Pressemitteilungen
20.09.2019
Fahrradständer an den Bahnhöfen werden von Schrott befreit
An den Fahrradständern an den Bahnhöfen in Bad Nenndorf und Haste herrscht reger Betrieb. Zahlreiche Schüler, Pendler und andere Bahnreisende stellen ihre Räder hier ab. Manchmal verbleiben aber auch nicht mehr genutzte Fahrräder am Bahnhof und aufgrund von Beschädigungen oder Verwitterungen ist offensichtlich, dass dieses Rad nicht mehr bewegt werden wird.Diese Fälle haben sich in den vergangenen Monaten gehäuft, sodass die Verwaltung nunmehr alle Fahrräder, die dem Anschein nach keinen Besitzer mehr haben, mit einem Aufkleber versehen werden. Hierauf wird erklärt, dass das jeweilige Rad als Sperrmüll behandelt und entfernt wird, wenn es nicht innerhalb einer Frist wider Erwarten doch noch von dem rechtmäßigen Eigentümer mitgenommen wird.Die Aktion soll dazu dienen, dass die von Schrottfahrrädern belegten Stellplätze an den Bahnhöfen für die Allgemeinheit wieder nutzbar werden.
16.09.2019
Übergabe der Räumlichkeiten der Chiropraxis Weh
Am 01.10.2019 um 14 Uhr findet die Übergabe der Räumlichkeiten der Chiropraxis Weh im Kurhaus Bad Nenndorf statt.
12.09.2019
Natürlich unterwegs: Vom Erlengrund zur Kraterquelle
Der Zuwendungsbescheid für den Förderantrag im Rahmen der Richtlinie „Landschaftswerte“ ist eingegangen! Bis zum Jahr 2022 werden der Stadt Bad Nenndorf über 412.000 Euro an Fördermitteln für die Aufwertung des südlichen Kurparks mit der NABU-Oase, die Kraterquelle und eines Verbindungsweges zur Verfügung stehen.Eine Beschreibung des Projektes ist unter dem Reiter Bauen und Wirtschaft — Kurpark Bad Nenndorf — Landschaftswerte: Natürlich unterwegs zu finden.
02.09.2019
Übergabe der Räumlichkeiten der Tanzschule Wöbbekind
Am 09.09.2019 um 17 Uhr findet die Übergabe der Räumlichkeiten der Tanzschule Wöbbekind im Kurhaus Bad Nenndorf statt.
27.08.2019
Verkehrsregeln werden unter die Lupe genommen
In den vergangenen Monaten haben Politik und Verwaltung intensiv das von einem externen Büro erstellte Verkehrskonzept für die Stadt Bad Nenndorf diskutiert. Zu den beschlossenen Änderungen gehören unter anderem die generelle Ausweisung der Wohngebiete als Tempo 30-Zonen bzw. verkehrsberuhigte Bereiche, die Sicherung der Schulwege und der Bereiche vor den Kindertagesstätten, sowie die Anpassung der ausgewiesenen Geh- und Radwege entsprechend der neuen Rechtslage.Um die vorhandenen und noch fehlenden Verkehrsschilder insgesamt überprüfen zu können, wird die Verwaltung in den kommenden Wochen das gesamte Stadtgebiet begehen und die Regelungen in den jeweiligen Straßen protokollieren.Anwohner, denen ein fehlendes oder irreführendes Verkehrszeichen in ihrer Straße aufgefallen ist, können dies im Rathaus unter Tel. (05723) 704-0 oder info@bad-nenndorf.de mitteilen. Die Hinweise werden im Zuge der Besichtigung berücksichtigt. Bad Nenndorf, den 26.08.2019 Schmidt
26.08.2019
Vergabe von Baugrundstücken in der Stadt Bad Nenndorf für Gewerbe
Die Stadt Bad Nenndorf verkauft in Bad Nenndorf, in der Gehrenbreite 30 Gewerbegrundstücke zwischen 1.400 m² und 5.400 m² einem Kaufpreis von 59,-- €/m² erschlossen. Im Kaufpreis enthalten sind die Erschließungsbeiträge, die Abwasserbeiträge (Schmutz- und Regenwasser) ohne Hausanschlusskosten sowie die Wasserversorgungsbeiträge ohne Hausanschlusskosten. Zum jeweiligen Kaufpreis sind vom Käufer die Vermessungskosten und die Kosten für die Durchführung des Kaufvertrages zu übernehmen. Die Bewerbungsunterlagen inkl. Bewerbungsbogen können schriftlich bei der Stadt Bad Nenndorf, Rodenberger Allee 13, 31542 Bad Nenndorf, telefonisch unter 05723/704-34 bw. 05723/704-31, per Fax unter 05723/704-67 bzw. 05723/704-55 oder per Email: marina.bartel@bad-nenndorf.de bzw. annette.stang@bad-nenndorf.de angefordert werden. Ferner stehen die Bewerbungsunterlagen inkl. Bewerbungsbogen im Internet unter www.nenndorf.de/Bauen und Wirtschaft/Gewerbegebiet südlich und nördlich der Gehrenbreite zur Verfügung. Über die Zuteilung entscheidet der Verwaltungsausschuss. Als Bewerbung dient der Bewerbungsbogen. Die Bewerbungszeit endet am 20.09.2019
