Pressemitteilungen
05.06.2021
Vergabe eines Baugrundstücks für ein Wohnkonzept in der Stadt Bad Nenndorf
Die Stadt Bad Nenndorf verkauft ein Baugrundstück von 2.435 m2 im Stadtteil Riepen „Baugebiet Lehnshof“ von der B 65 kommend am Ortseingang zwischen der Straße Bussardweg, der bestehenden Bebauung und dem ehem. Junkerhof.Der Kaufpreis betrügt 125,-- €/m erschlossen (Erschließungsbeiträge, Abwasserbeitrag ohne Hausanschlusskosten und Wasserversorgungsbeitrag ohne Hausanschluss) sind im Kaufpreis Enthalten. Das Grundstück ist vermessen. Die Grundstücke des Baugebiets werden mit Glasfaser ausgestattet.Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung des Kaufvertrages vom Notarin, die Grunderwerbssteuer, die Kosten für das Grundbuchamt usw. sind von der Käufer*in zu übernehmen.Der Verkauf des Grundstücks erfolgt zur bestehenden Größe von 2.435 m₂.Die Bewerbungsunterlagen mit den Konzeptanforderungen und Bewerbungsbedingungen sind auf der Homepage www.nenndorf.de/Bauen & Umwelt/Grundstücksvermarktung/3. kommunales Baugrundstück für Mehrfamilienhausbebauung / verfügbar und können heruntergeladen werden.Eine Präsentation der Bewerbung seitens der Bewerber*in im Verwaltungsausschuss ist vorgesehen. Der Verwaltungsausschuss entscheidet über die Zuteilung des Grundstücks.Die Bewerbungsfrist endet am 19.07.2021. Die Bewerbungsunterlagen müssen in dieser Frist in Papierform und per E-Mail vorliegen. Für Fragen und Auskünfte, Anforderung der Bewerbungsunterlagen (identisch mit Internet) können Sie bei der Stadt Bad Nenndorf, Rodenberger Allee 13, 31542 Bad Nenndorf, Frau Marina Bartel, telefonisch unter 05723/704-34, per Fax unter 05723/704-67 bzw. 05723/704-55 oder per E-Mail unter marina.bartel@bad-nenndorf.de bzw. info@bad-nenndorf.de erreichen.
28.05.2021
Sammelbehälter Altbatterien Riepen
Die städtische Unterhaltung und Entleerung des letzten verbliebenen Sammelbehälters für Altbatterien in Riepen wurde eingestellt.Grundsätzlich hat sich der Abfallwirtschaftskreislauf in den vergangen Jahren dahingehend modernisiert, dass alle zugeführten Batterien, Akkus usw. durch die Rücknahme bei den Erzeugern sichergestellt werden muss und sich somit die Notwendigkeit einer kommunalen Vorhaltung nicht mehr begründen lässt. Erschwerend kommt hinzu, dass die Auflagen für die Vorhaltung eines solchen Behältnisses sowie der einzuhaltenden Arbeitsschutzmaßnahmen, durch die Stadt Bad Nenndorf, nicht sicherzustellen sind.
19.05.2021
Änderung der Müllabfuhrtermine
Mit Rücksicht auf den bevorstehenden Feiertag (Pfingsten) werden die Müllabfuhrtermine wie folgt verlegt: Bad Nenndorf und Waltringhausen von Mittwoch, 26.05.2021 auf Donnerstag, 27.05.2021. von Donnerstag, 27.05.2021 auf Freitag, 28.05.2021. Riepen, Horsten, Haste, Hohnhorst und Suthfeld von Donnerstag, 27.05.2021 auf Freitag, 28.05.2021. Es wird darauf hingewiesen, dass der Müll am Abfuhrtermin um 6 Uhr zur Abholung bereit stehen muss. Diese Bekanntmachung erfolgt im Auftrage des Landkreises Schaumburg.
