Briefwahl
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins bzw. die Übersendung von Briefwahlunterlagen stellen.
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins bzw. die Übersendung von Briefwahlunterlagen stellen.
Herr Schmittke
Telefon: 05723 704-57
Fax: 05723 704-66
Mail: martin.schmittke@nenndorf.de
Herrn Dylla
Telefon: 05723 704-83
Mail: philipp.dylla@nenndorf.de