Die kreisangehörige Samtgemeinde Nenndorf (rd. 18.000 EW) sucht zum nächstmöglichen Termin
eine Pädagogische Fachkraft (m/w/d)
für die Kindertagesstätte in Bad Nenndorf, Erlengrund
Entgeltgruppe S 8a TVöD
Die Arbeitszeit beträgt 39,00 Stunden wöchentlich im Jahresdurchschnitt und ist wie folgt zu erbringen:
Montag 7:30-17:30 Uhr, Dienstag 7:00-15:30 Uhr, Mittwoch 7:30-15:30 Uhr, Donnerstag 7:30-16:15 Uhr, Freitag 6:45-12:45 Uhr.
Der Aufgabenbereich umfasst:
- die gemeinsame und gleichwertige Leitung der Gruppe in allen Belangen einschließlich der Verantwortung über die pädagogischen, kinderpflegerischen und hauswirtschaftlichen Aufgaben in der Gruppe,
- flexibles Arbeiten mit situationsbedingter Tätigkeit verbindlich zur Konzeption,
- die Festlegung und Umsetzung der Erziehungsziele und –methoden in der Gruppe und für das einzelne Kind unter Berücksichtigung der Struktur der Gruppe und der Persönlichkeit der einzelnen Kinder, der Eltern und des Erziehungsauftrages der Kindertagesstätte / der Anschluss- und Ferienbetreuung,
- die Erstellung von Beobachtungsprotokollen sowie von Entwicklungsberichten im Bedarfsfall,
- Durchführung von Elternarbeit (Elternabende, Festgestaltung mit Eltern), die Beratung von Eltern in pädagogischen Fragen und im Bedarfsfall Vermittlung an andere Institutionen sowie die Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit,
- die Anregung, Planung und Mitwirkung bei der Durchführung gruppenübergreifender Angebote,
- die Mitwirkung und Organisation von Arbeitsgruppen zwischen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern sowie aktive Teilnahme an Arbeitsbesprechungen,
- die Anleitung von Praktikanten (Vermittlung von Übungsmöglichkeiten, Abnahme von Beschäftigungen, Reflexion, Erstellung von Beurteilungen) und Kontakte zu den Ausbildungsstätten,
- die Herstellung von Kontakten zu Ämtern, zu Frühförderungseinrichtungen, Beratungsstellen und sonstigen Institutionen,
- Information der Einrichtungsleitung über wichtige Belange,
- Teilnahme an Fortbildung und Auseinandersetzung mit Fachliteratur,
- sonstige Aufgaben (Verantwortung für Ordnung in den Betriebsräumen, Pflege der Spielmittel und des Inventars, Raumgestaltung, Verwaltungsaufgaben).
Einstellungsvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zum Erzieher (m/w/d) Kindheitspädagogen (m/w/d), Sozialpädagogen (m/w/d) oder Heilerziehungspfleger (m/w/d).
Schwerbehinderte und schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Bewerber (m/w/d) werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Samtgemeinde Nenndorf betreibt insgesamt neun Kindertagesstätten (Krippen, Kindergärten und Horte) in verschiedenen Größen und mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Auf Grund der stetig wachsenden Nachfrage an Betreuungsplätzen, wird sich das Angebot in den nächsten Jahren noch erweitern. Es gibt 9 Stellen für Vertretungskräfte, die grundsätzlich jeweils einer Einrichtung zugewiesen sind. Eine Unterscheidung zwischen Gruppenleitung und Zweitkraft wird nicht vorgenommen; beide Mitarbeiter/innen (Entgeltgruppe S 8a) arbeiten gleichberechtigt im Team zusammen. Auf die Arbeitsverhältnisse findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung.
Soweit Ihr Interesse geweckt werden konnte, richten Sie Ihre Bewerbung an die Samtgemeinde Nenndorf, Rodenberger Allee 13, 31542 Bad Nenndorf / bewerbungen@nenndorf.de ; telefonische Auskünfte erteilt Frau Oppermann (05723/704-11).