Pressemitteilungen

 

 

 
19.05.2020

Öffnung des Rathauses für den Besucherverkehr ab dem 25.05.2020

Ab dem 25.05.2020 haben das Rathaus sowie das Bürgerbüro für den Besucherverkehr wie folgt geöffnet: Mo. 09:00 - 12:00 u. 14:00 - 15:30 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 u. 15:00 - 17:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Es müssen jedoch ein paar Regeln beachtet werden, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren:-        Für die Bürger*innen besteht im gesamten Rathaus Mundschutzpflicht.-        Bei Betreten des Rathauses sind die Hände zu desinfizieren.-        Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten. Um Begegnungsverkehr zu vermeiden, dient der Haupteingang grundsätzlich als Eingang.Der Hinterausgang wird als Ausgang für die Besucher des Rathauses genutzt;der ehemalige Bürgerbüroeingang als Ausgang für die Besucher des Bürgerbüros.Die Markierungen und Hinweise auf den Fußböden und an den Wänden sind zu beachten. Bürger*innen, welche auf die Nutzung des Fahrstuhls angewiesen sind (z.B. Rollstuhlfahrer), nutzen auch weiterhin den Hintereingang als Ein- und Ausgang. Bitte betätigen Sie die Klingel am Hintereingang, um auf sich aufmerksam zu machen.

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14.05.2020

Bauarbeiten in Haste - Hauptstraße (B 442)

Seit dem 13.05.2020 erfolgt in der Hauptstraße (B 442) von Haste für die Dauer von ca. 4,5 Monaten die Erneuerung des Regenwasserkanals durch die Samtgemeinde Nenndorf. In diesem Zuge wird durch den Wasserverband Nordschaumbug gleichzeitig die Trinkwasserleitung erneuert. Ausführende Firma ist die Firma B – Bau GmbH aus Lauenhagen. In diesem Zusammenhang kommt es zu Einschränkungen in der Verkehrsführung auf der Hauptstraße im Bereich zwischen dem Bahnhof und dem Netto – Markt. Die Bauarbeiten bedingen eine halbseitige Straßensperrung, welche über eine Ampel geregelt wird und werden in überschaubaren Abschnitten ausgeführt.

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04.05.2020

Rathaus wieder geöffnet

Ab kommenden Montag, dem 04.05.2020, wird es nach vorheriger telefonischer Terminabsprache wieder generell möglich sein, das Rathaus sowie das Bürgerbüro aufzusuchen. In den vergangenen Wochen war dies aufgrund der Corona-Pandemie nur in dringenden und unaufschiebbaren Fällen oder in öffentlichen Verfahrensangelegenheiten möglich. Auf der Internetseite www.nenndorf.de können die Kontaktdaten der jeweiligen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern nachgelesen werden und auch über unsere Zentrale, die unter der Telefonnummer 05723/704-0 zu erreichen ist, kann in Erfahrung gebracht werden, wer für das entsprechende Anliegen zuständig ist. Unser höchstes Augenmerk liegt weiterhin darauf, die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger sowie die der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht unnötig zu gefährden und die Geschwindigkeit der Ausbreitung zu minimieren. Aufgrund dessen bitten wir darum, die allgemeingültigen Kontakt- und Hygieneregeln einzuhalten. Die Räumlichkeiten im Rathaus wurden ebenfalls nach bestmöglichen Mitteln ausgestattet

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15.03.2020

Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus

Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der aktuellen Lage und der weitreichenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus schließt die Samtgemeinde Nenndorf in dem Zeitraum von Montag den 16.03.2020 bis Freitag, den 03.05.2020 das Rathaus einschließlich des Bürgerbüros sowie der Nebenstelle des Bürgerbüros in Haste. Das Rathaus ist in dem genannten Zeitraum personell besetzt. Anfragen, Anträge und sonstige Angelegenheiten können per E-Mail unter info@bad-nenndorf.de oder Telefon (05723)704-0 an die Verwaltung gerichtet werden. In begründeten Ausnahmefällen können auch persönliche Termine vereinbart werden.  

