Wahlbekanntmachung der Wahlleitung der Samtgemeinde Nenndorf

Für die Kommunalwahl am 12. September 2021
wird aufgrund des § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes bekannt gegeben:
Am 12. September 2021 finden in der Samtgemeinde Nenndorf die Wahlen des Samtgemeinderates, sowie der Räte der Mitgliedsgemeinden Bad Nenndorf, Haste, Hohnhorst und Suthfeld statt.
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Wahlbekanntmachung der Wahlleitung der Samtgemeinde Nenndorf
Gemäß § 45 b Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) in der z. Zt. gültigen Fassungen gebe ich hiermit Folgendes bekannt:
In der Samtgemeinde Nenndorf findet am 12. September 2021 in der Zeit von 08.00 Uhr – 18.00 Uhr die Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin / des Samtgemeindebürgermeisters statt.
Eine etwaige Stichwahl findet am 2. Sonntag nach der Wahl, dem 26.09.2021 ebenfalls in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.
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