Pressemitteilungen

 

 

 
06.06.2025

Öffentliche Ausschreibung

der Stadt Bad Nenndorf:Vergaben im Rahmen Sanierung Liegehalle Bad Nenndorf Nähere Infos erhalten Sie hier

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06.06.2025

EU-Ausschreibung der Stadt Bad Nenndorf:

Maßnahme: Landesgartenschau 2026Nähere Informationen erhalten Sie hier:

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17.04.2025

Grundstücksvermarktung

Die Stadt Bad Nenndorf verkauft Baugrundstücke im Stadtteil Riepen von der B65 kommend am Ortseingang im Baugebiet „Lehnshof“.Nähere Infos finden Sie hier:

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26.02.2025

Zukunftstag 2025

Am Donnerstag, den 03.04.2025, findet niedersachsenweit der Zukunftstag für Mädchen und Jungen zur Berufsorientierung statt. Die Samtgemeinde Nenndorf nutzt auch dieses Jahr die Chance, sich bis zu 10 interessierten Jugendlichen und Kindern vorzustellen und ihnen den abwechslungsreichen Arbeitsalltag im öffentlichen Dienst näherzubringen. Die Auszubildenden der Samtgemeinde Nenndorf haben dafür ein vielseitiges Programm erarbeitet und werden alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Zeit von ca. 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr betreuen.Anmeldungen nimmt Frau Kasten per E-Mail (sarah.kasten@nenndorf.de) oder Telefon (05723 / 740 - 76) entgegen. Bei der Anmeldung werden folgende Daten benötigt: Name, Anschrift, Telefonnummer und Alter der Teilnehmerin / des Teilnehmers.     M. Schmidt

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25.02.2025

Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2025 in der Samtgemeinde Nenndorf

Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 können Sie am Wahlabend hier abrufen. Bundestagswahl 2025

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16.01.2025

Die Samtgemeinde Nenndorf sucht eine Schiedsperson

Für das Schiedsamt der Samtgemeinde Nenndorf wird eine neue Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I (Stadt Bad Nenndorf einschließlich der Stadtteile) gesucht.Die Hauptaufgabe der Schiedsperson besteht darin, die außergerichtliche Schlichtung von Streitfällen herbeizuführen und eine Einigung in Streitigkeiten, beispielsweise im Rahen des Nachbarschaftsrechts, als neutrale Person zu erreichen. In das Ehrenamt berufen werden kann,- wer in dem Bezirk des Schiedsamts I (Stadt Bad Nenndorf) wohnt und- wer über ein unbelastetes polizeiliches Führungszeugnis verfügt.Grundsätzlich ist die Erfüllung des gesetzlichen Mindestalters von 25 Jahren sowie Einhaltung des Höchstalters von 75 Jahren für die Übernahme des Schiedsamtes erforderlich.Die Schiedsperson sollte über Verhandlungsgeschick verfügen und in der Lage sein, in einem Streitfall ruhig und sachlich als Vermittler zu agieren. Grundlegende PC-Kenntnisse sind ebenfalls von Vorteil.Bewerbungen können eingereicht werden bis zum 15.02.2025 bei der Samtgemeinde Nenndorf, Abteilung Bürgerservice, Poststraße 4 (Dienstgebäude), 31542 Bad Nenndorf oder per Email an ordnungsamt@nenndorf.de.

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21.11.2024

Vermarktung von kommunalen Gewerbegrundstücken

Die Stadt Bad Nenndorf bietet derzeit folgende kommunale Gewerbegrundstücke an: mehr...

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15.11.2024

Vermarktung von kommunalen Baugrundstücken

Baugebiet Lehnshof Riepen. Die Stadt Bad Nenndorf verkauft 3 Baugrundstücke im Stadtteil Riepen von der B65 kommend am Ortseingang im Baugebiet „Lehnshof“. mehr...

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04.07.2024

Die Samtgemeinde Nenndorf sucht

Die kreisangehörige Samtgemeinde Nenndorf (rd. 18.000 EW) sucht zum nächstmöglichen Termin eine Betreuungskraft (m/w/d) für die Ganztagsschule in Bad Nenndorf  bis Entgeltgruppe S 4 TVöD. Die Arbeitszeit beträgt 9,5 Stunden wöchentlich und ist in der Mittagszeit zu erbringen.  mehr...

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02.07.2024

Geplante Baumfällungen im Stadtgebiet

Für den 08. und 09.07.2024 plant der Bauhof der Stadt Bad Nenndorf Baumfällungen in der Bahnhofstraße. Nach eingehender Prüfung durch den zuständigen Baumkontrolleur musste leider festgestellt werden, dass zwei Linden nicht mehr standsicher sind und somit leider durch keine geeigneten Maßnahmen weiter erhalten werden können. Um die Verkehrssicherheit dauerhaft zu gewährleisten ist die Entnahme der Bäume unumgänglich. Eine Artenschutzrechtliche Baubegleitung wurde durchgeführt.  Aus Sicherheitsgründen wird die Bahnhofstraße in dem oben genannten Zeitraum punktuell gesperrt, wodurch es im Nahbereich vereinzelt zu Verkehrsbehinderungen kommen kann. 

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Kontakt

Samtgemeinde Nenndorf
Rathaus I

Rodenberger Allee 13
Rathaus II
Poststraße 4
31542 Bad Nenndorf

Telefon: 05723 704-0
Telefax: 05723 704-55
E-Mail: info@nenndorf.de