18.05.2021
Umfrage zu Herausforderungen im ehrenamtlichen Engagement in Niedersachsen
Enquete-Kommission des niedersächsischen Landtags zu Herausforderungen im ehrenamtlichen Engagement in Niedersachsen startete die Umfrage! „Ehrenamtliches Engagement in unserer Gesellschaft verdient großen Respekt und unsere breite Anerkennung. Die Arbeit unserer Enquete-Kommission soll die Rahmenbedingungen des Ehrenamtes in Niedersachsen nachhaltig verbessern. Wir laden deshalb alle ehrenamtlich engagierten Niedersächsinnen und Niedersachsen dazu ein, an dieser Umfrage teilzunehmen und ihre Erfahrungen und Wünsche direkt in die Arbeit der Kommission einfließen zu lassen“, erklärt Bernd Lynack, Sprecher der Enquete-Kommission für die SPD-Landtagsfraktion. Hintergrund:Das Ehrenamt ist eine zentrale Säule unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens in Niedersachsen und unverzichtbarer Teil unserer demokratischen Gesellschaft. Zur Unterstützung und Förderung der sich freiwillig engagierenden Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht die Enquete-Kommission Ehrenamt einen Fragebogen zu den vielfältigen Ausprägungen und Herausforderungen der ehrenamtlichen Arbeit. Ziel des Fragebogens ist es, das vielseitige Feld des Engagements realitätsnah abzubilden, um die Arbeit der Kommission richtungsweisend zu lenken. Die Umfrage ist bis zum 28. Mai 2021 freigeschaltet und unter folgendem Link zu erreichen: https://survey.questionstar.com/2c1c1232
12.05.2021
Wahlbekanntmachung der Wahlleitung der Samtgemeinde Nenndorf
Für die Kommunalwahl am 12. September 2021wird aufgrund des § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes bekannt gegeben:Am 12. September 2021 finden in der Samtgemeinde Nenndorf die Wahlen des Samtgemeinderates, sowie der Räte der Mitgliedsgemeinden Bad Nenndorf, Haste, Hohnhorst und Suthfeld statt.mehr... Wahlbekanntmachung der Wahlleitung der Samtgemeinde NenndorfGemäß § 45 b Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) in der z. Zt. gültigen Fassungen gebe ich hiermit Folgendes bekannt:In der Samtgemeinde Nenndorf findet am 12. September 2021 in der Zeit von 08.00 Uhr – 18.00 Uhr die Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin / des Samtgemeindebürgermeisters statt.Eine etwaige Stichwahl findet am 2. Sonntag nach der Wahl, dem 26.09.2021 ebenfalls in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.mehr...
19.03.2021
Kein gewöhnliches Jahr für die evangelisch-öffentliche Bücherei in Bad Nenndorf
Die weltweite Ausbreitung der Corona-Pandemie bedingte bereits im Frühjahr 2020 eine mehrmonatige Schließung der Bücherei. Ab März war der Zugang im Haus der Begegnung weder für den Publikumsverkehr noch für die ehrenamtlichen Mitarbeiter gestattet. Nach dem Rückgang der Infektionszahlen im Sommer und der Aufhebung der strengen Corona-Verordnungen konnte die Arbeit jedoch wieder aufgenommen werden. Nach der Erstellung eines Hygienekonzepts, konnte die Bücherei ab August endlich wieder öffnen. Nach einem verhaltenen Beginn wurde die Bücherei gut frequentiert. Das Hygienekonzept bewährte sich, verursachte aber auch erhebliche Mehrarbeit für die Mitarbeiterinnen, da sämtliche zurückgebrachte Medien erst in eine mehrtägige „Quarantäne“ mussten. Diese wurden anschließend desinfiziert und wieder zur Ausleihe bereitgestellt. Als dann Ende des Jahres die Bücherei wieder schließen musste, wurde die Zeit dafür genutzt den Bestand für die geplante Online-Ausleihe zu überarbeiten, welche ab sofort möglich ist. Den Internetauftritt der Bücherei finden Sie unter buecherei-bad-nenndorf.wir-e.de. Hier können Sie den Online-Katalog einsehen und Reservierungen etc. vornehmen. Ab dem 18.03.2021 gibt es auch einen Abholservice. Jeweils in der Zeit von 15:00 – 18:00 Uhr ist es möglich, die reservierten Medien abzuholen. Da das Haus der Begegnung noch geschlossen ist, ist die Abholung nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Obwohl die Bücherei insgesamt fast 8 Monate geschlossen hatte, lässt sich dennoch ein ansehnliches Resümee ziehen. Die Bücherei bleibt immer dadurch aktuell und attraktiv, dass wie jedes Jahr ältere Medien aussortiert wurden und neue hinzugekommen sind. Das führte dazu, dass die Bücherei aktuell einen Bestand von 6.846 Medieneinheiten hat. Diese wurden trotz der aktuellen Situation insgesamt 6.273-mal von 462 aktiven Lesern ausgeliehen. Außerdem kamen zur Freude aller 39 Neuanmeldungen dazu. Zusätzlich hat die Bücherei nun das monatliche „Vor-Ort-Ausleihen“ in der Curanum-Seniorenresidenz und beim DRK angeboten. Die Veranstaltungen waren dieses Jahr begrenzt auf vier Besuche von Kindergärten, einen Seniorennachmittag der Kirchengemeinde und einem Nachmittag mit dem DRK. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen gaben auch in diesem Jahr alles, um die Bücherei so interessant und abwechslungsreich wie möglich zu gestalten. Besonderer Dank gilt: Frau Bewer, Frau Bleidisel, Frau Borcherding, Frau Brendel, Frau Doll, Frau Lojewsky, Frau Neunteufel, Frau Razik, Frau Schroeder, Frau Schumacher, Frau Stumm. Vielen Dank ebenso an die neue Mitarbeiterin, Frau Gellermann, sowie Frau Zeuschner und Herrn Pastor Schultz-Waßmuth für die Leitung. Insgesamt leisteten alle ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen 2664 Stunden ehrenamtliche Arbeit für die Bücherei. Die Bücherei ist in diesen Zeiten noch einen Besuch mehr wert als ohnehin schon, da durch das Lesen, Hören und Schauen der Medien die zu Verfügung stehen, jedem die Möglichkeit gegeben wird dem grauen Pandemie-Alltag zu entfliehen.
08.03.2021
Ausbildung
Die Samtgemeinde Nenndorf stellt zum 01.08.2021 ein:zwei Auszubildendefür den Beruf des Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) Haben Sie Interesse an einer spannenden und abwechslungsreichen Ausbildung?Wenn Sie uns Ihr organisatorisches Talent und Ihre Teamfähigkeit beweisen wollen, zuverlässig und kommunikativ sind, sind Sie in unserem Team herzlich willkommen! mehr...
03.03.2021
Neue Schilder am Skatepark
In den vergangenen Wochen wurden immer wieder größere Gruppen am Skatepark in Bad Nenndorf angetroffen. Regelmäßige Bewegung wirkt sich positiv auf die körperliche und psychische Gesundheit aus. Allerdings kann eine Übertragung des Coronavirus auch beim Sport nicht ausgeschlossen werden. Deshalb ist es besonders wichtig, auf ausreichend Abstand zu achten. Daher wurden nun neue Schilder montiert, die auf den nötigen Abstand hinweisen sollen.
