Verkaufsoffene Sonntage 2022 nach dem NLöffVZG

Auf Grundlage von § 5 Absatz 1 Satz 1 des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) vom 08.03.2007 (Nds. GVBl. S. 111) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2019 (Nds. GVBl. S. 80)

dürfen Verkaufsstellen im Sinne des § 2 Abs. 1 NLöffVZG im Stadtgebiet Bad Nenndorf an folgenden Sonntagen für die Dauer von fünf Stunden zwischen 13:00 Uhr und 18:00 Uhr geöffnet sein:

-      23.01.2022 (anlässlich des "Neujahrstreffen")
-      24.04.2022 (anlässlich der „Napoleonische Festtage“)
-      04.09.2022 (anlässlich des „Gourmetfestes“)
-      16.10.2022 (anlässlich des „Bauernmarktes“)