Pressemitteilungen
28.03.2023
Amtsblatt für die Samtgemeinde Nenndorf
Die Samtgemeinde Nenndorf und ihre Mitgliedsgemeinden verkünden ihre Satzungen, Verordnungen, Genehmigungen von Flächennutzungsplänen sowie öffentliche Bekanntmachungen zukünftig ausschließlich im digitalen Amtsblatt für die Samtgemeinde Nenndorf unter www.nenndorf.de/amtsblatt, welches grundsätzlich am letzten Arbeitstag eines jeden Monats erscheint.
14.03.2023
Zukunftstag 2023
Am Donnerstag, den 27.04.2023, findet niedersachsenweit der Zukunftstag zur Berufsorientierung statt. Die Samtgemeinde Nenndorf nutzt auch dieses Jahr wieder die Chance sich bis zu 10 interessierten Jugendlichen und Kindern vorzustellen und Ihnen den abwechslungsreichen Arbeitsalltag im öffentlichen Dienst näherzubringen. Die Auszubildenden der Samtgemeinde Nenndorf haben dafür ein vielseitiges Programm erarbeitet und werden alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Zeit von ca. 8.30 bis 14.00 Uhr betreuen. Anmeldungen nimmt Frau Riemenschneider per E-Mail (Sarah.Riemenschneider@nenndorf.de) entgegen. Bei der Anmeldung werden folgende Angaben benötigt: Name, Anschrift, Telefonnummer und Alter der Teilnehmerin / des Teilnehmers. Alle Plätze für den Zukunftstag 2023 sind bereits vergeben. M. Schmidt
10.03.2023
Neuwahl des Behinderten- und Seniorenbeirates der Samtgemeinde Nenndorf
Der Behinderten- und Seniorenbeirat vertritt die Interessen und Belange der älteren Generation und Menschen mit Beeinträchtigung in der Samtgemeinde Nenndorf. Nach einer Auflösung des Beirates im letzten Jahr sollen in Kürze neue Mitglieder für den Beirat gewählt werden. Die Neuwahl findet im Rahmen einer Delegiertenversammlung statt. Der Behinderten- und Seniorenbeirat besteht aus 7 Mitgliedern. Mindestens drei Mitglieder müssen das 60. Lebensjahr vollendet haben; mindestens drei Mitglieder sollen von einer Behinderung persönlich oder aufgrund der Nähe zu einer dritten Person oder Personengruppe betroffen sein. Die Mitglieder des Behinderten- und Seniorenbeirates müssen ihren Hauptwohnsitz in der Samtgemeinde Nenndorf haben. Sie dürfen nicht als stimmberechtigtes Mitglied in einem der politischen Gremien in der Samtgemeinde Nenndorf oder ihren Mitgliedsgemeinden vertreten sein. Die Wiederwahl bereits tätiger Beiratsmitglieder ist möglich. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Alle Vereine und Institutionen, die in der Behinderten- und/oder Seniorenarbeit in der Samtgemeinde Nenndorf tätig sind, sowie die ortsansässigen Senioren- und Pflegeeinrichtungen werden gebeten, bis zu zwei Delegierte für die Delegiertenversammlung zu benennen. Einzelpersonen können sich selbst als Delegierte nominieren und an der Wahl teilnehmen. Die Delegierten sind bis spätestens 11.04.2023 bei der Samtgemeinde Nenndorf, Rodenberger Allee 13, 31542 Bad Nenndorf, Email: petra.schwaiger@nenndorf.de schriftlich anzumelden. Die Schriftform wird auch durch die Übermittlung per Email gewahrt. Von einer telefonischen Mitteilung wird gebeten, Abstand zu nehmen. Bei der Meldung sollen neben der benennenden Institution Vor- und Nachname, Geburtsjahr und Anschrift der/des Delegierten, sowie die von ihr/ihm vertretene Personengruppe (Behinderte und/oder Senioren) angegeben werden. Zu der Delegiertenversammlung werden die Delegierten gesondert eingeladen.
28.02.2023
Naturschutzhinweise zum nahenden Frühling
In Anbetracht der Jahreszeit weist die Samtgemeinde alle Bürger*innen auf einige naturschutzrechtliche Relevanzen hin. Allgemein bekannt ist, dass am 01.04.2023, wie in jedem Jahr, die Brut- und Setzzeit beginnt, welche am 15.07.2023 endet. Diese Regelung dient dem besonderen Schutz wildlebender Tiere bei der Aufzucht des Nachwuchses. Bedingt durch klimatische Veränderungen beginnt diese Zeit in unseren Breiten inzwischen deutlich früher, mitunter bereits Anfang oder Mitte März. Wer sich in der freien Natur bewegt oder über eigenen Grund und Boden verfügt, sollte einige wichtige Regularien des Naturschutzrechts, insbesondere des Bundesnaturschutzgesetzes kennen. In den Vorschriften ist beispielsweise auch geregelt, dass u.a. Hecken, Gehölze und Gebüsche in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. nur in pflegender und Form gebender Weise geschnitten werden dürfen. Eingriffe, die über eine solche Pflege hinaus gehen, sind in Teilen verboten und mit Bußgeldern bedroht. Auch im Hinblick auf starke Rückschnitte oder Fällungen von Bäumen in privaten Gärten wird angeraten, zuvor fachkundigen Rat einzuholen. Sofern vor einem Eingriff eine Erlaubnis einzuholen ist, sind die Unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen zu kontaktieren. Hundebesitzer sind verpflichtet, während der gesamten Brut- und Setzzeit Hunde in der freien Landschaft anzuleinen. angesehen. In diesem Zusammenhang sei zu dem auf die Kurparksatzung der Stadt Bad Nenndorf hingewiesen. Im gesamten Kurpark gelten neben dem Gebot, Hunde an der kurzen Leine zu führen, weitereVorschriften, die ergänzend zu den generellen Vorschriften des Naturschutzrechts Anwendung finden. Abschließend wird gebeten, alleFütterungsmaßnahmen in Gärten und Parks einzustellen, da diesinsbesondere dem Rattenbefall Vorschub leistet.
