Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird nach § 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) von den Gemeinden erhoben. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird. Jeder stehende Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuer, soweit er im Inland betrieben wird. Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, soweit sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, oder von Kapitalgesellschaften.

 

Bei der Berechnung der Gewerbesteuer ist von einem Steuermessbetrag auszugehen (§ 11 GewStG).

Der Steuermessbetrag wird nach Abgabe der Steuererklärung vom zuständigen Finanzamt festgesetzt. Der Gewerbesteuermessbetrag wird durch Bescheid dem steuerpflichtigen Unternehmen bekanntgegeben. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer durch die hebeberechtigten Stadt bzw. Gemeinden. Hebeberechtigt ist die Stadt/Gemeinde, in der die Betriebsstätte unterhalten wird.

 

Die Stadt/Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes, indem es jenen mit dem Hebesatz der hebeberechtigten Stadt/Gemeinde multipliziert. Der Hebesatz wird in der Haushaltsatzung der jeweiligen Gemeinde festgelegt.

 

Die Gewerbesteuerfestsetzung erfolgt mit dem Gewerbesteuerbescheid. Auf diesem können Sie auch die in Zukunft zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum sehen.

Sie zahlen die im Bescheid genannten Beträge zum dort angegebenen Termin an die Stadt/Gemeinde. Gerne kann auch ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden, um eine fristgerechte Zahlung zu gewährleisten.

 

Zurzeit gültige Hebesätze           Stadt Bad Nenndorf                    420 v.H.

                                                    Gemeinde Haste                         440 v.H.

                                                    Gemeinde Hohnhorst                  370 v.H.

                                                    Gemeinde Suthfeld                      370 v.H.

Stand: 09/2021

 
 

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