Pressemitteilungen

 

 

 
15.03.2024

Öffentliche Ausschreibung

der Stadt Bad Nenndorf: Maßnahme: Straße Horster Feld, Bad NenndorfLeistung: Fahrbahnerneuerung (Vergabenummer 56/2024)Nähere Infos finden Sie hier:

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22.02.2024

Heilpädagogische Fachkraft (m/w/d) für die integrative Kindertagesstätte in Haste mit Waldgruppe gesucht

Die kreisangehörige Samtgemeinde Nenndorf (rd. 18.000 EW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine heilpädagogische Fachkraft (m/w/d) für die integrative Kindertagesstätte in Haste mit Waldgruppe Die Stelle ist auf unbestimmte Zeit zu besetzen. mehr...

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20.02.2024

Gruppenleitung/ pädagogische Fachkraft (m/w/d) für eine Krippengruppe

Die kreisangehörige Samtgemeinde Nenndorf (rd. 18.000 EW) sucht zum nächstmöglichen Termin für die Kindertagesstätte in Kreuzriehe eine Gruppenleitung/ pädagogische Fachkraft (m/w/d) für eine KrippengruppeDie Arbeitszeit beträgt bis zu 39 Stunden wöchentlich und soll innerhalb der vorgesehenen Betreuungszeit von 7.00 bis 16.30 Uhr erbracht werden. mehr...

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12.07.2023

eine Fachkraft (m/w/d) für den Bereich Grundstücksangelegenheiten bis zu Entgeltgruppe 9c TVöD / A 10 NBesG gesucht

Gruppenleitungen/ pädagogische Fachkräfte (m/w/d) für eine Kindergarten- und eine Krippengruppe. Die Arbeitszeit beträgt bis zu 39 Stunden wöchentlich und soll innerhalb der vorgesehenen Betreuungszeit von 7.00 bis 16.30 Uhr erbracht werden. Einstellungsvoraussetzung für die Pädagogischen Fachkräfte (EGR S 8a) ist der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zum Erzieher (m/w/d), Kindheitspädagogen (m/w/d), Sozialpädagogen (m/w/d) oder Heilerziehungspfleger (m/w/d). mehr...

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12.06.2023

Eine Leitung (m/w/d) für die neu einzurichtende Krippe gesucht

Die kreisangehörige Samtgemeinde Nenndorf (rd. 18.000 EW) sucht zum 01.09.2023 eine Leitung (m/w/d) für die neu einzurichtende Krippe im Haus der Begegnung in Bad Nenndorf (Inbetriebnahme voraussichtlich im Dezember 2023) Entgeltgruppe S 9 TVöD Die Arbeitszeit beträgt mindestens 30 Stunden wöchentlich und kann auf Wunsch bis zu 39 Stunden wöchentlich erhöht werden.mehr...

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06.06.2023

Sommer, Sonne, Sonnenschein

Die Sommerferien stehen vor der Tür.Haben Sie schon alle Ihre Reiseunterlagen gecheckt?Nicht nur Ihre Hotel- oder Flugbestätigung, sondern auch die Gültigkeit Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepass?Welches Reisedokument Sie für Ihr jeweiliges Urlaubsland benötigen, finden Sie auf www.auswärtiges-amt.de.Für die Beantragung eines neuen Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepass vereinbaren Sie bitte unter www.nenndorf.de oder telefonisch unter 05723/ 704-0 einen Termin.Das Bürgerbüro der Samtgemeinde Nenndorf wünscht Ihnen eine schöne Sommerzeit.  

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24.05.2023

Dorfentwicklung WIR in den Büntedörfern

Kick-off für die Umsetzungsphase in der Dorfregion „Wir in den Büntedörfern“ – Auftaktveranstaltung am 31. Mai in der Wandelhalle in Bad NenndorfDer Dorfentwicklungsplan für die Dorfregion „Wir in den Büntedörfern“ ist fertig. Mit der Anerkennung des Planwerkes durch das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) kann die Umsetzungsphase star-ten. Nun soll ausgearbeitet und umgesetzt werden!Hierzu findet am 31.05.2023 von 18:45 bis circa 21:00 Uhr die Veranstaltung „Auftakt Umsetzungs-phase“ in der Wandelhalle in Bad Nenndorf statt (Hauptstraße 4, 31542 Bad Nenndorf). Herzlich einge-laden sind alle Personen aus den Gemeinden Haste, Hohnhorst und Suthfeld sowie aus dem Ortsteil Waltringhausen der Stadt Bad Nenndorf und solche, die sich mit der Dorfregion verbunden fühlen. Das Planungsteam KoRiS und Stadtlandschaft, welches bereits mit der Erstellung des Dorfentwicklungspla-nes beauftragt war und nun ebenfalls die Umsetzungsbegleitung übernehmen wird, wird den Teilneh-menden der Veranstaltung den nun anstehenden Prozess der Umsetzung von circa 6 Jahren präsentie-ren. Es wird zudem eine Information über die (private) Förderung inkl. Antragstellung sowie zur Projekt-gruppen-Arbeit im Rahmen der Dorfentwicklung geben. Ebenfalls an dem Termin teilnehmen wird die Bewilligungsstelle, das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser. Grundsätzliche Fragen können somit im Zuge der Veranstaltung direkt geklärt werden. Im Rahmen eines offen gestalteten En-des wird es möglich sein, bereits zu bestehenden Projektideen in den Austausch zu kommen und wei-tere Schritte zu besprechen.Zeitnah nach der Auftaktveranstaltung folgen daran ansetzend einige sogenannte „Gründungsrunden“ für Projektgruppen. Hierbei handelt es sich um moderierte Treffen von Interessierten aus der Dorfre-gion zu bestimmten, bereits ermittelten Projektideen aus dem Dorfentwicklungsplan. Die Moderation wird das Planungsteam übernehmen. Das Ziel der Gründungsrunden wird es sein, Projektgruppen zu gründen und diese bereits so zu strukturieren und zu organisieren, dass eine eigenständige Projektgruppen-Arbeit im weiteren Prozess gewährleistet ist.Welche Projektideen im ersten Schritt für die Gründungsrunden angeboten werden und wie viele solcher Runden notwendig sind, soll im Rahmen der Auftaktveranstaltung geklärt werden. Die Termine zu den einzelnen Gründungsrunden werden entsprechend nach dem Auftakt zeitnah bekanntgegeben. Es wird zudem möglich sein, weitere Gründungsrunden im Laufe der Umsetzungsphase zu verschiedensten Projektideen durchzuführen.Weitere Informationen zur Dorfentwicklung in den Büntedörfern können auf der regionseigenen Internetseite unter www.buentedoerfer.de eingesehen werden. Für Rückfragen zu den Veranstaltungen steht Niklas Kleipsties vom Büro KoRiS gerne zu Verfügung (kleipsties@koris-hannover.de). Sollte es bereits im Vorfeld Gesprächsbedarf zu privaten Vorhaben im Rahmen der Dorfentwicklung geben, kann gerne Dr. Harald Meyer von Stadtlandschaft kontaktiert werden (harald.meyer@stadtlandschaft.de). Infoblatt