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13.03.2020

Vorsichtsmaßnahmen Coronavirus

*UPDATE* 05723-704-64 - Für Fragen zur Kinderbetreuung und Notbetreuung ist das Familienbüro Freitag bis 18.00 Uhr und Samstag von 10.00 bis 13.00 Uhr  unter der Telefonnummer 05723/704-64 oder ständig unter familienbuero@nenndorf.de für Sie zu erreichen.!   Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und RKI-Präsident Professor Wieler haben am 11. März gemeinsam über die Corona-Epidemie in Deutschland informiert: "Je langsamer sich das Coronavirus ausbreitet, desto besser kann unser Gesundheitssystem damit umgehen. Je weniger Menschen sich gleichzeitig anstecken, desto besser können Ärzte schwerkranke Patienten behandeln“, sagte Spahn vor der Bundespressekonferenz. Unser Zusammenleben muss trotz der Epidimie weiter funktionieren, doch rufen wir dazu auf, die Besuche in öffentlichen Einrichtungen und den Besuch von öffentlichen Veranstaltungen u.ä. möglichst einzuschränken. Bitte versucht nur in dringenden Fällen persönlich vorzusprechen und regelt alles Weitere nach Möglichkeit telefonisch oder per E-Mail. Unser höchstes Augenmerk liegt darauf, die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger nicht unnötig zu gefährden und die Geschwindigkeit der Ausbreitung zu minimieren. Auf unserer Internetseite www.nenndorf.de könnt ihr die Kontaktdaten der jeweiligen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern nachlesen und auch über unsere Zentrale, die unter der Telefonnummer 05723/7040 zu erreichen ist, könnt ihr erfahren, wer für euer entsprechendes Anliegen zuständig ist. Unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html könnt ihr alles Weitere, was ihr über das Coronavirus und Prävention wissen solltet, erfahren. (Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html)

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05.03.2020

Eine Vertretungskraft für die Kindertagesstätte in Rehren gesucht

Die kreisangehörige Samtgemeinde Nenndorf (rd. 18.000 EW) sucht zum nächstmöglichen Termin eine Vertretungskraft (m/w/d) für die Kindertagesstätte in Rehren A/R Entgeltgruppe S 8a TVöD Die Arbeitszeit beträgt 20 Stunden wöchentlich und ist bedarfsgerecht zu erbringen. mehr...

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06.02.2020

Einwohnerentwicklung: Aufwärtstrend hält an

Der Einwohnerzuwachs in der Samtgemeinde Nenndorf ist ungebrochen. Allerdings galt es im abgelaufenen Jahr eher einen gemäßigten Anstieg der Bevölkerungszahl zu verzeichnen.Zum Stichtag 31.12.2019 lebten in der Samtgemeinde Nenndorf 18.108 Menschen. Das sind 50 mehr als zum gleichen Datum des Vorjahres. Zugpferd des Aufwärtstrends ist erneut die Stadt Bad Nenndorf, in der die Einwohnerzahl von 11.731 um 60 auf 11.791 Einwohner gesteigert werden konnte.In Haste ist der Einwohnerstand bei einer Steigerung um 2 Einwohner auf 2.713 konstant geblieben. Während in Hohnhorst die Bevölkerungszahl von 2.141 Einwohnern auf 2.115 zurückgegangen ist (-26), konnte die Gemeinde Suthfeld im zweiten Jahr in Folge die Einwohnerzahl steigern. Zum Jahresende zählt die kleinste Gemeinde der Samtgemeinde 1.489, was einen Zuwachs von 14 Einwohnern im Vergleich zum Vorjahr bedeutet.Die Entwicklung des Einwohnerbestandes in der Samtgemeinde binnen eines Jahres geht auf folgende statistische Werte zurück: 1.184 Zuzüge in die Samtgemeinde, 973 Wegzüge, 139 Geburten und 300 Sterbefälle.Markant an der Einwohnerentwicklung ist, dass insbesondere in der Stadt Bad Nenndorf das Wachstum auf den Zuzug junger Menschen zurückgeht. In der Kurstadt ist das Durchschnittsalter in den Jahren 2010 bis 2019 um 0,3 Jahre auf 49,4 Jahre gesunken. In Haste beträgt das Durchschnittsalter 46,6 Jahre, was im 10-Jahresvergleich einer Alterung von 1,5 Jahren entspricht. In Hohnhorst ist das Durchschnittsalter von 43,8 Jahren auf 44,5 Jahre gestiegen (+0,7) und in Suthfeld von 45,1 auf 46 Jahre (+0,9). In der Samtgemeinde beträgt das Durchschnittsalter 48,1 Jahre, im Jahr 2010 betrug der Wert 47,8 Jahre.