26.01.2021
Stadt Bad Nenndorf beschließt Hilfspaket - Hilfe hier beantragen
Hilfspaket Bad Nenndorf Zu Beginn der Corona-Pandemie hat die Stadt Bad Nenndorf ein Hilfspaket für die durch den Lockdown Betroffenen aufgelegt. Im Paket enthalten waren auch Mittel für die Aktion „Solidarität statt Egoismus“. Seinerzeit wurden insgesamt 300.000 € außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Von diesen Mitteln wurden für Zuschüsse an Gewerbetreibende 30.000 € abgerufen. Weiteren Gewerbetreibenden wurden Mieten in stadteigenen Objekten in Höhe von rd. 60.000 € erlassen. Für die Aktion „Solidarität statt Egoismus“ wurden rd. 7.000 € verwendet. Diese Mittel wurden in den Nachtragshaushalt 2020 aufgenommen. Inzwischen wurde erneut ein Lockdown verhängt, der unter anderem Gewerbetreibende durch die Schließung der Geschäfte belastet. Dieser Lockdown soll zunächst bis zum 14.02.2021 andauern. Der Verwaltungsausschuss hat beschlossen, das Hilfspaket erneut aufzulegen. Es werden 200.000 € bereitgestellt. Die Bedingungen aus dem Vorjahr werden wie folgt übernommen: 1. Soforthilfe für insolvenzbedrohte Unternehmen Neben und unabhängig von den Bundes- und Landesprogrammen sollen Gewerbetreibende mit Sitz in Bad Nenndorf einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 3.000 € als sofortige Überbrückungshilfe zur Abwendung einer drohenden Insolvenz in Anspruch nehmen können. Das nach diesem Vorschlag bereitzustellende Geld ist nicht dazu gedacht, Corona bedingte Einbußen ganz oder teilweise wirtschaftlich auszugleichen. Vielmehr kommt die Bad Nenndorfer Soforthilfe nur den Gewerbetreibenden zugute, die bis zur Krise wirtschaftlich stabil waren und jetzt krisenbedingt kurz vor dem Aus stehen. Die Anforderungen sind also hoch. Dass sie im Einzelfall erfüllt werden, muss das Unternehmen darlegen und durch eine eidesstattliche Versicherung bestätigen. Die Rechte einer nachträglichen Prüfung und Rückforderung behält sich die Stadt vor. Für die Zuschüsse im Rahmen des Bad Nenndorfer Programms werden insgesamt 90.000 € zur Verfügung stehen, sodass maximal 30 Unternehmen unterstützt und vor dem Weg in die Insolvenz bewahrt werden könnten. Um den Zweck zu erfüllen, soll das Geld unmittelbar beantragt und dann auch sehr bald innerhalb weniger Tage ausgezahlt werden können. 2. Erlass des Pachtzinses für gewerblich genutzte Immobilien der Stadt Die Stadt hat einige Immobilien an Privatleute verpachtet, die darin und damit ein Gewerbe betreiben. Von den behördlichen Anordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie waren bzw. sind auch diese Betriebe nachteilig betroffen. Die Mieten werden zunächst für den Januar 2021 ausgesetzt. Bei einer Verlängerung des Lockdowns werden die Mieten analog weiter ausgesetzt. Dafür werden 75.000 € zur Verfügung gestellt. 3. Liquiditätshilfe für Vereine Wie Unternehmen können auch Vereine durch die Corona-Pandemie zum Teil in finanzielle Not geraten. Als Liquiditätshilfe werden 20.000 € bereitgestellt. Aus diesem Hilfsfonds kann gemeinnützigen Vereinen mit Sitz in Bad Nenndorf, die Corona bedingt nachweislich in erhebliche Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind oder zu geraten drohen, unbürokratisch mit einem angemessenen Betrag geholfen werden. Die Verwendung des nicht rückzahlbaren Zuschusses ist nachträglich zu belegen. Über die Zuschussgewährung entscheidet die Stadtverwaltung auf schriftlichen Antrag, der zu begründen ist, und dem geeignete Nachweise für die außergewöhnliche Notlage in der Corona-Krise beizufügen sind. 4. Solidarität statt Egoismus Für die Fortführung und Ausdehnung der Maßnahmen der Aktion „Solidarität statt Egoismus“ werden 15.000 € zur Verfügung gestellt. Für Fragen und als Empfänger Ihrer Anträge nutzen Sie bitte die E-Mail Adresse: Hilfspaket@bad-nenndorf.de Antragsformular Eidesstaatliche Versicherung Richtlinie über die Gewährung Bleiben Sie gesund! Ihr Stadtdirektor Mike Schmidt #solidaritätstattegoismus #nenndorfhältzusammen
30.11.2020