Hundesteuer

Rechtsgrundlagen: Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von 14 Tagen der Samtgemeinde Nenndorf  zu melden und Hundesteuer zu zahlen. Für jede Gemeinde fällt diese unterschiedlich aus.

 

Stadt Bad Nenndorf

Gemeinde Haste

Gemeinde Hohnhorst

Gemeinde Suthfeld

Für den ersten Hund

48,00 €

25,00 €

48,00 €

30,00 €

Für den zweiten Hund

72,00 €

40,00 €

72,00 €

45,00 €

Für jeden weiteren Hund

96,00 €

60,00 €

96,00 €

60,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Hund bekommt nach der Anmeldung eine Hundesteuermarke, die am Halsband befestigt werden muss. Diese gilt als Nachweis, dass   der Hund bei der Samtgemeinde Nenndorf angemeldet ist. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Samtgemeinde Nenndorf sind   berechtigt, die Marken zu kontrollieren. Sorgen Sie bitte stets dafür, dass die Marke gut sichtbar am Hundehalsband befestigt ist. 

Veränderungen (Adressänderung, Abgabe des Hundes usw.) sind der Samtgemeinde Nenndorf umgehend anzuzeigen

Der Hundeführerschein
Seit dem 01.07.2013 müssen Hundehalter die zum Halten eines Hundes erforderliche Sachkunde nachweisen. Dieser  Nachweis wird   durch Ablegen einer theoretischen sowie einer praktischen Prüfung erworben. In diesen Prüfungen soll unter anderem   nachgewiesen werden, ob der Halter seinen Hund einschätzen kann. 

Die theoretische Prüfung muss vor der Aufnahme der Hundehaltung abgelegt werden, die praktische während des  ersten Jahres der   Hundehaltung. Die Nachweise über das Ablegen der Prüfungen sind der Samtgemeinde Nenndorf unverzüglich vorzulegen. 

Die Prüfungen müssen von einem anerkannten Prüfer abgenommen werden. Eine Liste finden Sie unter Das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG) | Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (niedersachsen.de)

Chip
Jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, muss durch einen Chip (Transponder) gekennzeichnet sein. Der Tierarzt implantiert diesen Chip fachgerecht. 

Haftpflichtversicherung
Auch die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung für den Hund abzuschließen, gilt ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat. Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000€ für Personenschäden und 250.000€ für Sachschäden. Dieser Nachweis ist ebenfalls bei der Samtgemeine Nenndorf einzureichen.

Zentrales Hunderegister
Bis zum Ende des siebten Lebensmonats muss zudem jeder Hund in ein zentrales Register eingetragen werden. Bei Übernahme eines älteren Hundes haben die Angaben innerhalb eines Monats nach Übernahme des Hundes zu erfolgen. Weitere Informationen zum zentralen niedersächsischen Hunderegister finden Sie unter Zentrales  Hunderegister Niedersachsen. Hier können sie ihren Hund direkt registrieren.

Weitere Informationen zum Niedersächsischen Hundesteuergesetz (NHundG) finden Sie unter Informationen zum Hundegesetz | Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (niedersachsen.de)

Die Anmeldung kann persönlich im Rathaus oder online erfolgen:

Hundesteueranmeldung

Hundesteuerabmeldung

 
 

Kontakt

Samtgemeinde Nenndorf
Rathaus I
Rodenberger Allee 13
Rathaus II
Poststraße 4
31542 Bad Nenndorf

Telefon: 05723 704-0
Telefax: 05723 704-55
E-Mail: info@nenndorf.de