Bürgerentscheid Agnes-Miegel-Denkmal 2015

Die Ergebnisse des Bürgerenscheids zum Agnes-Miegel-Denkmal 2015 finden Sie hier.

Am 11. Januar 2015 fand in der Stadt Bad Nenndorf ein Bürgerentscheid zum Agnes-Miegel-Denkmal statt.

Die Fragestellung, über die bei dem Bürgerentscheid mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden konnte, lautete:

„Sind Sie dafür, dass der Ratsbeschluss vom 30.10.2013 aufgehoben wird und das Agnes-Miegel-Denkmal an seinem bisherigen Standort im Kurpark Bad Nenndorf bleibt?“

Vorausgegangen war ein Bürgerbegehren gemäß § 32 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), das der Stadt Bad Nenndorf am 18.02.2014 angezeigt und mit der erforderlichen Anzahl von Unterstützungsunterschriften am 15.08.2014 schriftlich eingereicht worden ist.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Nenndorf hat in seiner Sitzung am 15.10.2014 festgestellt, dass die Voraussetzungen des § 32 NKomVG vorliegen und das Bürgerbegehren zulässig ist.

Über das zulässige Bürgerbegehren war nunmehr gemäß § 33 NKomVG ein Bürgerentscheid durchzuführen. Der Verwaltungsausschuss hat beschlossen, dass der Bürgerentscheid am Sonntag, 11. Januar 2015, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr stattfindet.

Das Bürgerbegehren hatte folgenden Wortlaut:

„Sind Sie dafür, dass der Ratsbeschluss vom 30.10.2013 aufgehoben wird und das Agnes-Miegel-Denkmal an seinem bisherigen Standort im Kurpark Bad Nenndorf bleibt?“

Ratsbeschluss vom 30.10.2013: 

Der Rat der Stadt Bad Nenndorf beschließt: 

Begründung des Bürgerbegehrens:  
Agnes Miegel (1879-1964) war eine bedeutende deutsche Dichterin, die nach dem Verlust ihrer ostpreußischen Heimat von 1948 bis zu ihrem Tode in Bad Nenndorf lebte. 1954 wurde ihr „in Anerkennung ihres großen dichterischen Wirkens“ die Ehrenbürgerwürde der Gemeinde verliehen, der spätere Friedensnobelpreisträger Willy Brandt besuchte sie 1961 in Bad Nenndorf. Trotzdem stellten Politiker der Parteien Die Linke. und SPD seit Anfang 2013 den bisherigen Standort des Agnes-Miegel-Denkmals im Kurpark in Frage – wegen einer angeblichen Nähe der Dichterin zum Nationalsozialismus. Ein Antrag der Partei Die Linke. mündete in einen Ratsbeschluss vom 30.10.2013 zur Entfernung des Denkmals aus dem Kurpark und aus dem öffentlichen Raum. 

In der schwierigen Zeit der NS-Diktatur 1933-1945 ist die Dichterin jedoch – entgegen manchen anderslautenden Behauptungen – ihren christlichen Glaubensvorstellungen und humanistischen Wertvorstellungen treu geblieben, auch wenn in wenigen Gedichten Annäherungen an den vorgegebenen Führerkult der Zeit enthalten sind. Von der Ideologie des NS-Systems hat sie sich eindeutig frei gehalten. Sie ist daher im Entnazifizierungsverfahren 1949 zu Recht als „unbelastet“ eingestuft worden. Diese Entscheidung ist inzwischen nicht nur durch zahlreiche deutsche Wissenschaftler, sondern insbesondere durch den international anerkannten polnischen Literaturwissenschaftler Prof. Dr. Tadeusz Namowicz, Warschau, bestätigt worden, der 1994 nach einer eingehenden Analyse des Gesamtwerks von Agnes Miegel feststellt: „dass Agnes Miegel nur selten und punktuell sich zum ,Hakenkreuz‘ bekannte. Die bei ihr vorherrschende Auffassung von der Heimat war in der Regel den NS-Ideologemen konträr.“

Kosten- und Finanzierungsübersichten der Varianten:
Ziel des Bürgerbegehrens war es, das Denkmal an Ort und Stelle zu belassen. Daher entstanden durch das Bürgerbegehren keine Kosten für die Stadt Bad Nenndorf.“

Als Vertretungsberechtigte waren benannt:

  1. Frau Annemete von Vogel, Mozartstraße 3, 31515 Wunstorf
  2. Herr Detlef Suhr, Agnes-Miegel-Straße 42, 26188 Edewecht
 
 

Ansprechpartner

Herr Schmittke
Telefon: 05723 704-57
Fax: 05723 704-66
E-Mail: martin.schmittke@nenndorf.de