06.08.2019
Samtgemeinde Nenndorf stellt zwei Auszubildende ein
Die Samtgemeinde Nenndorf hat zum 01.08.2019 zwei Auszubildende eingestellt. Herr Fabian Lübke und Frau Johanna Lockemann werden für den Beruf des / der Verwaltungsfachangestellten in der Kommunalverwaltung ausgebildet. Wie bereits in den vergangenen Jahren waren sich Politik und Verwaltung einig, der Verantwortung als öffentlicher Arbeitgeber zur Schaffung von Ausbildungsplätzen nachzukommen. Die Auswahl der Bewerber/innen nach öffentlicher Ausschreibung der Ausbildungsplätze erfolgte aufgrund der Bewerbungsunterlagen, den in persönlichen Gesprächen gewonnenen Eindrücken, sowie den Ergebnissen einer Eignungsuntersuchung für den Bereich Verwaltung. Für die Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten sind 101 Bewerbungen eingegangen. Die Auszubildenden der Verwaltung werden während der ersten Tage durch die Auszubildenden Julia Krause, Lara Heßmert, Larissa Willmann und Linda Schellmann betreut. In dieser Zeit werden ihnen die Samtgemeinde sowie alle für die Ausbildung relevanten Örtlichkeiten nahe gebracht. Die Auszubildenden lernen sämtliche Bereiche der Kommunalverwaltung kennen. In den einzelnen Ämtern und Abteilungen werden sie durch die Ausbilder/innen angeleitet und haben so die Möglichkeit, das durch den Besuch der Berufsschule in Stadthagen, der Studiengänge des Nds. Studieninstituts Hannover, sowie des dienstbegleitenden Unterrichts beim Landkreis Schaumburg erworbene theoretische Wissen in die Praxis umzusetzen. Die Samtgemeinde Nenndorf bildet regelmäßig über Bedarf aus, so dass nach Abschluss der Ausbildung eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nicht garantiert werden kann. Allerdings zeigen die Erfahrungen der vergangenen Jahre, dass eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung letztlich den Einstieg in das Berufsleben, auch bei anderen Arbeitgebern, ermöglicht.
01.08.2019
Start der Erschließung und Vermarktung des Gewerbegebiets
Die Stadt Bad Nenndorf startet mit der Erschließung und Vermarktung des Gewerbegebiets „Südlich und nördlich Gehrenbreite“. Die Nachfrage nach gewerblichen, kleinteiligen Grundstücken ist groß. Deshalb hat die Stadt angrenzend an das „Gewerbegebiet Nord“ seit 2013 Grunderwerb getätigt, denn es gibt keine verfügbaren Gewerbegrundstücke im Stadtgebiet. Das neue Gewerbegebiet „Südlich und nördlich Gehrenbreite“ grenzt östlich direkt an das bestehende Gewerbegebiet und füllt städtebaulich die Lücke zwischen dem Ortsrand und der B 442. Der Knotenpunkt zur Erschließung des Gewerbegebietes ist gerade ausgebaut worden. Die Erschließung gewerblicher Bauflächen ist in aller Regel für eine Kommune nicht wirtschaftlich darzustellen. Hohe Einstiegspreise beim Grunderwerb und fortlaufende Kostensteigungen im Kanal- und Straßenbau haben die Stadt Bad Nenndorf zunächst dazu veranlasst für die südliche Fläche einen Nutzer zu suchen, der das Grundstück in Gänze kauft. Im Nachhinein muss man sagen, dass die Interessenten sich über lange Zeit das Grundstück reserviert hatten um letztendlich doch an anderer Stelle zu investieren. Gründe waren die Nähe zur Wohnbebauung, die nur wenige Schallimmissionen zulässt. Ein Dreischichtbetrieb, welchen größere Betriebe nutzen wollten, ist in dieser Lage nicht möglich. Auch produzierende Betriebe mit Geruchsimmissionen und Logistiker passen nicht in die Kurstadt. Nachdem nun über drei Jahre versucht worden ist einen passenden Nutzer zu finden, hat die Politik im letzten Jahr entschieden, das Gebiet selbst zu erschließen und für klein- und mittelständische Unternehmen