24.02.2023
Bushaltestellen in Horsten und Waltringhausen werden barrierefrei
In der kommenden Woche setzt eine beauftragte Firma den Umbau von barrierefreien Bushaltestellen fort. Seit Mitte Februar wurden bereits die Haltestellen in Horsten umgebaut. Nun sind die Bushaltestellen „Auf dem Wachtlande“, „Im Winkel“ und „Mühle“ in Waltringhausen an der Reihe. Durch die Vollsperrung des Bereichs der Bushaltestelle „Auf dem Wachtlande“ an der Nenndorfer Straße, wird es ab dem 28.02. bis voraussichtlich 10.03. zu Verkehrsbehinderungen kommen. Die Umleitung erfolgt über die B65 und die Bückethaler Straße. Die geförderte Gesamtmaßnahme hat ein Auftragsvolumen von ca. 410.000€ und soll bis Ende April 2023 abgeschlossen sein. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
10.02.2023
Ist mein Dach zur Stromproduktion geeignet?
Im Solarportal der Energieagentur Schaumburg können Sie sich mit wenigen Klicks anzeigen lassen, ob sich die Dachflächen Ihres Hauses für den Bau einer Anlage zur Stromproduktion (Photovoltaik) oder zur Wärmeproduktion (Solarthermie) eignen. Weitere Informationen
25.01.2023
Bauhof zieht um
Aufgrund des Umzugs ist der Bauhof heute am 25.01.2023 weder telefonisch noch per Mail zu erreichen. Für dringende Notfälle steht ab mittags folgende Nummer zur Verfügung: 01517 4486956
06.01.2023
Öffentliche Umfrage zum Mobilitätskonzept für die Samtgemeinde Nenndorf
Wo fahren Sie täglich lang? Gibt es gefährliche Stellen auf dem Schulweg Ihrer Kinder? Wo fühlen Sie sich als Radfahrende oder zu Fuß gehende Person unsicher oder gefährdet?Für die Samtgemeinde Nenndorf wird durch die Mobilitätswerk GmbH derzeit ein Mobilitätskonzept erarbeitet, welches insbesondere die Nahmobilität fördern soll.Bringen Sie dafür Ihre Hinweise und Ihr lokales Wissen ein und verbessern Sie damit die Situation vor Ort! Neben der Möglichkeit, Ihre täglichen Wege in eine Karte einzuzeichnen, können Sie Gefahrenstellen sowie den Bedarf für Abstellanlagen verorten und beschreiben. Zudem können Sie in einer offenen Frage allgemeine Hinweise und Ideen einbringen. Ganz einfach online teilnehmen unter:https://tinyurl.com/nenndorf-mobilitaet Oder den nebenstehenden QR-Code scannen: Die Umfrage ist bis zum 05.02.2023 für Sie freigeschaltet.Für die Umfrage benötigten Sie 5 bis 10 Minuten. Alle Angaben sind anonym!Am 25.01.2023 findet um 19 Uhr eine gemeinsame Bauausschusssitzung der Mitgliedsgemeinden Nenndorfs in der Wandelhalle statt. In dieser soll der Beschluss des Dorfentwicklungsplanes der Büntedörfer in den einzelnen Räten vorbereitet werden. Darüber wird Ihnen die Möglichkeit gegeben an bereitstehenden Notebooks an der öffentlichen Umfrage zum Mobilitätskonzept teilzunehmen. Bei Bedarf wird Ihnen dabei im Anschluss an die Sitzung unterstützend zur Seite gestanden!Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung! Pressemitteilung Online-Umfrage MK SGN.pdf
03.01.2023
Verkaufsoffene Sonntage 2023
Verkaufsoffene Sonntage 2023 gemäß NLöffVZGAuf der Grundlage des § 5 Absatz 1 Satz 1 des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) vom 08.03.2007 (Nds. GVBl. S. 111), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2019 (Nds. GVBl. S. 80),dürfen Verkaufsstellen im Sinne des § 2 Abs. 1 NLöffVZG im Stadtgebiet Bad Nenndorf an folgenden Sonntagen für die Dauer von fünf Stunden zwischen 13:00 Uhr und 18:00 Uhr geöffnet sein:- 22.01.2023 (anlässlich der "Wintertage")- 30.04.2023 (anlässlich der „LustiKen Festspiele im Kurpark“)- 27.08.2023 (anlässlich des „Gourmetfestes im Kurpark“)- 15.10.2023 (anlässlich des „Bauernmarktes im Kurpark“)
06.12.2022