Geplante Entwicklung für die Samtgemeinde

Im Stadtgebiet Bad Nenndorf kann die Nachfrage an gewerblichen und Wohnbauflächen zurzeit nicht mehr in jedem Segment bedient werden. Das Einfamilienhauswohngebiet Hinteres Hohefeld befindet sich in der Erschließung. Die Resonanz auf das Gebiet ist groß. In dem kommunalen Baugebiet an der Feldstraße in Waltringhausen werden die letzten Grundstücke bis zum Ende des Jahres verkauft sein. Baulücken gibt es im Stadtgebiet kaum.

Das Gewerbegebiet südliche Gehrenbreite ist komplett an einen Inverstor verkauft. Damit ist die große Fläche, die für die nächsten Jahre den Bedarf decken sollte, nicht mehr verfügbar. Kleinere Gewerbeflächen sind gefragt, es gibt jedoch keine Angebote, auch nicht aus dem privaten Bereich.

Mit der Ansiedlung eines Großbetriebes wird in den nächsten Jahren der Bedarf an Wohnbauflächen zusätzlich steigen. Es wäre wünschenswert eine Vielfalt an Wohnbauflächen anbieten zu können, die sich sowohl durch die Lage, die Baumöglichkeit und durch den Preis unterscheiden. Reserven für die Entwicklung neuer Bauflächen stellt der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde von 2001 für die Stadt Bad Nenndorf nicht mehr dar. Zudem sind die Planungsdaten zu alt um daraus ein Entwicklungspotential für die Stadt bzw. für die Samtgemeinde ableiten zu können.

Welche Flächen für eine bauliche Entwicklung geeignet sind und wie der Bedarf überhaupt aussieht, soll nun im Rahmen eines Entwicklungskonzeptes Wohnen und Gewerbe herausarbeitet werden. Das Konzept dient als Argumentationsgrundlage für die weitere Bauleitplanung der Samtgemeinde. Für die Stadt Bad Nenndorf soll die Analyse die Mindestanforderung erfüllen um bei Bedarf Wohnraum fördern lassen zu können (NBank). Der Schwerpunkt des Konzepts soll im städtebaulichen Bereich liegen. Es sollen möglichst viele Flächen für eine städtebauliche Entwicklung geprüft werden, so dass Entwicklungsalternativen aufgezeigt werden. Auf Steckbriefen zu jedem Gebiet sollen die Daten für die Gebiete erfasst werden (Lage im Raum, Anzahl der Wohneinheiten, Erschließung, Infrastruktur….).

Da die Mitgliedsgemeinden sehr unterschiedliche Strukturen haben sind bei der Auswahl der Entwicklungsflächen die allgemeinen städtebaulichen Planungsgrundlagen zu beachten (Innenentwicklung vor Außenentwicklung, Wirtschaftlichkeit der Erschließung, Auswirkungen auf Infrastruktureinrichtungen, ÖPNV, Nahversorgung,…).

Als planungsauslösende Gemeinde, durch die Ansiedlung von Gewerbe, wird die Stadt das Konzept für die Samtgemeinde finanzieren.

Im Verwaltungsausschuss am 21.06.2017 haben sich vier Büros vorgestellt und angeboten ein Entwicklungskonzept zu erstellen. Es wurde die Auftragsvergabe an das Büro ALP aus Hamburg beschlossen. Es handelt sich um ein „junges“ Büro, die Gründung fand erst im Januar 2017 statt. In einem ersten Gespräch im Juli wird mit der Arbeit begonnen, das Büro wird zunächst mit Daten versorgt und lernt die Samtgemeinde kennen. Es wird mit einer Bearbeitungszeit von 4 – 6 Monaten gerechnet.

Weitere Informationen können bei der Stadt Bad Nenndorf, 704-31 (Frau Stang) erfragt werden.