Hecken- und Baumschutz

Die Verordnung über den Schutz des Baum- und Heckenbestandes im Landkreis Schaumburg

Bäume, Hecken und Gebüsche gliedern und beleben die Landschaft und stellen gleichzeitig wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere dar, die bei geringen Entfernungen auch von wandernden Tieren genutzt werden können (Trittsteinbiotope). Darüber hinaus haben Hecken und Bäume Einfluss auf das Kleinklima, sie mindern Wind- und Wassererosion und tragen einen erheblichen Teil zur Luftreinhaltung bei.

Sie planen Gehölze zu entfernen oder erheblich zurückzuschneiden? Dann beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen der Eingriffsregelung und der bestehenden Schutzverordnung im Landkreis. Ob ihre geplante Maßnahme einen erheblichen Eingriff darstellt und aufgrund einer bestehenden Schutzverordnung genehmigungspflichtig wäre, ist im Einzelfall durch die untere Naturschutzbehörde zu prüfen.

Grundsätzlich gilt nach dem Bundesnaturschutzgesetz ein Vermeidungsverbot, d.h. es ist zu prüfen, ob die geplante Beeinträchtigung vermieden oder vermindert werden kann. In der Regel wird bei Genehmigung des Eingriffs eine Ausgleichsmaßnahme (Kompensation) erforderlich. Bei einer Beseitigung von Gehölzen kann der erforderliche Ausgleich durch die Pflanzung von neuen Gehölzen erfolgen, um die verloren gegangenen Funktionen der Gehölze auf Dauer zu erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Schaumburg.

 

 
 

Ansprechpartner

Frau Rössig
Telefon: 05723 704-88
E-Mail: wiebke.roessig@nenndorf.de

Herr Wolf
Telefon: 05723 704-63
E-Mail: uwe.wolf@nenndorf.de