somit die dringend gebotenen Maßnahmen einzuleiten, die wir unseren Kindern in den Grundschulen schuldig sind.“

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07.09.2021

Überprüfung von Ruhefristen und der beabsichtigten Einebnung von Gräbern auf den Friedhöfen der Samtgemeinde Nenndorf

Die Samtgemeinde Nenndorf führt zurzeit eine Überprüfung der Ruhefristen auf ihren Friedhöfen durch. Ziel der Überprüfung ist die Einebnung von Grabstätten, soweit deren Ruhezeit abgelaufen ist. Nach § 10 der z.Zt. gültigen Friedhofssatzung der Samtgemeinde beträgt die Zeit bis zur Wiederbelegung einer Grabstätte (Ruhezeit)  bei Grabstätten für Erdbeisetzungen            30 Jahrebei Grabstätten für Urnenbeisetzungen         20 Jahre Die Nutzungsrechte an den Grabstätten erlöschen durch Zeitablauf oder durch Verzichtserklärungen gegenüber der Friedhofsverwaltung oder durch den Tod des Nutzungsberechtigten (§§ 14 und 15  der Friedhofssatzung der Samtgemeinde Nenndorf i.d.F. vom 01.01.2020)Während eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb einer Reihengrabstätte nach Ablauf der Ruhezeit ausgeschlossen ist, kann der bisherige Nutzungsberechtigte einer Wahlgrabstätte die Wiederzuteilung der gesamten Grabstätte beantragen.Nach § 24 der o.g Friedhofssatzung sind nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechtes die Grabmale oder die sonstigen Anlagen zu entfernen.Dazu bedarf es der Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Verantwortlich ist der bisherige Nutzungsberechtigte.Die Anschriften der Nutzungsberechtigten sind in vielen Fällen nicht mehr erfassbar, da der Nutzungsberechtigte zum Beispiel selbst verstorben oder unbekannt verzogen ist.Die Samtgemeinde Nenndorf bitte daher die Bevölkerung um Mithilfe. Auf allen Friedhöfen in der Samtgemeinde Nenndorf werden demnächst an den betreffenden Gräbern Hinweisaufkleber angebracht, die den Nutzungsberechtigten oder die Person, die das Grab pflegt, dazu auffordern, sich bei der Friedhofsverwaltung zu melden.Die Samtgemeinde ist für jeden Hinweis dankbar.Weiterhin erfasst die Samtgemeinde zurzeit die Grabstätten, die sich in einem offensichtlich ungepflegten Zustand befinden. Die Samtgemeinde beabsichtigt, die betreffenden Nutzungsberechtigten dazu aufzufordern, diese Grabstätten wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand  zu versetzen. Wird einer solchen Aufforderung nicht innerhalb einer festgesetzten Frist gefolgt, kann die Samtgemeinde die Einebnung der Grabstätte fordern, auch wenn die Ruhezeit noch nicht verstrichen ist.An den betreffenden Gräbern sind ebenfalls Hinweisaufkleber angebracht.Die Friedhofsverwaltung hat ihren Sitz im Rathaus der Samtgemeinde Nenndorf, Rodenberger Allee 13, 31542 Bad Nenndorf. Sie ist telefonisch erreichbar unter den Rufnummern 05723-704-33 und 05723-704-40.

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08.07.2021

Stand zur Umsetzung des Wegrainekonzeptes

Am 23.04.2020 wurde vom Rat der Stadt Bad Nenndorf eine Vereinbarung zum von der Verwaltung erarbeiteten Wegrainekonzept beschlossen.Ein Kernbereich des Konzeptes ist die wechselseitige Mahd aller Wegeseitenränder im ländlichen Raum. Das Konzept wird in diesem Jahr erstmalig umgesetzt, sodass ein flächendeckender Biotopverbund aus ungemähten Saumbereichen entsteht.Der im Wegrainekonzept für die Sommermahd vorgesehene Abtransport des Mahdgutes muss aber leider auf das kommende Jahr verschoben werden. Für die vom Bauhof hierzu benötigten Spezialmaschinen wurde eine Lieferverzögerung angekündigt. Das Mahdgut wird somit erstmalig im Jahr 2022 abgetragen werden können. Die Entsorgung wird dann beim Biokompostwerk Wiehagen der AWS Schaumburg in Niedernwöhren erfolgen.

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17.06.2021

Rathaus und Bürgerbüro Bad Nenndorf öffnen

Rathaus und Bürgerbüro Bad Nenndorf öffnen dank einer stabilen Inzidenz von unter 35 wieder für den Besucherverkehr – vorherige Terminabsprache wird empfohlenAm 01.06.2021 hat der Landkreis Schaumburg per Allgemeinverfügung festgestellt, dass der Landkreis stabil unter einer Inzidenz von 35 liegt. Aufgrund dessen gilt der Stufenplan des Landes Niedersachsen in der Stufe 1 ab dem 03.06.2021.In vielen Bereichen des Lebens gibt es in Folge dessen Lockerungen, sodass auch das Rathaus und das Bürgerbüro in Bad Nenndorf ab dem 21.06.2021 unter Einhaltung der Abstandsregeln und des Hygienekonzeptes wieder für den normalen Besucherverkehr geöffnet haben. In den vergangenen Monaten des Lockdowns hat sich die individuelle Terminvergabe als sinnvolle Alternative zu den verbindlichen Öffnungszeiten bewährt, sodass die Verwaltung dieses Format weiter ausbaut.Durch die Nutzung des „Terminland“-Onlinebuchungssystem können Bürger:innen ab sofort zusätzlich zu der telefonischen Terminvereinbarung auch online Termine buchen. Diese Möglichkeit verhindert längere Wartezeiten für Bürger:innen vor Ort sowie am Telefon. Die Terminfenster liegen während der generellen Öffnungszeiten des Rathauses.Für Bürger:innen, denen es nicht möglich ist, Termine online zu buchen, steht weiterhin die Telefonzentrale unter (05723) 704-0 zur Terminvereinbarung zur Verfügung.Zudem versteht sich die Samtgemeinde auch in Zeiten der abschwächenden Pandemie als moderner Arbeitgeber und ermöglicht seinen Mitarbeitenden die Arbeit im Home Office. Auch vor diesem Hintergrund empfiehlt sich die Terminabsprache mit der bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter:in.Bitte nutzen Sie also die Möglichkeit online oder per Telefon einen Termin zu vereinbaren.In der Nebenstelle des Bürgerbüros in Haste wird es aufgrund einer vorübergehenden personellen Abwesenheit zunächst ausschließlich bei der Möglichkeit zur Terminvereinbarung bleiben. Die Terminfenster liegen auch hier während der generellen Öffnungszeiten des Gemeindebüros in Haste.  Das Online-Terminbuchungssystem ist über folgendem Link zu erreichen:www.nenndorf.de/Terminvergabe  Öffnungszeiten:Rathaus und Bürgerbüro Bad Nenndorf:Montag – Freitag (außer mittwochs)              09:00 Uhr – 12:00 UhrMontag                                                           14.00 Uhr – 15:30 UhrDonnerstag                                                    15:00 Uhr – 17:00 Uhr Gemeindebüro Haste:Montag:                                                          08:30 Uhr – 11:30 UhrDienstag                                                        15:00 Uhr – 17:45 UhrMittwoch                                                        15:00 Uhr – 17.45 UhrDonnerstag                                                    08.30 Uhr – 12:00 Uhr                                                                      15:00 Uhr – 17:45 UhrFreitag                                                           08:30 Uhr – 12:00 Uhr

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