Ablesen der Wasserzähler
In dieser Woche wurden Ablesemitteilungen an die Hauseigentümer versandt.
Die Samtgemeinde bittet alle Hausbesitzer, den Wasserzählerstand bis zum 05.12.2025 selbst abzulesen. Der abgelesene Stand kann telefonisch unter (05723) 704-50 oder 70, per Mail an steuerabteilung@nenndorf.de, oder per Post übermittelt werden.
HINWEIS: Ab diesem Jahr besteht auch die Möglichkeit den Zählerstand online zu erfassen. Nutzen Sie dazu bitte den aufgeführten QR-Code oder den angegebenen Link, der sich auf der Ablesemitteilung befindet.
Sofern bis zum 05.12.2025 kein Zählerstand vorliegt, wird der Verbrauch gemäß dem geltenden Ortsrecht geschätzt.