Wohnraumversorgungskonzept

Am Montag den 23.04.2018 tagt der Bauausschuss der Stadt Bad Nenndorf mit dem Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeine Nenndorf in gemeinsamer öffentlicher Sitzung. Die Sitzung findet um 19:00 Uhr im Haus Kassel, Raum Hofrat Schröter statt. Es wird über die Entwicklung von Wohnbauflächen in der Samtgemeinde beraten.

Im Stadtgebiet Bad Nenndorf kann die Nachfrage an gewerblichen und Wohnbauflächen zurzeit nicht für jedes Segment bedient werden. Deshalb hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Nenndorf mit Beschluss vom 21.06.2017 entschieden ein Entwicklungskonzept für Wohnen und Gewerbe zu beauftragen. Der Bedarf besteht zwar vordringlich in der Stadt Bad Nenndorf, dennoch ist ein Entwicklungskonzept für die Samtgemeinde beauftragt worden, denn als Mittelzentrum wird sich die Stadt Bad Nenndorf um die Ansiedlung von Gewerbe und Wohnbauflächen kümmern, bei den Wohnbauflächen sollten jedoch auch Flächen in den Mitgliedsgemeinden angeboten werden. Für neue Flächenausweisungen ist der Flächennutzungsplan zu ändern. Der Flächennutzungsplan liegt in der Planungshoheit der Samtgemeinde. Zudem stammen die letzten Planungsgrundlagen aus dem Jahr 2001, bei der Neuausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen ist dem Landkreis Schaumburg als Genehmigungsbehörde der Bedarf nachzuweisen. Das ist mit dem Konzept nun möglich.

Das Büro ALP aus Hamburg hat den Auftrag bekommen und das Wohnraumversorgungskonzept nun vorgelegt. Das Entwicklungskonzept setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Im Rahmen eines Wohnraumversorgungskonzeptes (Teil 1) wurden zunächst die analytischen und konzeptionellen Grundlagen für das zukünftige wohnungspolitische Handeln erarbeitet. Dieser erste Teil wird in gemeinsamer Sitzung des Bauausschusses der Stadt und des Planungs- und Umweltausschusses der Samtgemeinde öffentlich vorgestellt.

Im zweiten Teil des Entwicklungskonzeptes für Wohn- und Gewerbeflächen in der Samtgemeinde Nenndorf wurden die bestehenden Innen- und Außenentwicklungspotenziale erfasst. Ziel ist es in der Samtgemeinde einen Gesamtüberblick über mögliche Flächen für den Wohnungsbau und Gewerbeflächen zu verschaffen. Der zweite Teil wird nicht öffentlich diskutiert, er dient als Entscheidungsgrundlage für die Gemeinden zur Entwicklung von Flächen.

Im Einzelnen beinhaltet das Wohnraumversorgungskonzept eine Analyse, eine Prognose und Handlungsempfehlungen. Die Analyse wertet den Arbeitsmarkt mit Ein- und Auspendlern,  die Kaufkraft, den Demographischer Wandel, Wanderungen bis hin zum Wohnungsmarkt aus. Beim Wohnungsmarkt geht es um den Wohnungs- und Gebäudebestand, Miet- und Kaufpreise und die Entwicklungen der letzten Jahre. Aus der Analyse zu der Bevölkerungsentwicklung und der Nachfragestruktur an Wohnraum wurde von dem Büro ALP eine Wohnungsmarkprognose erstellen.

Die Wohnungsmarktprognose basiert auf zwei Szenarien. Das Basis-Szenario geht von einer stabilen Entwicklung und einem insgesamt konstanten Zuzug aus. Im Gegensatz zum Basis-Szenario wird im Oberen Szenario von einer höheren Zuwanderung ausgegangen. Die Annahme ist, dass sich die Arbeitsmarktsituation vor Ort weiter positiv entwickelt, der Druck aus der Region Hannover weiterhin hoch bleibt und durch Maßnahmen zur Flächenentwicklung weiterhin Zuzüge generiert werden können.

Für die Samtgemeinde besteht die Herausforderung darin, der hohen Nachfrage ein Wohnungsangebot sowohl im Bestand als auch durch Neubau entgegenzusetzen. Es wird preisgünstiger und bezahlbarer Wohnraum benötigt. Vor dem Hintergrund der sich anspannenden Wohnungsmarktsituation wird empfohlen mit einen Baulandbeschluss verbindliche Ziele für den Neubau von Wohnraum zu setzen. Mit einem politischen Beschluss kann festgelegt werden, in welcher Priorität und Größe Flächen zu entwickeln sind. Ebenso kann es Regelungen zur Verdichtung und Bauart geben und dass ein Teil der Wohnungen gefördert errichtet werden muss. Ein Baulandbeschluss geht damit weiter als eine Absichtserklärung, hat eine hohe Verbindlichkeit für alle beteiligten Akteure und stellt Transparenz für Investoren her.

Im Stadtgebiet Bad Nenndorf kann die Nachfrage an gewerblichen und Wohnbauflächen zurzeit nicht mehr in jedem Segment bedient werden. Das Einfamilienhauswohngebiet Hinteres Hohefeld befindet sich in der Erschließung, mehr als die Hälfte der 120 Grundstücke sind reserviert, bzw. verkauft. Die Grundstücke des Wohngebietes Feldstraße sind verkauft.

Welche Flächen für eine bauliche Entwicklung geeignet sind und wie der Bedarf überhaupt aussieht, soll das Entwicklungskonzeptes Wohnen und Gewerbe herausarbeiten. Das Konzept dient als Argumentationsgrundlage für die weitere Bauleitplanung der Samtgemeinde. Der Bedarf an Wohn- und Gewerbebauflächen besteht zwar vordringlich in der Stadt Bad Nenndorf, sollen Teilflächen des Konzepts jedoch durch Änderung des Flächennutzungsplanes für die bauliche Erschließung vorbereitet werden, ist der Änderung ein Gesamtkonzept für die Samtgemeinde mit aktuellen Analyse und Prognosedaten zugrunde zu legen. Als planungsauslösende Gemeinde soll deshalb die Stadt das Konzept für die Samtgemeinde finanzieren.