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04.02.2020

Zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln – speziell dem Wirkstoff Glyphosat – in der Stadt Bad Nenndorf

Laut Beschluss des Verwaltungsausschusses der Stadt Bad Nenndorf vom 19.06.2019 sollen alle Flächeneigentümer und -bewirtschafter dazu aufgefordert werden, auf die Anwendung des Unkrautvernichters Glyphosat zu verzichten. Diesem Beschluss soll mit der vorliegenden Pressemitteilung genüge getan werden. Sobald Pachtverträge städtischer Flächen verlängert oder neu abgeschlossen werden, wird die Aufforderung zum Verzicht auf Glyphosat zudem in den betreffenden Verträgen ergänzt. Der Bauhof der Stadt verwendet ohnehin kein Glyphosat.Glyphosat ist ein Totalherbizid, das über die Aufnahme der grünen Pflanzenteile wirkt und die Pflanze zum Absterben bringt. Es wirkt auf alle Pflanzen und nicht selektiv. Entsprechend ist ein mit Glyphosat behandelter Acker an seinem komplett absterbenden Bewuchs und der damit einhergehenden Gelbfärbung zu erkennen. Der Einsatz von Glyphosat hat den Vorteil, das Bodenleben nicht durch starke mechanische Bearbeitung schädigen zu müssen. Zwischenfrüchte wie Senf, Lupinen oder Gras konnten sich zum Schutz auf den Äckern etablieren ohne im Anschluss tief pflügen zu müssen.Dem Beschluss vorausgegangen war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zum vollständigen Verzicht des Herbizidwirkstoffs Glyphosat auf stadteigenen landwirtschaftlichen Flächen. Begründung: Glyphosat steht im Verdacht krebserregend zu sein und mitverantwortlich für den Verlust der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft. Dennoch hat sich die Stadt Bad Nenndorf nur für eine Aufforderung zum Verzicht, dafür aber an Alle Flächennutzer gerichtet, entschlossen. Warum?Glyphosat und KrebsDie „totgespritzen“ Äcker machen vielen Menschen Angst. Zudem wurde Glyphosat von der Weltgesundheitsorganisation (genauer der Internationalen Agentur für Krebsforschung - IARC) als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft.Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ebenso wie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kommen jedoch zu dem Ergebnis, dass von Glyphosat keine Krebsgefahr ausgeht. Die Institutionen verfolgten dabei unterschiedliche Ansätze in Ihren Studien: Die einen (IARC) fragten, ob Glyphosat grundsätzlich Zellen so schädigen kann, dass Tumore entstehen können. Das scheint der Fall zu sein – bei extrem hohen Dosierungen. Die anderen (BfR, EFSA) fragten: Wie groß ist das tatsächliche Risiko, dass jemand durch Glyphosat Krebs bekommt? Hier kommt es natürlich darauf an, welchen Mengen Menschen tatsächlich ausgesetzt sind. Diese Mengen stellen wiederum keine realistische Gefahr dar. Die IARC bewertet z.B. auch heiße Getränke, rotes Fleisch und vieles mehr als „wahrscheinlich krebserregend“. Alkohol in Bier und Wein sogar als „sicher krebserregend“ – immer abhängig von der Dosis.Dabei sind die Gefahren für Verbraucher das eine. Davon zu unterscheiden sind Risiken für Anwender: Landwirte oder Gärtner, die ohne ausreichende Schutzkleidung Glyphosat regelmäßig auf Felder oder in Gärten ausbringen, sind durch Kontakt mit größeren