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28.03.2023

Amtsblatt für die Samtgemeinde Nenndorf

Die Samtgemeinde Nenndorf und ihre Mitgliedsgemeinden verkünden ihre Satzungen, Verordnungen, Genehmigungen von Flächennutzungsplänen sowie öffentliche Bekanntmachungen zukünftig ausschließlich im digitalen Amtsblatt für die Samtgemeinde Nenndorf unter www.nenndorf.de/amtsblatt, welches grundsätzlich am letzten Arbeitstag eines jeden Monats erscheint.

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14.03.2023

Zukunftstag 2023

Am Donnerstag, den 27.04.2023, findet niedersachsenweit der Zukunftstag zur Berufsorientierung statt. Die Samtgemeinde Nenndorf nutzt auch dieses Jahr wieder die Chance sich bis zu 10 interessierten Jugendlichen und Kindern vorzustellen und Ihnen den abwechslungsreichen Arbeitsalltag im öffentlichen Dienst näherzubringen. Die Auszubildenden der Samtgemeinde Nenndorf haben dafür ein vielseitiges Programm erarbeitet und werden alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Zeit von ca. 8.30 bis 14.00 Uhr betreuen. Anmeldungen nimmt Frau Riemenschneider per E-Mail (Sarah.Riemenschneider@nenndorf.de) entgegen. Bei der Anmeldung werden folgende Angaben benötigt: Name, Anschrift, Telefonnummer und Alter der Teilnehmerin / des Teilnehmers. Alle Plätze für den Zukunftstag 2023 sind bereits vergeben.     M. Schmidt

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10.03.2023

Neuwahl des Behinderten- und Seniorenbeirates der Samtgemeinde Nenndorf

Der Behinderten- und Seniorenbeirat vertritt die Interessen und Belange der älteren Generation und Menschen mit Beeinträchtigung in der Samtgemeinde Nenndorf. Nach einer Auflösung des Beirates im letzten Jahr sollen in Kürze neue Mitglieder für den Beirat gewählt werden. Die Neuwahl findet im Rahmen einer Delegiertenversammlung statt. Der Behinderten- und Seniorenbeirat besteht aus 7 Mitgliedern. Mindestens drei Mitglieder müssen das 60. Lebensjahr vollendet haben; mindestens drei Mitglieder sollen von einer Behinderung persönlich oder aufgrund der Nähe zu einer dritten Person oder Personengruppe betroffen sein. Die Mitglieder des Behinderten- und Seniorenbeirates müssen ihren Hauptwohnsitz in der Samtgemeinde Nenndorf haben. Sie dürfen nicht als stimmberechtigtes Mitglied in einem der politischen Gremien in der Samtgemeinde Nenndorf oder ihren Mitgliedsgemeinden vertreten sein. Die Wiederwahl bereits tätiger Beiratsmitglieder ist möglich. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Alle Vereine und Institutionen, die in der Behinderten- und/oder Seniorenarbeit in der Samtgemeinde Nenndorf tätig sind, sowie die ortsansässigen Senioren- und Pflegeeinrichtungen werden gebeten, bis zu zwei Delegierte für die Delegiertenversammlung zu benennen. Einzelpersonen können sich selbst als Delegierte nominieren und an der Wahl teilnehmen. Die Delegierten sind bis spätestens 11.04.2023 bei der Samtgemeinde Nenndorf, Rodenberger Allee 13, 31542 Bad Nenndorf, Email: petra.schwaiger@nenndorf.de schriftlich anzumelden. Die Schriftform wird auch durch die Übermittlung per Email gewahrt. Von einer telefonischen Mitteilung wird gebeten, Abstand zu nehmen. Bei der Meldung sollen neben der benennenden Institution Vor- und Nachname, Geburtsjahr und Anschrift der/des Delegierten, sowie die von ihr/ihm vertretene Personengruppe (Behinderte und/oder Senioren) angegeben werden. Zu der Delegiertenversammlung werden die Delegierten gesondert eingeladen.

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Kontakt

Samtgemeinde Nenndorf
Rathaus I

Rodenberger Allee 13
Rathaus II
Poststraße 4
31542 Bad Nenndorf

Telefon: 05723 704-0
Telefax: 05723 704-55
E-Mail: info@nenndorf.de