zur Verfügung zu stellen. In den letzten Jahren wurden 2,3 Mio. € in den Grunderwerb investiert, nun sind weitere Mittel in Höhe von 3,5 Mio. € für die Erschließung aufzuwenden. Mit Fördergeldern ließe sich Erschließungslast der Stadt senken. Der Landkreis Schaumburg liegt im GRW-Zielgebiet. Aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) werden Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur gefördert. Die Stadt hat die Erschließungsmaßnahmen zur Förderung bei der NBank angemeldet und erhofft sich eine Bezuschussung. Durch eine innere Erschließung der großen Fläche bietet sich die Chance kleinteilig zu Parzellieren und Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich und Handwerk anzulocken. Hierzu liegen bereits entsprechenden Anfragen vor. Solche Unternehmen passen gut in die Kurstadt, denn sie sind nicht lärmintensiv, die Leistung wird in aller Regel nur tagsüber angeboten. Die Baukörper sind kleiner und damit als Übergang zur freien Landschaft besser einzufügen. Wenn produziert wird, würde es Dinge sein, die aufgrund der Grundstücksgrößen einen kleineren Umfang und somit wenige schädliche Einwirkungen auf die Umwelt haben. Die Restrektionen des Gewerbegebietes sind für diese Interessentengruppe nicht entscheidend, wichtiger ist die Lage der Fläche. Dienstleister wollen einen Standort der für Mitarbeiter gut erreichbar ist, denn kleine Unternehmen haben bezogen auf die Fläche eine größere Mitarbeiterzahl als produzierendes Großgewerbe oder Logistiker. Der naheliegende DB- Haltepunkt ist deshalb für die ausgewählte Lage des Gewerbegebietes ein Pluspunkt. Für die Lieferanten wiederum punkten die Nähe zur Autobahn und die Lage an der B 442. Die momentane Parzellierung teilt die 7,7 ha Nettobauland in 31 Grundstücke mit Größen zwischen 2.000 – 5.000 m² ein. Die Grundstücksgrößen sind noch flexibel zu verändern. Für erste Grundstücke liegen Letters of Intent vor. Aufgrund der Nachfragen lässt sich prognostizieren, dass in dem Gewerbegebiet bis zu 500 Arbeitsplätze entstehen könnten. Die Stadt wird die Gewerbegrundstücke kurzfristig öffentlich ausschreiben. Damit beginnt die offizielle Bewerbungsfrist zu den Grundstücken. Alle bislang vorliegenden Interessenten werden angeschrieben um zu erfragen ob das Interesse noch vorliegt.Für die Rechtsgrundlage sind zwei Bebauungspläne im Verfahren. Der Bebauungsplan Nr. 92, 1. Änderung „Südlich Gehrenbreite“ wird im September 2019 rechtskräftig. Der Bebauungsplan Nr. 97 „Nördlich Gehrenbreite“ erlangt spätestens im Dezember 2019 die Rechtskraft. Die Bebauungspläne liegen zurzeit zur Einsichtnahme aus und können auf der Homepage der Samtgemeinde eingesehen werden. Die Stadt erschließt und vermarktet die Baugrundstücke selbst. Politisch beschlossen ist es, die Grundstücke zu einem angemessenen Preis in Höhe von 59 €/m² Nettobauland zu verkaufen. In dem Preis sind bereits Abwasser-, Wasser und Erschließungs- und Ausgleisbeiträge berücksichtigt, sodass die Grundstücke voll erschlossen verkauft werden. Für die Käufer stellt das Planungssicherheit für Finanzierungsgespräche dar. Für Käufer eines Grundstücks in dem Gewerbegebiet kann die einzelbetriebliche Förderung von der NBank von Interesse sein. Denn in dem GRW-Fördergebiet werden nicht nur die Erschließungsmaßnahmen gefördert sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch die Betriebe selbst. Hier berät die Wirtschaftsförderung beim Landkreis Schaumburg. Die Erschließungsmaßnahmen beginnen zeitnah noch im Herbst, sodass die Grundstücke im Frühjahr 2020 bebaut werden können. Rückfragen zu den gewerblichen Bauflächen können bei Frau Bartel T 05723 704 34 oder Frau Stang T 05723 704 31 gestellt werden.
31.07.2019
Informationen zur Stadtwette
Alle Informationen zur Stadtwete sind auf der Internetseite des Jugendbeirates unter www.projugend.info zu finden.
31.07.2019