Mengen des Wirkstoffs ggfs. wirklich gefährdet. Hier ist die Studienlage noch unklar. Glyphosat und InsektensterbenGlyphosat wird nicht gegen Insekten, sondern gegen Pflanzen eingesetzt. Glyphosat gilt dabei sogar als ein vergleichsweise insektenschonendes Herbizid.Allerdings gibt es inzwischen Hinweise darauf, dass Glyphosat in hoher Dosierung die Darmflora von Honigbienen angreift und sie anfälliger für Krankheiten macht. Fraglich bleibt, was eine bessere Alternative bieten kann. Würde kein Glyphosat eingesetzt, würden die Landwirte das „Unkraut“ auf andere Arten entfernen, die häufig noch schädlicher für Insekten sind. Klar ist, dass ein Totalherbizid wie Glyphosat auch Kräuter und Pflanzen vernichtet, von denen sich Insekten ernähren könnten. Der Einsatz von Glyphosat ist somit symptomatisch für die industrielle Landwirtschaft. Insekten finden insgesamt zu wenig Nahrung in unserer ausgeräumten Agrarlandschaft.Im Ergebnis geht von Glyphosat also kaum eine höhere Gefahr aus, als von anderen Herbiziden. Mit der Aufforderung, auf Glyphosat zu verzichten, möchte die Stadt Bad Nenndorf aber dennoch Position beziehen: Mit Pflanzenschutzmitteln soll insgesamt sparsam, umsichtig und fachgerecht umgegangen werden, da sie der Umwelt schaden können! Pflanzenschutzmittel – gleiches Recht für AlleDas Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) regelt für alle Flächeneigentümer und –bewirtschafter den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (=Herbizide / Unkrautvernichter). Egal ob Landwirt, Forstarbeiter, Kommune oder Privatmann; es haben sich alle an die gleichen Regeln zu halten.Zur Förderung der biologischen Vielfalt und zum Schutz der Gewässer ist es daher wichtig, dass sich alle Flächenbewirtschafter – und nicht nur die Landwirte! zumindest gesetzeskonform verhalten. Nach §12 Pflanzenschutzgesetz dürfen Herbizide nicht in der Nähe von oberirdischen Gewässern angewendet werden und auch nicht auf befestigten Freilandflächen. Hierzu zählen Zufahrten, Stellplätze, Hofflächen und Wege mit jeglicher Befestigung. Der Versiegelungsgrad spielt dabei keine Rolle. Auch Kieswege und Schotterflächen dürfen nicht mit Herbiziden behandelt werden. Lediglich auf landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Produktionsflächen und im gärtnerisch genutzten Bereich (auch öffentliche und private Grünflächen) dürfen Pflanzenschutzmittel, vorausgesetzt sie sind für diesen Bereich zugelassen, Anwendung finden. Zuwiderhandlungen werden mit Geldbußen bis zu 50.000€ geahndet.Abschließend bittet die Stadt Bad Nenndorf alle Flächeneigentümer und –bewirtschafter darum, Lebensräume für Insekten und Kleinlebewesen auf Ihren Flächen zuzulassen. Blühende Vorgärten statt Schotterwüsten, Wiesen statt Rasen und Löwenzahnblüten in Pflasterfugen. Die Samtgemeinde Nenndorf selbst wird zeitnah über ein gezieltes extensives Pflegekonzept für ihre Wegeseitenränder im ländlichen Raum und die Aussaat von mehrjährigen Blühmischungen abstimmen. Auch sollen weitere Flächen der Samtgemeinde, die in eine extensive Pflege überführt werden können, ermittelt werden. Damit es auch die nächsten Sommer summt und brummt. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

