Energierechtliches Planfeststellungsverfahren

des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie:
Energierechtliches Planfeststellungsverfahren nach
§§ 43 ff Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
für die 115. und 116. Umlegung der Leitung Nr. 6 „Hannoverleitung“
- L1.4/L67301/01-32/2015-0002 -
Die Open Grid Europe GmbH, Kallenbergstraße 5, 45141 Essen hat beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die 115. und 116. Umlegung der Leitung Nr. 6 „Hannoverleitung“ beantragt.
Der Antrag ist mit Datum vom 03.10.2017 planfestgestellt worden. Die Planfeststellung erlaubt die Umlegung der Hannoverleitung in zwei Abschnitten gemäß § 43 Satz 1 Nr. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit §§ 72 ff. des Verwaltungsver-fahrensgesetzes (VwVfG).
Die Antragsunterlagen hatten bei der Stadt Stadthagen und in der Samtgemeinde Nenn-dorf vom 01.04.2016 bis zum 02.05.2016 für jedermann zur Einsicht ausgelegen. Der Er-örterungstermin fand am 14.09.2016 im großen Saal der Wandelhalle Bad Nenndorf statt. Auslegung und Erörterungstermin waren zuvor ortsüblich bekannt gemacht worden. Zum Erörterungstermin war zusätzlich schriftlich geladen worden.
Der Planfeststellungsbeschluss liegt zusammen mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans zur Einsichtnahme für die Dauer von zwei Wochen wie folgt aus:
In der Stadtverwaltung Stadthagen, Rathauspassage 1, Zimmer 219, 31655 Stadthagen
montags bis freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr
und 14.00 bis 15.30 Uhr (außer freitags),
sowie in der Samtgemeinde Nenndorf im Verwaltungsgebäude Rodenberger Allee 13, Zimmer 2.07 in 31542 Bad Nenndorf
montags, dienstags, donnerstags und freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr
montags von 14.00 bis 15.30 Uhr
donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr.

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