Die Samtgemeinde Nenndorf sucht eine Schiedsperson

Für das Schiedsamt der Samtgemeinde Nenndorf wird eine neue Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I (Stadt Bad Nenndorf einschließlich der Stadtteile) gesucht.
Die Hauptaufgabe der Schiedsperson besteht darin, die außergerichtliche Schlichtung von Streitfällen herbeizuführen und eine Einigung in Streitigkeiten, beispielsweise im Rahen des Nachbarschaftsrechts, als neutrale Person zu erreichen.

In das Ehrenamt berufen werden kann,

- wer in dem Bezirk des Schiedsamts I (Stadt Bad Nenndorf) wohnt und
- wer über ein unbelastetes polizeiliches Führungszeugnis verfügt.

Grundsätzlich ist die Erfüllung des gesetzlichen Mindestalters von 25 Jahren sowie Einhaltung des Höchstalters von 75 Jahren für die Übernahme des Schiedsamtes erforderlich.
Die Schiedsperson sollte über Verhandlungsgeschick verfügen und in der Lage sein, in einem Streitfall ruhig und sachlich als Vermittler zu agieren. Grundlegende PC-Kenntnisse sind ebenfalls von Vorteil.

Bewerbungen können eingereicht werden bis zum 15.02.2025 bei der Samtgemeinde Nenndorf, Abteilung Bürgerservice, Poststraße 4 (Dienstgebäude), 31542 Bad Nenndorf oder per Email an ordnungsamt@nenndorf.de.