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05.11.2019

Samtgemeinde sucht neuen Schiedsmann

10 Jahre lang hat Eike Loos aus Haste das Amt des Schiedsmannes in der Samtgemeinde Nenndorf professionell und mit großer Hingabe ausgefüllt. Im Frühjahr 2020 soll nach dem Ende seiner Amtszeit nun Schluss sein. Aus diesem Grund sucht die Samtgemeindeverwal-tung geeignete Nachfolger für den Schiedsamtsbezirk II, der aus den Gemeinden Haste, Hohnhorst und Suthfeld besteht. Im Schiedsamtsbezirk I (Bad Nenndorf) ist auch weiterhin Schiedsmann Winfried Wingert tätig.Wer seinen Wohnsitz in den nördlichen Gemeinden der Samtgemeinde hat, sich als kommu-nikativ und offen einschätzen würde, mindestens 30 Jahre alt ist und über ein unbelastetes polizeiliches Führungszeugnis verfügt, ist gut geeignet, die ehrenamtliche Tätigkeit des Schiedsmannes oder der Schiedsfrau zu übernehmen. Grundlegende PC-Kenntnisse wären ebenfalls von Vorteil.Aufgabe der Schiedsperson ist es, außerhalb eines Gerichtsverfahrens Streitigkeiten zivil- und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines vollstreckbaren Vergleichs einvernehmlich zu beenden.Schlichtungsverfahren kommen insbesondere in Betracht bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schadenersatzforderungen, Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung.Für das Ehrenamt wird die Schiedsfrau oder der Schiedsmann für eine Amtsdauer von fünf Jahren vom Rat der Samtgemeinde Nenndorf gewählt. Die erforderlichen Kenntnisse werden in Schulungen und Fortbildungen vermittelt. Es wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 30.11.2019 zu richten an:Samtgemeinde Nenndorf, Rodenberger Allee 13, 31542 Bad Nenndorfoder per E-Mail an: alexandra.otte@bad-nenndorf.de.

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07.10.2019

Beruflicher Wiedereinstieg geplant?

Die Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft im Weserbergland (Ko-Stelle) lädt in Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Bundesagentur für Arbeit, Frau Kappmeyer, und der Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde Bad Nenndorf, Frau Steege, zu einer Informationsveranstaltung "Ko-Stelle on Tour – kostenlose Hilfe beim beruflichen Wiedereinstieg, Um- und Aufstieg" ein. Die Veranstaltung findet statt am Donnerstag, 24.10.2019, in der Zeit von 10.00 – 12.00 Uhr im Rathaussaal, Rodenberger Allee 13, in Bad Nenndorf. Die kostenlose Veranstaltung richtet sich an Frauen, die sich beruflich neu orientieren möchten oder z.B. nach einer Familienphase den Wiedereinstieg in den Beruf planen. Sie erhalten Informationen über den Einstieg am Arbeitsmarkt, Tipps zu Stellensuche, Qualifizierungsmöglichkeiten, Teilzeitausbildung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gemeinsam sollen Wege der Berufsrückkehr gefunden werden und eventuell örtlich bestehende Hindernisse am Arbeitsmarkt von den Frauen aufgedeckt werden. Neben positiven Netzwerkeffekten stehen die individuellen und beruflichen Potenziale, Kompetenzen, Wünsche und Fragen der interessierten Frauen im Mittelpunkt. Interessierte Frauen sind herzlich eingeladen und werden gebeten, sich bei der Ko-Stelle telefonisch unter 05751–8902136 oder per E-Mail kostelle-weserbergland@landkreis-schaumburg.de anzumelden. Die Informationsveranstaltung kann u.a. durch die Förderung der Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft im Weserbergland kostenlos angeboten werden. Weitere Informationen über die Angebote der Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft im Weserbergland enthält die Homepage www-frau-wirtschaft-weserbergland.de. Projektinformationen:Seit dem 01. Februar 2019 arbeitet die Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft im Weserbergland (Ko-Stelle), unter neuer Leitung in Rinteln. Das Projekt wird über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank, aus europäischen Fördermitteln (ESF), aus Mitteln des Landes und der drei Landkreise Hameln-Pyrmont, Holzminden und Schaumburg finanziert. Träger der Ko-Stelle im Weserbergland ist die Wirtschafts-förderung des Landkreises Schaumburg. Die 25 niedersächsischen Koordinierungsstellen fördern die berufliche Gleichstellung von Frauen und ihre Integration in das Erwerbsleben nach der Familien- oder Pflegephase.

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Kontakt

Samtgemeinde Nenndorf
Rathaus I

Rodenberger Allee 13
Rathaus II
Poststraße 4
31542 Bad Nenndorf

Telefon: 05723 704-0
Telefax: 05723 704-55
E-Mail: info@nenndorf.de